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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 70<br />

Schlachttiere<br />

) Für Schlachtschafe und -ziegen gelten im Hinblick auf Scrapie im<br />

innergemeinschaftlichen Handel keine weiteren Anforderungen<br />

als die weiter unten unter Verbot des Handels genannten.<br />

Sendungen von Schafen und Ziegen sowie ihren Embryonen und Eizellen<br />

müssen von den einschlägigen gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen<br />

Gesundheitsbescheinigungen begleitet werden. Detaillierte Regelungen<br />

sind bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erfragen.<br />

Einfuhr, Gesundheitsbescheinigungen<br />

Handelsverbot<br />

Einfuhr von Rindern, Schafen oder Ziegen oder von ihrem Sperma,<br />

ihren Embryonen oder ihren Eizellen<br />

Bei der Einfuhr von Rindern, Schafen oder Ziegen, deren Sperma, ihren<br />

Embryonen oder ihren Eizellen ist auf die Vorlage der einschlägigen gemeinschaftsrechtlich<br />

vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zu<br />

achten. Diesbezügliche detaillierte Regelungen sind bei der zuständigen Veterinärbehörde<br />

zu erfragen.<br />

Verbot des Handels<br />

Das Inverkehrbringen der ersten Nachkommengeneration BSE-infizierter<br />

Rinder bzw. Scrapie-infizierter Schafe oder Ziegen, die innerhalb von<br />

zwei Jahren vor oder nach dem Auftreten der ersten klinischen Krankheitsanzeichen<br />

geboren wurden, ist verboten.<br />

11. tIerschutz<br />

Die Verpflichtungen für die Landwirte ergeben sich aus den grundlegenden<br />

EU-Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sowie den spezifischen<br />

Vorgaben für den Schutz von Kälbern und Schweinen.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Das EG-Recht zum Tierschutz ist in Deutschland durch das Tierschutzgesetz<br />

und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in nationales Recht umgesetzt<br />

worden. CC-relevant sind die nationalen Vorschriften nur soweit, als<br />

sie die Vorgaben des EU-Rechts umsetzen. Entsprechend sind auch nur<br />

diese Inhalte hier dargestellt.<br />

In einigen Fällen ergeben sich aus dem nationalen Fachrecht höhere Anforderungen.<br />

Die Einhaltung der hier beschriebenen CC-relevanten Regelungen<br />

bedeutet also nicht automatisch, dass die betreffende Tierhaltung den<br />

Anforderungen des nationalen Fachrechts genügt.<br />

Die nachfolgende Beschreibung führt die Verpflichtungen in zusammengefasster<br />

Form auf. Nähere Einzelheiten sind den Rechtsvorschriften zu entnehmen.

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