Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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Wegen der restriktiven Voraussetzungen hat diese Bestimmung in der Praxis aber<br />
keine große Bedeutung erlangt.<br />
Die Integration der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu verbessern<br />
ist seit Jahren eines der wichtigen Ziele der rheinland-pfälzischen Ausländerpolitik.<br />
Aus diesem Grund sind im Rahmen der Innenminister- und Integrationsministerkonferenz<br />
sowie im Bun<strong>des</strong>ratsverfahren entsprechende rechtspolitische Initiativen<br />
erfolgt. Die Bemühungen werden weiter fortgesetzt. Darüber hinaus sollte die<br />
faktische Integration bei der Aufenthaltsverfestigung aus humanitären Gründen durch<br />
die Anrechenbarkeit von Duldungszeiten zukünftig berücksichtigt werden.<br />
Durch eine Änderung der Härtefallkommissionsverordnung soll das Instrument<br />
der Härtefallgewährung nach § 23 a <strong>des</strong> AufenthG aufgewertet und zugleich der<br />
Sachverstand aus dem Bereich der Flüchtlingsberatung und -betreuung in der Kommission<br />
gestärkt werden.<br />
Rückführungspolitik<br />
Asylsuchende, die keinen Flüchtlingsschutz und auch kein sonstiges Aufenthaltsrecht<br />
<strong>für</strong> sich in Anspruch nehmen können, müssen die Bun<strong>des</strong>republik vielfach wieder<br />
verlassen. Die Lan<strong>des</strong>regierung wird ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen, die<br />
gebotene Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer nach Möglichkeit sozial und<br />
humanitär zu gestalten. Der freiwilligen Ausreise ist dabei der Vorrang vor Zwangsmaßnahmen<br />
einzuräumen. Eine qualifizierte Rückkehrberatung sowie die Möglichkeit<br />
einer finanziell geförderten Rückkehr sind der Schlüssel zur Vermeidung von<br />
Zwangsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang hat sich die Lan<strong>des</strong>initiative Rückkehr<br />
bestens bewährt und soll weiter ausgebaut werden.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung strebt die Abschaffung der Abschiebehaft an. Solange dies jedoch<br />
nicht möglich ist, kommt die Abschiebungshaft als freiheitsentziehende Maßnahme<br />
nur als Ultima Ratio in Frage, wenn sie im Einzelfall verhältnismäßig ist und<br />
der Zweck der Haft nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Die Haft ist<br />
dabei auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. In der Praxis hat die Abschiebungshaft<br />
bereits an Bedeutung verloren. Gleichwohl wird die Lan<strong>des</strong>regierung ihre<br />
bisherigen Bemühungen im Bereich der Richterfortbildung, oder Fortbildung der Ausländerbehörden<br />
und durch weitere Erlassregelungen zur Umsetzung der BGH-<br />
Rechtsprechung fortsetzen, damit eine Durchsetzung der Ausreisepflicht möglichst<br />
ohne Inhaftierung durchgeführt werden kann. Darüber hinaus werden weitere Alternativen<br />
zur Abschiebungshaft und diesbezügliche gesetzgeberische Maßnahmen<br />
geprüft.<br />
Seit Sommer 2012 werden bereits kontinuierlich die Empfehlungen <strong>des</strong> „Runden-<br />
Tisch Ingelheim“ zur Verbesserung der Haftbedingungen soweit möglich umgesetzt.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung wird auch in der Zukunft ihre Bemühungen fortsetzen, die<br />
Bedingungen in der Abschiebehaft konsequent zu verbessern und unter humanitären<br />
Aspekten eine Neuausrichtung der Unterbringung von Ausreisepflichtigen vornehmen.<br />
Dazu gehört auch eine Reduzierung der Sicherungsmaßnahmen auf das absolut<br />
notwendige Minimum.