Objektblätter aller Teilregionen - Kanton Bern
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<strong>Kanton</strong>ales Inventar der schutzwürdigen Landschaften<br />
Das südliche Teilgebiet 3 (Plaine Morte), ein eigentliches Hochgebirgsplateau, ist praktisch lückenlos vergletschert.<br />
Das nördliche Teilgebiet 2 (Rezliberg), dessen landschaftliche Juwele die Karstquellen und die enge Pforte<br />
der Simmenfälle ausmachen, ist stark coupiert und bildet ein abwechslungsreiches Muster aus Wald (mit verschiedenen<br />
Objekten aus dem kantonalen Waldnaturschutz-Inventar) und Weiden. Dazwischen liegt das mächtige<br />
Felsmassiv des Wildstrubels (Teilgebiet 1), dessen Hauptgipfel zu den meist besuchten Bergen der Schweizer<br />
Alpen zählt.<br />
Die gebänderten, plattigen Kalkschichten der helvetischen Sedimente prägen die Geologie des Wildstrubels. Auf<br />
rund 2'800 m ü.M. befindet sich die Plaine Morte. Dieser Plateaugletscher wies 2005 noch eine Fläche von 8.4<br />
km 2 auf, hat jedoch in den letzten 50 Jahren 18 % seines Volumens verloren. Das gesamte Wildstrubelmassiv ist<br />
stark verkarstet. Entsprechend sind im höhergelegenen, felsigen Bereich wenig Oberflächengewässer vorhanden.<br />
Runsen und einige Bergseen sind punktförmig in die „wild“ wirkende Landschaft verstreut. Am nördlichen<br />
Fuss des Wildstrubels tritt das Wasser aus Karstquellen wieder an die Oberfläche und bildet von nun an das<br />
vorherrschende Element. Bei den sogenannten Siebenbrünnen handelt es sich um eine Felsspalte, aus der das<br />
Wasser der Simme in sieben Strahlen austritt.<br />
Das Gebiet wird randlich teilweise von touristischen Anlagen berührt, wird aber bis heute (mit Ausnahme des<br />
Alpinismus) touristisch nicht sehr intensiv genutzt. Im Sommer bilden die zahlreichen Pfade und Klettermöglichkeiten<br />
die attraktive Grundlage zur sanften Freizeitnutzung. Der Raum ist umgegeben von den modernen, gut<br />
ausgebauten Infrastrukturen der Skiarena Adelboden-Lenk. Das nur spärlich besiedelte Gebiet im Teilgebiet 2<br />
gehört zum Temporärsiedlungsgebiet.<br />
Aktuelle Nutzung<br />
Teilgebiet<br />
Hauptnutzungen<br />
1 Wildstrubel Naturlandschaft, teilweise Freizeit und Erholung<br />
2 Rezliberg Alp- und Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung<br />
3 Plaine Morte Naturlandschaft, etwas Tourismus<br />
2<br />
Im Teilgebiet 2 (Rezliberg) herrscht ein traditionelles Bewirtschaftungsmuster vor. Zum einen werden die Waldflächen<br />
forstwirtschaftlich genutzt, zum anderen wird Alpwirtschaft betrieben. In den beiden Teilgebieten 1 und 3<br />
verhindern topografische und klimatische Bedingungen eine aktive Bewirtschaftung der Böden. Der Wildstrubel<br />
ist als Gebiet für Bergwanderungen und Klettertouren berühmt. Ein Klettergarten sowie eine Boulderwand zählen<br />
zu den touristischen Magneten der Umgebung der Wildstrubelhütte, die ausserhalb des Perimeters im BLN-<br />
Gebiet liegt.<br />
Besiedelt und für den motorisierten Verkehr erschlossen ist nur das Teilgebiet 2, wo auf nur wenigen Höfen<br />
Alpwirtschaft betrieben wird. Das Teilgebiet 1 (Wildstrubel) ist karg und wird nur durch vereinzelte Bergpfade<br />
durchzogen. Die Pässe des Wildstrubels waren in früheren Zeiten wichtige Verbindungswege zwischen dem<br />
<strong>Bern</strong>biet und dem Wallis. Auf einer Höhe von 2'793 m ü.M. lädt heute die Wildstrubelhütte die Berggänger zur<br />
Rast ein. Die Aussicht auf das <strong>Bern</strong>er Oberland und die Walliseralpen ist eindrücklich und einmalig.<br />
Das Teilgebiet 3 umfasst den Plaine-Morte-Gletscher. Dieser Plateaugletscher weist im Flachbereich wenig Spalten<br />
auf, wodurch er sich für Skilanglauf eignet. Skilifte am Südrand des Gletschers ermöglichen, den Skibetrieb<br />
auch im Sommer aufrecht zu erhalten. Von Crans Montana führt ein Funitel auf die Pointe Plaine Morte.<br />
Die touristischen Infrastrukturen auf dem Gletscher ermöglichen eine bescheidene wirtschaftliche Nutzung, wirken<br />
jedoch aus landschaftsästhetischer Sicht in der wohltuenden Monotonie der flachen Firnkappe etwas fehl am<br />
Platz.<br />
Amt für Gemeinden und Raumordnung April 2013