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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 34<br />

Abstände bei stark<br />

geneigten Ackerflächen<br />

Zusätzliche Vorgaben gelten bei der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem<br />

Stickstoffgehalt auf stark geneigten Ackerflächen. Stark geneigte<br />

Ackerflächen sind solche, die innerhalb eines Abstands von 20 m zu<br />

Gewässern eine durchschnittliche Hangneigung von mehr als 10 % zum Gewässer<br />

aufweisen.<br />

) Innerhalb eines Abstands von 3 m zur Bö schungsoberkante dürfen<br />

derartige Düngemittel nicht aufgebracht werden, eine In jektion ist<br />

ebenfalls nicht zulässig.<br />

) Innerhalb eines Abstands zwischen 3 m und 10 m zur Böschungsoberkante<br />

sind diese Düngemittel durch Anwendung geeigneter<br />

Technik direkt in den Boden einzubringen (z. B. Gülleinjektion).<br />

) Innerhalb eines Abstands von 10 m bis 20 m zur Böschungsober<br />

kante sind diese Düngemittel auf unbestellten Ackerflächen sofort<br />

einzuarbeiten. Auf bestellten Ackerflächen sind bei der Ausbringung<br />

folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

• Bei Reihenkulturen (Reihenabstand von 45 cm und mehr) sind<br />

diese Düngemittel sofort einzuarbeiten, sofern keine entwickelte<br />

Untersaat vorhanden ist.<br />

• Bei allen anderen Kulturen muss eine ausreichende Bestandsent<br />

wicklung vor liegen oder<br />

• die Fläche muss mit Mulch- oder Di rektsaat bestellt worden sein.<br />

Abstände bei<br />

Festmistausbringung<br />

Für die Ausbringung von Festmist – außer Geflügelkot – auf stark ge<br />

neigten Ackerflächen gelten innerhalb des Abstands von 20 m zum Ge<br />

wässer folgende besondere Vorgaben:<br />

) Innerhalb eines Abstands von 3 m zur Böschungsoberkante keine<br />

Aufbringung.<br />

) Innerhalb eines Abstands von 3 m bis 20 m zur Böschungsober<br />

kante ist Festmist auf unbestellten Ackerflächen sofort einzuarbeiten.<br />

) Auf bestellten Ackerflächen sind bei der Aus bringung in diesem Be<br />

reich folgende Bedingungen einzuhalten:<br />

• Bei Reihenkulturen (Reihenabstand von 45 cm und mehr) ist der<br />

Festmist sofort einzuarbeiten, sofern keine entwickelte Untersaat<br />

vorhanden ist.<br />

• Bei allen anderen Kulturen muss eine ausreichende Bestandsent<br />

wicklung vor liegen oder<br />

• die Fläche muss mit Mulch- oder Direkt saat bestellt worden sein.<br />

Stickstoffdüngung nach<br />

der Ernte<br />

4.1.3 Stickstoffdüngung nach der Ernte<br />

Auf Ackerland dürfen Gülle, Jauche und sonstige flüssige, organische sowie<br />

organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem<br />

Stickstoff oder Geflügelkot nach Ernte der letzten Hauptfrucht vor<br />

dem Winter nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich<br />

Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff<br />

der Kultur aufgebracht werden. Auch eine Ausgleichsdüngung zu auf<br />

dem Feld verbliebenem Getreidestroh ist zulässig.<br />

Insgesamt darf jedoch nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff oder 40 kg<br />

Ammoniumstickstoff je Hektar aufgebracht werden.

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