Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Seite | 34<br />
Abstände bei stark<br />
geneigten Ackerflächen<br />
Zusätzliche Vorgaben gelten bei der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem<br />
Stickstoffgehalt auf stark geneigten Ackerflächen. Stark geneigte<br />
Ackerflächen sind solche, die innerhalb eines Abstands von 20 m zu<br />
Gewässern eine durchschnittliche Hangneigung von mehr als 10 % zum Gewässer<br />
aufweisen.<br />
) Innerhalb eines Abstands von 3 m zur Bö schungsoberkante dürfen<br />
derartige Düngemittel nicht aufgebracht werden, eine In jektion ist<br />
ebenfalls nicht zulässig.<br />
) Innerhalb eines Abstands zwischen 3 m und 10 m zur Böschungsoberkante<br />
sind diese Düngemittel durch Anwendung geeigneter<br />
Technik direkt in den Boden einzubringen (z. B. Gülleinjektion).<br />
) Innerhalb eines Abstands von 10 m bis 20 m zur Böschungsober<br />
kante sind diese Düngemittel auf unbestellten Ackerflächen sofort<br />
einzuarbeiten. Auf bestellten Ackerflächen sind bei der Ausbringung<br />
folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
• Bei Reihenkulturen (Reihenabstand von 45 cm und mehr) sind<br />
diese Düngemittel sofort einzuarbeiten, sofern keine entwickelte<br />
Untersaat vorhanden ist.<br />
• Bei allen anderen Kulturen muss eine ausreichende Bestandsent<br />
wicklung vor liegen oder<br />
• die Fläche muss mit Mulch- oder Di rektsaat bestellt worden sein.<br />
Abstände bei<br />
Festmistausbringung<br />
Für die Ausbringung von Festmist – außer Geflügelkot – auf stark ge<br />
neigten Ackerflächen gelten innerhalb des Abstands von 20 m zum Ge<br />
wässer folgende besondere Vorgaben:<br />
) Innerhalb eines Abstands von 3 m zur Böschungsoberkante keine<br />
Aufbringung.<br />
) Innerhalb eines Abstands von 3 m bis 20 m zur Böschungsober<br />
kante ist Festmist auf unbestellten Ackerflächen sofort einzuarbeiten.<br />
) Auf bestellten Ackerflächen sind bei der Aus bringung in diesem Be<br />
reich folgende Bedingungen einzuhalten:<br />
• Bei Reihenkulturen (Reihenabstand von 45 cm und mehr) ist der<br />
Festmist sofort einzuarbeiten, sofern keine entwickelte Untersaat<br />
vorhanden ist.<br />
• Bei allen anderen Kulturen muss eine ausreichende Bestandsent<br />
wicklung vor liegen oder<br />
• die Fläche muss mit Mulch- oder Direkt saat bestellt worden sein.<br />
Stickstoffdüngung nach<br />
der Ernte<br />
4.1.3 Stickstoffdüngung nach der Ernte<br />
Auf Ackerland dürfen Gülle, Jauche und sonstige flüssige, organische sowie<br />
organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem<br />
Stickstoff oder Geflügelkot nach Ernte der letzten Hauptfrucht vor<br />
dem Winter nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich<br />
Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff<br />
der Kultur aufgebracht werden. Auch eine Ausgleichsdüngung zu auf<br />
dem Feld verbliebenem Getreidestroh ist zulässig.<br />
Insgesamt darf jedoch nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff oder 40 kg<br />
Ammoniumstickstoff je Hektar aufgebracht werden.