Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Landwirtschaft</strong> stellt hierzu das kostenlose<br />
Programm Nährstoffbilanz Bayern zur Verfügung. Unter:<br />
www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz<br />
kann sich jeder Betriebsinhaber mit seiner Betriebsnummer und Pin anmelden<br />
und in wenigen Minuten einen Nährstoffvergleich rechnen. Das Programm<br />
verwendet neben den Flächen- und Nutzungsdaten aus dem Mehrfachantrag<br />
auch Tierdaten aus der HI-Tierdatenbank, sodass nur noch wenige<br />
zusätzliche Informationen manuell eingegeben werden müssen. Als Ergebnis<br />
erzeugt das Programm ein PDF-Dokument (Ergebnis und zugrunde<br />
gelegte Daten), das ausgedruckt werden sollte, um es bei einer Kontrolle<br />
vorlegen zu können.<br />
Zusätzliche Anforderungen bestehen bei der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen<br />
im Hinblick auf die Düngung mit phosphathaltigen Düngemitteln.<br />
Nähere Einzelheiten dazu unter Kapitel V.<br />
Agrarumweltmaßnahmen<br />
4.2 Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche,<br />
Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersäften<br />
Die wesentlichen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
4.2.1 Bauliche Anforderungen<br />
Anlagen für das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silage<br />
und Silagesickersäften einschließlich deren Sammel-, Um- und Abfülleinrichtungen<br />
müssen bei den zu erwartenden Beanspruchungen standsicher,<br />
dicht und gegen die zu erwartenden mechanischen und chemischen Einflüsse<br />
hinreichend widerstandsfähig sein.<br />
Ein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes, insbesondere dessen Eindringen<br />
in das Grundwasser, in Oberflächengewässer und in die Kanalisation muss<br />
zuverlässig verhindert werden.<br />
Die zugänglichen Anlagenteile, wie Armaturen, Rohrleitungen und die sichtbaren<br />
Teile des Behälters – soweit kein Einstieg erforderlich ist – sowie insbesondere<br />
die Kontrollschächte der Leckageerkennung sind mindestens<br />
jährlich durch Sicht- oder Funktionskontrolle zu prüfen. Bei Verdacht auf<br />
Undichtigkeit (z. B. Gülle im Kontrollschacht) ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />
unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
Ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist und Silage sind mit einer dichten<br />
und wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Zur ordnungsgemäßen<br />
Ableitung der Jauche ist die Bodenplatte einer Festmistlagerstätte<br />
seitlich einzufassen. Die Anlagen sind gegen das Eindringen von<br />
Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen.<br />
Sofern eine Ableitung der Jauche in eine vorhandene Jauche- oder Güllegrube<br />
nicht möglich ist, ist eine gesonderte Sammeleinrichtung vorzusehen.<br />
Dasselbe gilt für Anlagen zur Lagerung von Silage. Anfallender Silagesickersaft<br />
muss entweder in eine Jauche- oder Güllegrube abgeleitet werden,<br />
oder es ist eine gesonderte Sammeleinrichtung vorzusehen.<br />
Grundanforderungen<br />
Ab-/Überlaufen<br />
von Lagergut<br />
Sicht-/<br />
Funktionskontrolle<br />
Bodenplatte<br />
Einfassung<br />
Jauche<br />
Silagesickersaft