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Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...

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Sprache ist die Schlüsselkompetenz <strong>für</strong> den Zugang zu Bildung und Qualifikation,<br />

ihre systematische und kontinuierliche Förderung ist über die gesamte Bildungslaufbahn<br />

zu gewährleisten. Dies muss in der Kita beginnen, sich in der Schule fortsetzen<br />

und kontinuierlich Weiterbildungsmaßnahmen <strong>für</strong> Erwachsene einbeziehen.<br />

Dabei erhöht Mehrsprachigkeit nicht nur die individuelle Kompetenz, sondern ist im<br />

Sinne einer Wertschätzung der Muttersprache ebenfalls ein wichtiger Schritt <strong>für</strong> eine<br />

Anerkennungskultur und gelebte Wertschätzung von Vielfalt. Die Förderung von<br />

Mehrsprachigkeit und die Anerkennung und Förderung der Herkunftssprache<br />

bleiben wesentliche Ziele der Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, die Förderung ihrer<br />

Stärken und der gezielte Abbau ihrer Schwächen ist dabei die Grundlage, ohne<br />

die Chancengerechtigkeit nicht erreicht werden kann.<br />

Schulsozialarbeit ist dabei eine wichtige Unterstützung <strong>für</strong> ein chancengerechtes<br />

Leben und Lernen von allen jungen Menschen.<br />

Auch außerhalb von Schule finden im Jugendalter vielfältige Bildungsprozesse statt.<br />

Die Jugendverbandsarbeit und die Offene Jugendarbeit bieten als Orte der außerschulischen<br />

Jugendbildung (Soziale Bildung, Politische Bildung, Schulung Ehrenamtlicher,<br />

thematische Projekte) ein vielfältiges Angebot, das unter aktiver Teilhabe<br />

der Jugendlichen gestaltet wird. Land und Kommunen unterstützen diese Strukturen<br />

finanziell und ideell. Es ist Aufgabe der Jugendarbeit, ihre Angebote unter dem Gesichtspunkt<br />

der gesellschaftlichen Vielfalt weiterzuentwickeln.<br />

Die aktive Beteiligung von Eltern am Bildungsweg ihrer Kinder ist und bleibt ein<br />

wichtiges Ziel. Die Lan<strong>des</strong>regierung fördert und unterstützt diese Beteiligung.<br />

Die nachhaltige und gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen<br />

Alter, die ohne oder mit geringen Kompetenzen in der Unterrichtssprache<br />

Deutsch nach Rheinland-Pfalz kommen („Quereinsteiger“), ist ein zentrales Anliegen,<br />

um auch dieser Gruppe einen angemessenen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten<br />

und zur Integration zu ermöglichen. Mangelnde Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache<br />

Deutsch beim Zuzug dürfen keine Ursache da<strong>für</strong> sein, dass Kindern<br />

und Jugendlichen ein ihren Fähigkeiten und Potentialen angemessener Bildungsweg<br />

verschlossen bleibt.<br />

Die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit stellt eine wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong><br />

einen ungestörten Sprachenerwerb von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund<br />

dar. Schulen aller Schularten haben hier einen pädagogischen Auftrag.<br />

Mehrsprachig aufwachsende Kinder werden in allgemeinen Schulen unterrichtet und<br />

gefördert.<br />

Geringe Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch beim Zuzug bleiben als<br />

Begründung <strong>für</strong> die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfs ausgeschlossen.<br />

Das Erlernen der deutschen Sprache muss allen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

offenstehen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Für die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

gilt als Grundsatz <strong>für</strong> den Spracherwerb, dass alle Migrantinnen und Migran-

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