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Objektblätter aller Teilregionen - Kanton Bern

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<strong>Kanton</strong>ales Inventar der schutzwürdigen Landschaften<br />

Schutzwürdigkeit<br />

der Teilgebiet<br />

hinsichtlich<br />

2: Östliche Abdachung<br />

Vielfalt<br />

Eigenart<br />

Schönheit<br />

geschichtlicher /<br />

kultureller Wert<br />

ökologische<br />

Bedeutung<br />

gesundheitlicher /<br />

Erholungswert<br />

Einsehbarkeit<br />

X X X<br />

3: Wahlendorf X X X<br />

Empfindlichkeit<br />

Stichworte<br />

Mosaik unterschiedlicher Siedlungsformen,<br />

Wald und Landwirtschaftsflächen;<br />

Aussichtslagen<br />

und Hecken<br />

störungsarme Landschaftseinheit,<br />

mehrheitlich intakte<br />

Dorfstruktur, Obstbäume, Hecken<br />

Landschaftsqualitätsziele / Entwicklungsziele<br />

Allgemeine Ziele<br />

Das stadtnahe Gebiet Frienisberg Süd bietet mit einer harmonisch ausgeprägten Vereinigung von offener Landschaft,<br />

Siedlung und Wald sowie Naherholungsmöglichkeiten attraktive Wohnlagen. Die Hauptzielsetzungen<br />

liegen in der Erhaltung der traditionellen Dorfbilder und der Wahrung der bestehenden Siedlungsgrenzen. Siedlungserweiterungen<br />

sind äusserst sorgfältig zu planen und unter Einbezug der Entwicklungen in den Nachbargemeinden<br />

zu beurteilen.<br />

Ziele pro Teilgebiet<br />

Teilgebiet Stichworte Erklärungen<br />

1: Südliche Abdachung<br />

Erhalten, Lenken<br />

2: Östliche Abdachung<br />

Erhalten, Lenken<br />

Eine sorgfältige Siedlungsplanung soll dazu beitragen, dass die Dorfstrukturen<br />

erhalten bleiben. Landwirtschaftliche Nutzbauten ausserhalb der<br />

Bauzone sind bestmöglich in die Umgebung einzugliedern.<br />

Mit zusätzlichen Struktur- und Vernetzungselementen kann der ökologische<br />

Wert der Landschaft verbessert werden. Sorgfältige Interessenabwägung<br />

im Zusammenhang mit der möglichen Nutzung von Windenergie.<br />

3: Wahlendorf Erhalten Die ungestörte Einheit der besiedelten Waldlichtung soll mit umsichtiger<br />

Bautätigkeit erhalten werden.<br />

3<br />

Amt für Gemeinden und Raumordnung April 2013

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