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Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...

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diese Personengruppe etwa doppelt so häufig von Diskriminierungserfahrungen wie<br />

Angehörige der Mehrheitsbevölkerung.<br />

Ablehnende Einstellungen und Haltungen gegenüber Minderheiten führen aber nicht<br />

nur zu ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung und zu Diskriminierung, sondern dienen<br />

zugleich gewaltbereiten Feinden der Demokratie als Legitimation <strong>für</strong> ihre menschenverachtenden<br />

Taten.<br />

Grundsätze und Ziele<br />

Weil zwischen Vorurteilsstrukturen, bei denen Minderheiten pauschal abgelehnt<br />

werden, alltäglicher und struktureller Diskriminierung sowie gewaltförmigem Rassismus<br />

zahlreiche Wechselwirkungen bestehen, gilt es alle drei Phänomenen Einhalt<br />

zu gebieten. Die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen und der Zivilgesellschaft<br />

kann dazu beitragen, dem Ziel einer diskriminierungsfreien, solidarischen Gesellschaft<br />

näher zu kommen, die eine Gleichwertigkeit aller ihrer Mitglieder betont<br />

und Gleichstellung und Gleichbehandlung fördert.<br />

Die Vielfalt seiner Menschen und die Pluralität der in Rheinland-Pfalz beheimateten<br />

kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Lebensentwürfe gestalten und bereichern<br />

unser Land. Wir wollen diese gesellschaftliche Vielfalt auf der Basis der<br />

Grund- und Menschenrechte gerecht ausgestalten. Das Zusammenleben in Rheinland-Pfalz<br />

soll von Akzeptanz, Respekt und Toleranz geprägt sein. Deshalb machen<br />

wir uns stark <strong>für</strong> die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen - unabhängig<br />

von ihrer ethnischen Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />

einer Behinderung, <strong>des</strong> Alters oder der sexuellen Identität: in der Schule,<br />

in Betrieben, bei Behörden, beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Dabei<br />

lassen wir uns von den folgenden Grundsätzen und Zielen leiten:<br />

Ablehnende Vorurteilsstrukturen abbauen<br />

Die Bearbeitung von ablehnenden Vorurteilsstrukturen und Diskriminierung<br />

be<strong>für</strong>wortenden Haltungen ist ein wesentlicher Baustein zur Überwindung der<br />

gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten. Sie ist zugleich ein Gebot,<br />

das sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ableitet, die in<br />

Artikel 1 die Begegnung der Menschen "im Geist der Brüderlichkeit" proklamiert.<br />

Qualifizierte Medienberichterstattung, sachliche Informations- und Bildungsarbeit<br />

sowie unmittelbare Begegnung und direkter Dialog können hierzu<br />

Entscheiden<strong>des</strong> beitragen.<br />

Stärkung <strong>des</strong> Schutzes vor Diskriminierung<br />

Das Diskriminierungsverbot <strong>des</strong> Grundgesetzes und das 2006 in Kraft getretene<br />

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind Ausdruck der Überzeugung,<br />

dass eine demokratische Gesellschaft die Ungleichbehandlung von Menschen<br />

wegen ihrer ethnischen Herkunft, <strong>des</strong> Geschlechts, der Religion oder<br />

Weltanschauung, einer Behinderung, <strong>des</strong> Alters oder der sexuellen Identität<br />

nicht akzeptieren darf. Weil dieses Ziel in der Praxis noch längst nicht erreicht<br />

ist, sind weiterhin geeignete Maßnahmen zur Verbesserung <strong>des</strong> Schutzes vor<br />

individueller Diskriminierung zu ergreifen.

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