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Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...

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3.9 Handlungsfeld Flüchtlinge<br />

Durch Beschluss <strong>des</strong> Rheinland-Pfälzischen Kabinetts im Mai 2011 wurden entsprechend<br />

dem zwischen Bündnis 90 /DIE GRÜNEN und der SPD geschlossenen Koalitionsvertrag<br />

die Zuständigkeiten <strong>des</strong> Aufenthalts- und Einbürgerungsbereichs aus<br />

dem Innenressort herausgelöst und mit der Verantwortung <strong>für</strong> das Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(AsylbLG) sowie der Umsetzung der Integrationspolitik in einem auch<br />

nach außen als sozial- und integrationspoltisch ausgewiesenen politischen Ressort<br />

zusammengefasst. Mit dieser Zusammenlegung wurde bewusst und zielgerichtet<br />

ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der eine Verlagerung der Perspektive von einer<br />

eher ordnungspolitischen Sichtweise hin zu einer stärker integrationspolitischen<br />

Sichtweise auch <strong>für</strong> die Ausländerpolitik bedeutete. Das neue Lan<strong>des</strong>integrationskonzept<br />

greift diesen Paradigmenwechsel auf und definiert demgemäß erstmalig<br />

Flüchtlinge ausdrücklich als Zielgruppe <strong>des</strong> Integrations- und Migrationskonzepts.<br />

Ausgangslage<br />

Das Handlungsfeld Flüchtlinge unterscheidet sich von den anderen Handlungsfeldern<br />

im Integrationskonzept insofern, als dass damit, aufgrund spezieller Bedürfnisse<br />

als auch Rahmenbedingungen, eine ausgewählte Personengruppe besondere<br />

Aufmerksamkeit erfährt. Da Flüchtlinge regelmäßig ihre Heimat aus Furcht vor Verfolgung<br />

oder lebensbedrohenden Zuständen verlassen und bei uns Schutz suchen,<br />

stehen soziale und humanitäre Fragen sowie die Gewährleistung flüchtlingsrechtlicher<br />

Standards im Mittelpunkt dieses Handlungsfel<strong>des</strong>.<br />

Dabei werden als Flüchtlinge nicht nur solche Personen verstanden, die eine Flüchtlingsanerkennung<br />

besitzen, denen ein subsidiärer Schutz zuerkannt wurde oder Personen,<br />

die in einen Drittstaat geflohen sind und im Wege der Neuansiedlung (Resettlement)<br />

hier aufgenommen wurden. Deren aufenthaltsrechtliche Situation ist in positiver<br />

Weise geklärt und diese Personengruppe war bereits Adressat der bisherigen<br />

Integrationspolitik. In das Handlungsfeld Flüchtlinge und somit in das Integrationskonzept<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> werden darüber hinaus aber erstmals auch Personen einbezogen,<br />

die ein Verfolgungsschicksal geltend machen und sich insbesondere als Asylsuchende<br />

noch im laufenden Anerkennungsverfahren befinden und lediglich eine<br />

Aufenthaltsgestattung besitzen. Die Tatsache, dass deren weiterer Aufenthalt noch<br />

nicht abschließend geklärt ist, spricht da<strong>für</strong>, sich dieser Personengruppe intensiver<br />

zu widmen. Ihre Lebensperspektive ist unklar, ihr Aufenthalt räumlich auf das Land<br />

Rheinland-Pfalz beschränkt, sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />

unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer besteht ein eingeschränkter<br />

Zugang zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Bildung und sie haben keinen oder<br />

nur nachrangigen Zugang zu Sprachkursen. Auch der Zugang zum Gesundheitssystem<br />

ist in seinem Umfang eingeschränkt. Dies trifft auch <strong>für</strong> Personen zu, deren<br />

Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreise aus den verschiedensten Gründen<br />

noch nicht erfolgt ist. Demgemäß bezieht das Handlungsfeld Flüchtlinge auch diese<br />

ein.<br />

Für das Erweitern der Zielgruppe spricht eine Reihe von Erwägungen. So haben sich<br />

zum einen die Anerkennungsquoten <strong>für</strong> Asylsuchende in den letzten Jahren erhöht,

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