Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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3.9 Handlungsfeld Flüchtlinge<br />
Durch Beschluss <strong>des</strong> Rheinland-Pfälzischen Kabinetts im Mai 2011 wurden entsprechend<br />
dem zwischen Bündnis 90 /DIE GRÜNEN und der SPD geschlossenen Koalitionsvertrag<br />
die Zuständigkeiten <strong>des</strong> Aufenthalts- und Einbürgerungsbereichs aus<br />
dem Innenressort herausgelöst und mit der Verantwortung <strong>für</strong> das Asylbewerberleistungsgesetz<br />
(AsylbLG) sowie der Umsetzung der Integrationspolitik in einem auch<br />
nach außen als sozial- und integrationspoltisch ausgewiesenen politischen Ressort<br />
zusammengefasst. Mit dieser Zusammenlegung wurde bewusst und zielgerichtet<br />
ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der eine Verlagerung der Perspektive von einer<br />
eher ordnungspolitischen Sichtweise hin zu einer stärker integrationspolitischen<br />
Sichtweise auch <strong>für</strong> die Ausländerpolitik bedeutete. Das neue Lan<strong>des</strong>integrationskonzept<br />
greift diesen Paradigmenwechsel auf und definiert demgemäß erstmalig<br />
Flüchtlinge ausdrücklich als Zielgruppe <strong>des</strong> Integrations- und Migrationskonzepts.<br />
Ausgangslage<br />
Das Handlungsfeld Flüchtlinge unterscheidet sich von den anderen Handlungsfeldern<br />
im Integrationskonzept insofern, als dass damit, aufgrund spezieller Bedürfnisse<br />
als auch Rahmenbedingungen, eine ausgewählte Personengruppe besondere<br />
Aufmerksamkeit erfährt. Da Flüchtlinge regelmäßig ihre Heimat aus Furcht vor Verfolgung<br />
oder lebensbedrohenden Zuständen verlassen und bei uns Schutz suchen,<br />
stehen soziale und humanitäre Fragen sowie die Gewährleistung flüchtlingsrechtlicher<br />
Standards im Mittelpunkt dieses Handlungsfel<strong>des</strong>.<br />
Dabei werden als Flüchtlinge nicht nur solche Personen verstanden, die eine Flüchtlingsanerkennung<br />
besitzen, denen ein subsidiärer Schutz zuerkannt wurde oder Personen,<br />
die in einen Drittstaat geflohen sind und im Wege der Neuansiedlung (Resettlement)<br />
hier aufgenommen wurden. Deren aufenthaltsrechtliche Situation ist in positiver<br />
Weise geklärt und diese Personengruppe war bereits Adressat der bisherigen<br />
Integrationspolitik. In das Handlungsfeld Flüchtlinge und somit in das Integrationskonzept<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> werden darüber hinaus aber erstmals auch Personen einbezogen,<br />
die ein Verfolgungsschicksal geltend machen und sich insbesondere als Asylsuchende<br />
noch im laufenden Anerkennungsverfahren befinden und lediglich eine<br />
Aufenthaltsgestattung besitzen. Die Tatsache, dass deren weiterer Aufenthalt noch<br />
nicht abschließend geklärt ist, spricht da<strong>für</strong>, sich dieser Personengruppe intensiver<br />
zu widmen. Ihre Lebensperspektive ist unklar, ihr Aufenthalt räumlich auf das Land<br />
Rheinland-Pfalz beschränkt, sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />
unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer besteht ein eingeschränkter<br />
Zugang zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Bildung und sie haben keinen oder<br />
nur nachrangigen Zugang zu Sprachkursen. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem<br />
ist in seinem Umfang eingeschränkt. Dies trifft auch <strong>für</strong> Personen zu, deren<br />
Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreise aus den verschiedensten Gründen<br />
noch nicht erfolgt ist. Demgemäß bezieht das Handlungsfeld Flüchtlinge auch diese<br />
ein.<br />
Für das Erweitern der Zielgruppe spricht eine Reihe von Erwägungen. So haben sich<br />
zum einen die Anerkennungsquoten <strong>für</strong> Asylsuchende in den letzten Jahren erhöht,