Objektblätter aller Teilregionen - Kanton Bern
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<strong>Kanton</strong>ales Inventar der schutzwürdigen Landschaften<br />
Schutzwürdigkeit<br />
der Teilgebiete<br />
hinsichtlich<br />
Vielfalt<br />
Eigenart<br />
Schönheit<br />
geschichtlicher /<br />
kultureller Wert<br />
ökologische<br />
Bedeutung<br />
gesundheitlicher /<br />
Erholungswert<br />
2 Reisiswil X X X X<br />
Einsehbarkeit<br />
Empfindlichkeit<br />
Stichworte<br />
Wichtiger Raum für die Verbindung<br />
der beiden Flusslandschaften<br />
der Rot und der Langete;<br />
Wildwechsel<br />
Landschaftsqualitätsziele / Entwicklungsziele<br />
Allgemeine Ziele<br />
Das Gebiet nimmt eine bedeutende Funktion als Verbindung zwischen den beiden Wässermattenlandschaften<br />
der Rot und der Langete ein. Die Teilräume stellen in der sonst stark bewaldeten Hügellandschaft einen offenen<br />
Korridor dar, der auch von Wildtieren genutzt wird. Der Wert des Gebietes wird unterstrichen durch eine relativ<br />
hohe Biodiversität, die eine Folge der zahlreichen Kleinstrukturen und Elemente der Naturlandschaft ist. Abgesehen<br />
von diesen ökologischen Qualitäten ist der Raum auch ästhetisch und kulturgeschichtlich ansprechend.<br />
Aufgrund der Burgstellen Grünenberg und Langenstein hat das Gebiet eine wichtige Funktion als Bildungs-, Exkursions-<br />
und Naherholungsstätte.<br />
Das allgemeine Ziel ist, die bestehenden Strukturen als solche zu erhalten, zu pflegen und bei Bedarf zu fördern.<br />
Der heute noch tragbare Nutzungsdruck auf das Umfeld der beiden Burgen ist zu beobachten. Bei Bedarf sind in<br />
diesem Zusammenhang Interventionen notwendig.<br />
Ziele pro Teilgebiet<br />
Teilgebiet Stichworte Erklärungen<br />
1 Melchnau Erhalten, Fördern Landwirtschaft, Nutzung erhalten, keine Intensivierung, Burgen als Naherholungsgebiet<br />
fördern, allfällige Entwicklungen und damit verbundene Nutzungskonflikte<br />
beobachten und bei Bedarf Massnahmen zur Lenkung der<br />
Besucher einleiten.<br />
2 Reisiswil Erhalten Die Offenheit des Raumes ist für die Korridorwirkung zwischen den beiden<br />
Gewässerlandschaften wichtig. Die Strukturen sollen nach Möglichkeit<br />
erhalten bleiben. Allfällig notwendige landwirtschaftliche Bauten sind sorgfältig<br />
in die Landschaft einzugliedern und nach Möglichkeit mit bestehenden<br />
Eingriffen zu kombinieren.<br />
3<br />
Amt für Gemeinden und Raumordnung April 2013