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Materialien zur Familienpolitikanalyse - ifb - Bayern

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16 <strong>ifb</strong> - <strong>Materialien</strong> 4-98<br />

muliert, um den umfassenden Anspruch der Familienpolitik lebendig zu halten. Z.B. hatte das<br />

erste Familienministerium der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1953 noch keine eigenen<br />

Gesetzgebungskompetenzen und verstand sich daher als „Wachturm“-Ministerium (Joosten<br />

1990). Eine ähnliche Denkfigur stellt die Rede von der Familienpolitik als „Querschnittsaufgabe“<br />

dar (vgl. Wingen 1965).<br />

Im Begriff der „familienbezogenen“ Politik erscheint diese Ideenkonstellation in neuem Gewand.<br />

Sie ist Ausfluß der kontinentaleuropäischen Form der kulturellen Konstruktion von<br />

Familie als einem öffentlich bedeutsamen Bereich. Während die angelsächsische Tradition,<br />

die auf Prinzipien des Protestantismus und Liberalismus beruht, keine explizite Familienpolitik<br />

entwickelt hat, ist der Bezugspunkt der skandinavischen Länder, die sozialdemokratisch<br />

geprägt sind, weniger die Familie als Ganzes als die einzelnen Familienmitglieder, zuvörderst<br />

die Kinder und die Mütter.<br />

Verschiedene Klassifikationssysteme familienpolitischer Zielsetzungen (z.B. Herlth/-<br />

Kaufmann 1982, Wingen 1981) tragen dieser Situation Rechnung, indem unterschiedliche<br />

Bezugspunkte familienpolitischer Programme benannt werden (Familie als Institution, Gebundenheit<br />

der Person in der Familie, Familienmitgliederpolitik, Bevölkerungspolitik etc.).<br />

Zu einer umfassenden Definition „familienbezogener“ Politik ist es im Rahmen dieser Überlegungen<br />

jedoch nie gekommen, da jede sozialwissenschaftliche Analyse politischer Gegebenheiten<br />

an die in den jeweiligen Politikfeldern vorherrschenden Gegenstands- und<br />

Situationsdefinitionen anknüpfen muß.<br />

Aus diesem Grund müssen Versuche einer Ausweitung des Beobachtungsumfangs, wie sie in<br />

dem umfassenden Anspruch der hier diskutierten Begrifflichkeit angezielt sind, skeptisch beurteilt<br />

werden. Ein bestimmtes Verständnis von Familie und Familienpolitik, das sich institutionell<br />

nie eindeutig niedergeschlagen hat, wird zwar zugrundegelegt, ohne daß jedoch die sozialwissenschaftlichen<br />

Mittel bereitstünden, diesen Anspruch auch einzulösen. Dies läßt sich<br />

auch an dem nun folgenden Gesichtspunkt zeigen.<br />

2.2 Tableau möglicher Politikbereiche<br />

Kurt Bierschock hat in einem frühen Arbeitspapier, das später durch weitere Darstellungen<br />

ergänzt wurde, einen Überblick über das Feld der familienbezogenen Politik zu geben versucht.<br />

2 Hierbei werden neben einer langen Liste von Politikbereichen auch folgende Kernpolitikfelder<br />

genannt:<br />

• die Arbeitsmarktpolitik bzw. Beschäftigungspolitik;<br />

• das Arbeitsrecht, vor allem hinsichtlich seiner Bestimmungen zu Mutterschutz, Erziehungsurlaub<br />

und Teilzeitarbeit;<br />

• das Familienrecht als Bestandteil der Rechtspolitik;<br />

2<br />

Kurt Bierschock, November 1996, Arbeitspapier: Ein erstes Inventar möglicher Felder familienrelevanter<br />

Politik. Ders., Arbeitspapier o.J.: Einige Anmerkungen zu Forschungsfragen im Projekt „Dauerbeobachtung“.

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