Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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rung setzt sich im Weiteren da<strong>für</strong> ein, dass bei Therapien vom zuständigen Kostenträger<br />
auch Dolmetscherkosten übernommen werden, wenn anderenfalls der Erfolg<br />
der Therapie nicht gesichert wäre.<br />
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />
Eine besondere Zielgruppe stellen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dar. In<br />
Rheinland-Pfalz werden alle minderjährigen Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet<br />
nach Deutschland eingereist sind, von einem Jugendamt in Obhut genommen. Das<br />
ist in der Regel das Stadtjugendamt Trier. Die Unterbringung erfolgt dann in einer<br />
Clearing- und Inobhutnahmestelle. Heute stehen lan<strong>des</strong>weit <strong>für</strong> die Inobhutnahme<br />
und das Clearingverfahren der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bis zu 35<br />
Plätze an drei Standorten zur Verfügung. Mit der lan<strong>des</strong>weiten Konzeption wurde<br />
alters- und geschlechtsspezifischen Anforderungen an eine fachliche gute Betreuung<br />
Rechnung getragen. Die unbegleiteten minderjährigen weiblichen Flüchtlinge werden<br />
in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stiftung Kreuznacher Diakonie in<br />
Niederwörresbach untergebracht. Die Unterbringung der unter 16 Jahre alten<br />
männlichen Flüchtlinge erfolgt im Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg in<br />
Welschbillig bei Trier. Die größte Gruppe der 16 und 17-jährigen männlichen Jugendlichen<br />
wird seit Oktober 2012 im Clearinghaus in Trier betreut. Das Clearinghaus<br />
gehört zum Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg. Sofern nach der<br />
Clearingphase ein Jugendhilfebedarf besteht, erfolgt die Unterbringung in geeigneten<br />
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Derzeit gibt es lan<strong>des</strong>weit 13 Jugendhilfeeinrichtungen<br />
mit differenzierten Konzepten, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />
nach ihrem Aufenthalt in der Inobhutnahme- und Clearingstelle betreuen.<br />
Aufgabe der nächsten Jahre ist, das Inobhutnahme- und Clearingverfahren sowie die<br />
Anschlussbetreuungen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Hierzu leistet das lan<strong>des</strong>weite<br />
Forum „UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)“, welches sich unter<br />
der Leitung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>jugendamtes in der Regel zweimal jährlich trifft, einen wichtigen<br />
Beitrag. Das Lan<strong>des</strong>forum ist ein Ort <strong>des</strong> fachlichen Austauschs, an dem alle<br />
relevanten Akteure teilnehmen. Weiter beabsichtigt das MIFKJF eine Evaluation <strong>des</strong><br />
Inobhutnahme- und Clearingverfahrens sowie eine Beteiligung an einem bun<strong>des</strong>weiten<br />
Forschungsprojekt zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung setzt sich <strong>für</strong> die Heraufsetzung der Asylmündigkeit von derzeit<br />
16 auf 18 Jahre ein. Die Lan<strong>des</strong>regierung wird sich auch weiterhin da<strong>für</strong> einsetzen,<br />
dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ihren Bedarfen entsprechend und unter<br />
Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention betreut und unterstützt werden.<br />
Humanitäre Aufenthaltsrechte<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung setzt sich konsequent und kontinuierlich <strong>für</strong> die Schaffung eines<br />
stichtagunabhängigen humanitären Aufenthaltsrechts („Bleiberechtsregelung“)<br />
ein. Es besteht aus der Sicht der Lan<strong>des</strong>regierung ein dringender gesetzgeberischer<br />
Handlungsbedarf zur Änderung <strong>des</strong> Aufenthaltsgesetzes. Ausreisepflichtigen<br />
Personen, die sich langjährig in der Bun<strong>des</strong>republik aufhalten und sich in die hiesigen<br />
Lebensverhältnisse integriert haben, bleibt eine aufenthaltsrechtliche<br />
Perspektive vielfach verwehrt. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die hier<br />
geboren sind, aufwachsen, die Schule besuchen oder erfolgreich abgeschlossen haben,<br />
mangelt es immer noch an einer sachgerechten aufenthaltsrechtlichen Lösung.<br />
Der im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Jahr 2011 neu eingeführte § 25a enthält<br />
zwar eine stichtagunabhängige Regelung <strong>für</strong> Jugendliche und Heranwachsende.