Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Sukzessionsflächen<br />
Beauftragung Dritter<br />
Auswahl- und<br />
Überwachungspflicht<br />
Deutsches Fachrecht<br />
Sukzessionsflächen sind Flächen, auf denen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
dauerhaft (für mindestens 5 Jahre) aufgegeben wird. Auch auf<br />
diesen Flächen sind die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Anforderungen einzuhalten. Lediglich<br />
die Anforderungen an die Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung genommenen Flächen (vgl. Kapitel II, Nr. 3) sind hier nicht<br />
relevant.<br />
Beauftragt der Betriebsinhaber Dritte mit der Erledigung landwirtschaftlicher<br />
Tätigkeiten auf seinen Flächen oder in seinem Betrieb (z. B. Ausbringung<br />
von Pflanzenschutzmitteln durch Lohnunternehmer) und kommt es<br />
bei dieser Dienstleistung zu einem <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanten Verstoß,<br />
wird der Betriebsinhaber nur dann sanktioniert, wenn er seiner gesetzlichen<br />
Auswahl- und Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist.<br />
Unter Auswahlpflicht versteht man die Wahl eines Dienstleistungsanbieters,<br />
der über die erforderliche landwirtschaftliche Fachkenntnis und die für<br />
den Auftrag geforderte Qualifikation verfügt (z. B. Sachkundenachweis beim<br />
Pflanzenschutz). Die Überwachungspflicht beinhaltet insbesondere die<br />
Einweisung des Dienstleisters auf dem Betrieb bzw. in die angeforderte<br />
Tätigkeit.<br />
<strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong> ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Deshalb sind<br />
neben den dargestellten <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen die bestehenden<br />
Verpflichtungen, die sich aus dem nationalen Fachrecht ergeben, auch<br />
weiterhin einzuhalten, selbst wenn sie die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Anforderungen<br />
übersteigen. Eine Ahndung nach dem deutschen Fachrecht (z. B. Ordnungswidrigkeit)<br />
erfolgt unabhängig und gegebenenfalls zusätzlich zu den<br />
Sanktionen bei den <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanten Zahlungen.<br />
Verstöße gegen das deutsche Fachrecht lösen nur dann eine Kürzung der<br />
<strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanten Zahlungen aus, wenn diese Verstöße ebenfalls<br />
<strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen verletzen.