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Objektblätter aller Teilregionen - Kanton Bern

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<strong>Kanton</strong>ales Inventar der schutzwürdigen Landschaften<br />

Das Gornerwasser und der Spiggebach (Teilgebiet 2) führen Gletscher- und Quellwasser aus dem Blüemlisalpmassiv<br />

in die Kander. Nach dem Zusammenfluss fliessen sie als Chiene talwärts. Der stellenweise mäandrierende<br />

Gewässerlauf erweckt den Eindruck einer lieblichen, verträumten Landschaft, welche im starken Kontrast zu<br />

den umgebenden steilen Bergflanken steht. Schuttkegel mit moosüberwachsenen Felsblöcken queren stellenweise<br />

das Tal und sind Zeugen von gewaltigen Naturereignissen.<br />

Der Tschingelsee, 1972 nach einem Murgang aufgestaut, liegt am Fuss einer markanten Geländestufe am Ausgang<br />

der Griesschlucht. Er ist ein Auengebiet von nationaler Bedeutung (und kantonales Naturschutzgebiet) und<br />

verdeutlicht auf imposante Weise die Dynamik der Bergbäche und den Wasserreichtum des Tals am Fusse des<br />

Bergmassivs. Die Griesalp liegt rund 250 m höher als der Tschingelsee und ist nur auf der engen und schmalen<br />

Strasse durch die Griesschlucht erreichbar.<br />

Die Landschaft um die Griesalp und den Spiggegrund wirkt ungestört und intakt, sie hat einen hohen Erholungswert.<br />

Die touristische Infrastruktur begrenzt sich auf eine überschaubare Zahl von Ferienhäusern sowie Gastronomie-<br />

und Beherbergungsbetriebe bei der Griesalp. Unter Naturfreunden wird das Kiental aufgrund seiner intakten<br />

und naturnahen Kulturlandschaft sowie ausgedehnten Wandermöglichkeiten als Geheimtipp gehandelt. Von<br />

hoher Attraktivität sind die zahlreichen Wasserfälle (drei bei der Griesalp und vier im Spiggegrund).<br />

Das Kiental ist umrandet von Bergketten mit Höhen von 2'500 bis über 3'000 m ü.M. Die höchsten Gipfel liegen<br />

im grossflächigen BLN-Gebiet 1507 <strong>Bern</strong>er Hochalpen, welches an das Teilgebiet 1 grenzt.<br />

Das ganze Gebiet ist durchsetzt mit verschiedenen grossflächigen, kantonal geschützten Trockenstandorten und<br />

Objekten des kantonalen Waldnaturschutz-Inventars.<br />

Aktuelle Nutzung<br />

Teilgebiet<br />

Hauptnutzungen<br />

1 Dünde / Andrist Landwirtschaft (Alpen, Sömmerungsweiden), temporäre Besiedlung, alpiner Tourismus<br />

2 Gorneregrund / Kiental Landwirtschaft (Weidewirtschaft, Sömmerungsgebiete), sanfter Tourismus<br />

3 Arisberg / Scharnachtal intensive Landwirtschaft, Dauersiedlung<br />

2<br />

Die höheren Lagen des Kientals werden als Sömmerungsweiden genutzt und sind nur temporär besiedelt. Alle<br />

drei Teilgebiete eignen sich nur begrenzt für die Futterproduktion und es wird Weidewirtschaft betrieben. Im Dorf<br />

Kiental und auf der Griesalp wird Alpkäse produziert.<br />

Der Wandertourismus hat im Kiental eine grosse Bedeutung. Verschiedene Routen mit unterschiedlichem<br />

Schwierigkeitsgrad, die nationale Route Via Alpina (SchweizMobil von Vaduz nach Montreux) und der bekannte<br />

Übergang "Hohtürli" bringen während den Sommermonaten zahlreiche Gäste. Im Winter ist das Gebiet nur begrenzt<br />

zugänglich, eignet sich aber bestens für Skitouren und bietet mit dem Sessellift in Kiental verschiedene<br />

Aktivitäten.<br />

Die Teilgebiete 2 und 3 sind dauerhaft besiedelt und gut erschlossen. Es wird vorwiegend Weidewirtschaft betrieben.<br />

Gefährdung<br />

Aktuell findet eine sanfte und nachhaltige Tourismusnutzung statt und der Anteil an Ferienhäusern ist überschaubar.<br />

Eine Intensivierung des Tourismus und eine unangemessene Erweiterung der Infrastrukturen könnten den<br />

Erholungswert und das intakte Landschaftsbild gefährden.<br />

Das Abschmelzen des Permafrosts und als Folge davon Murgänge nach Starkniederschlägen stellen eine Gefährdung<br />

für die Landschaft und die Infrastrukturen dar. Diese Naturgefahren können das Landschaftsbild und die<br />

Nutzung verändern. Die Siedlungen Scharnachtal und Kiental sind diesbezüglich einer geringen bis mittleren<br />

Gefährdung ausgesetzt, für die Griesalp besteht eine erhebliche bis mittlere Gefährdung.<br />

Amt für Gemeinden und Raumordnung April 2013

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