Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Schlachttiere<br />
) Für Schlachtschafe und -ziegen gelten im Hinblick auf Scrapie im<br />
innergemeinschaftlichen Handel keine weiteren Anforderungen<br />
als die weiter unten unter Verbot des Handels genannten.<br />
Sendungen von Schafen und Ziegen sowie ihren Embryonen und Eizellen<br />
müssen von den einschlägigen gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen<br />
Gesundheitsbescheinigungen begleitet werden. Detaillierte Regelungen<br />
sind bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erfragen.<br />
Einfuhr, Gesundheitsbescheinigungen<br />
Handelsverbot<br />
Einfuhr von Rindern, Schafen oder Ziegen oder von ihrem Sperma,<br />
ihren Embryonen oder ihren Eizellen<br />
Bei der Einfuhr von Rindern, Schafen oder Ziegen, deren Sperma, ihren<br />
Embryonen oder ihren Eizellen ist auf die Vorlage der einschlägigen gemeinschaftsrechtlich<br />
vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zu<br />
achten. Diesbezügliche detaillierte Regelungen sind bei der zuständigen Veterinärbehörde<br />
zu erfragen.<br />
Verbot des Handels<br />
Das Inverkehrbringen der ersten Nachkommengeneration BSE-infizierter<br />
Rinder bzw. Scrapie-infizierter Schafe oder Ziegen, die innerhalb von<br />
zwei Jahren vor oder nach dem Auftreten der ersten klinischen Krankheitsanzeichen<br />
geboren wurden, ist verboten.<br />
11. tIerschutz<br />
Die Verpflichtungen für die Landwirte ergeben sich aus den grundlegenden<br />
EU-Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sowie den spezifischen<br />
Vorgaben für den Schutz von Kälbern und Schweinen.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Das EG-Recht zum Tierschutz ist in Deutschland durch das Tierschutzgesetz<br />
und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in nationales Recht umgesetzt<br />
worden. CC-relevant sind die nationalen Vorschriften nur soweit, als<br />
sie die Vorgaben des EU-Rechts umsetzen. Entsprechend sind auch nur<br />
diese Inhalte hier dargestellt.<br />
In einigen Fällen ergeben sich aus dem nationalen Fachrecht höhere Anforderungen.<br />
Die Einhaltung der hier beschriebenen CC-relevanten Regelungen<br />
bedeutet also nicht automatisch, dass die betreffende Tierhaltung den<br />
Anforderungen des nationalen Fachrechts genügt.<br />
Die nachfolgende Beschreibung führt die Verpflichtungen in zusammengefasster<br />
Form auf. Nähere Einzelheiten sind den Rechtsvorschriften zu entnehmen.