Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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diese Personengruppe etwa doppelt so häufig von Diskriminierungserfahrungen wie<br />
Angehörige der Mehrheitsbevölkerung.<br />
Ablehnende Einstellungen und Haltungen gegenüber Minderheiten führen aber nicht<br />
nur zu ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung und zu Diskriminierung, sondern dienen<br />
zugleich gewaltbereiten Feinden der Demokratie als Legitimation <strong>für</strong> ihre menschenverachtenden<br />
Taten.<br />
Grundsätze und Ziele<br />
Weil zwischen Vorurteilsstrukturen, bei denen Minderheiten pauschal abgelehnt<br />
werden, alltäglicher und struktureller Diskriminierung sowie gewaltförmigem Rassismus<br />
zahlreiche Wechselwirkungen bestehen, gilt es alle drei Phänomenen Einhalt<br />
zu gebieten. Die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und der Zivilgesellschaft<br />
kann dazu beitragen, dem Ziel einer diskriminierungsfreien, solidarischen Gesellschaft<br />
näher zu kommen, die eine Gleichwertigkeit aller ihrer Mitglieder betont<br />
und Gleichstellung und Gleichbehandlung fördert.<br />
Die Vielfalt seiner Menschen und die Pluralität der in Rheinland-Pfalz beheimateten<br />
kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Lebensentwürfe gestalten und bereichern<br />
unser Land. Wir wollen diese gesellschaftliche Vielfalt auf der Basis der<br />
Grund- und Menschenrechte gerecht ausgestalten. Das Zusammenleben in Rheinland-Pfalz<br />
soll von Akzeptanz, Respekt und Toleranz geprägt sein. Deshalb machen<br />
wir uns stark <strong>für</strong> die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen - unabhängig<br />
von ihrer ethnischen Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />
einer Behinderung, <strong>des</strong> Alters oder der sexuellen Identität: in der Schule,<br />
in Betrieben, bei Behörden, beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Dabei<br />
lassen wir uns von den folgenden Grundsätzen und Zielen leiten:<br />
Ablehnende Vorurteilsstrukturen abbauen<br />
Die Bearbeitung von ablehnenden Vorurteilsstrukturen und Diskriminierung<br />
be<strong>für</strong>wortenden Haltungen ist ein wesentlicher Baustein zur Überwindung der<br />
gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten. Sie ist zugleich ein Gebot,<br />
das sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ableitet, die in<br />
Artikel 1 die Begegnung der Menschen "im Geist der Brüderlichkeit" proklamiert.<br />
Qualifizierte Medienberichterstattung, sachliche Informations- und Bildungsarbeit<br />
sowie unmittelbare Begegnung und direkter Dialog können hierzu<br />
Entscheiden<strong>des</strong> beitragen.<br />
Stärkung <strong>des</strong> Schutzes vor Diskriminierung<br />
Das Diskriminierungsverbot <strong>des</strong> Grundgesetzes und das 2006 in Kraft getretene<br />
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind Ausdruck der Überzeugung,<br />
dass eine demokratische Gesellschaft die Ungleichbehandlung von Menschen<br />
wegen ihrer ethnischen Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, der Religion oder<br />
Weltanschauung, einer Behinderung, <strong>des</strong> Alters oder der sexuellen Identität<br />
nicht akzeptieren darf. Weil dieses Ziel in der Praxis noch längst nicht erreicht<br />
ist, sind weiterhin geeignete Maßnahmen zur Verbesserung <strong>des</strong> Schutzes vor<br />
individueller Diskriminierung zu ergreifen.