Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige<br />
hilfebedürftige Personen und<br />
2. die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, insbesondere <strong>für</strong><br />
Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter<br />
Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen <strong>des</strong> Baus oder Erwerbs<br />
von Wohnraum ohne die soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.<br />
Migrantinnen und Migranten können eine Förderung in Anspruch nehmen.<br />
Auch wenn bereits zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund an der sozialen<br />
Wohnraumförderung partizipieren, können und sollen ihre Angebote weiterhin gegenüber<br />
Migrantinnen und Migranten zielgruppengerecht präsentiert und <strong>für</strong> ihre Inanspruchnahme<br />
geworben werden. Die Aktivitäten der Investitions- und Strukturbank<br />
Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit dem MIFKJF zur zielgruppengerechten<br />
Information über die soziale Wohnraumförderung sollen in geeigneter Weise weitergeführt<br />
werden. Hierbei soll u.a. die Kooperation mit kommunalen Beiräten <strong>für</strong><br />
Migration und Integration, kommunalen Integrationsbeauftragten sowie<br />
Migrantenorganisationen angestrebt werden.