Fortschreibung des Integrationskonzepts - Ministerium für ...
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zum anderen hat die faktische Integration zu einer Vielzahl von asylunabhängigen<br />
Bleiberechten geführt.<br />
Aus der Sicht der Lan<strong>des</strong>regierung folgt hieraus ein konkreter Handlungsbedarf zur<br />
Verbesserung der Lebensbedingungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />
auch wenn einige abgelehnte Asylbewerber die Bun<strong>des</strong>republik letztlich wieder<br />
verlassen müssen. In diesen Fällen ist es Aufgabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, die Rückführungspolitik<br />
stärker als bislang sozial und humanitär zu gestalten.<br />
Während die Zahl der Asylbewerber seit 1993 bis 2007 kontinuierlich gesunken ist,<br />
steigt sie wieder deutlich. Stellten im Jahr 1997 4.975 Menschen in Rheinland-Pfalz<br />
einen Asyl-Erstantrag (bun<strong>des</strong>weit: 104.353), sank die Zahl in 2007 auf 902 (bun<strong>des</strong>weit:<br />
19.164), lag in 2012 jedoch wieder bei rund 3.000 (bun<strong>des</strong>weit: rund<br />
65.000) und hat sich damit in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Derzeit<br />
leben in Rheinland-Pfalz 2.556 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, befinden<br />
sich also noch im Asylverfahren.<br />
Alle Asylsuchende werden entsprechend dem so genannten Königsteiner Schlüssel,<br />
der jährlich aufgrund <strong>des</strong> jeweiligen Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl<br />
der Länder ermittelt wird, auf alle Bun<strong>des</strong>länder verteilt.<br />
In Rheinland-Pfalz werden Asylsuchende gemäß § 44 Asylverfahrensgesetz<br />
(AsylVfG) zunächst in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />
Trier/Aufnahmeeinrichtung <strong>für</strong> Asylbegehrende Trier aufgenommen und untergebracht.<br />
Dort wird ihr Asylantrag durch die Außenstelle <strong>des</strong> BAMF entgegengenommen<br />
und registriert. Sie werden dann entsprechend der sich aus dem jeweiligen Bevölkerungsanteil<br />
errechneten Quote auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt,<br />
welche nach dem Lan<strong>des</strong>aufnahmegesetz, das auch die Kostenerstattung <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> hier<strong>für</strong> festlegt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zur Aufnahme<br />
und Unterbringung verpflichtet sind.<br />
Grundsätze und Ziele<br />
Die Flüchtlingspolitik nimmt in der Integrations- und Ausländerpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
einen hohen Stellenwert ein. Dabei geht es sowohl um eine Verbesserung der<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen, die vor allem durch bun<strong>des</strong>gesetzliche Regelungen<br />
bestimmt sind, als auch um die Verbesserung der konkreten Lebenssituation.<br />
Oberster Grundsatz ist es, das Ausländer- und Asylrecht soweit möglich nach humanitären<br />
Gesichtspunkten umzusetzen. Flüchtlinge sollen an Integrationsmaßnahmen<br />
teilnehmen und eine Bleibeperspektive entwickeln können. Beratungs- und<br />
Betreuungsstrukturen sind <strong>des</strong>halb <strong>für</strong> die Zielgruppe zu öffnen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
wird sich demgemäß konsequent <strong>für</strong> eine humanitäre Ausgestaltung <strong>des</strong> Ausländer-<br />
und Asylrechts und eine Ausweitung von Integrationsmaßnahmen, einschließlich<br />
von Sprachangeboten <strong>für</strong> Flüchtlinge, einsetzen. Die Lan<strong>des</strong>regierung wird <strong>für</strong><br />
diejenigen, deren Verbleib in Deutschland nicht möglich ist, Unterstützungsmaßnahmen<br />
sicherstellen, um die Rückkehr ins Heimatland zu erleichtern. Ebenso hat sich<br />
die Lan<strong>des</strong>regierung zum Ziel gesetzt, Zwangsmaßnahmen wie Abschiebehaft abzuschaffen,<br />
bzw. solange dies nicht möglich ist, diese so humanitär wie möglich zu gestalten.<br />
Schließlich wird sich die Lan<strong>des</strong>regierung weiterhin da<strong>für</strong> einsetzen, dass<br />
auch in neuen Förderperioden die durch das BAMF gesteuerte Förderung der EU<br />
erhalten bzw. ausgebaut wird.