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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 37<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesanstalt</strong> für <strong>Landwirtschaft</strong> stellt hierzu das kostenlose<br />

Programm Nährstoffbilanz Bayern zur Verfügung. Unter:<br />

www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz<br />

kann sich jeder Betriebsinhaber mit seiner Betriebsnummer und Pin anmelden<br />

und in wenigen Minuten einen Nährstoffvergleich rechnen. Das Programm<br />

verwendet neben den Flächen- und Nutzungsdaten aus dem Mehrfachantrag<br />

auch Tierdaten aus der HI-Tierdatenbank, sodass nur noch wenige<br />

zusätzliche Informationen manuell eingegeben werden müssen. Als Ergebnis<br />

erzeugt das Programm ein PDF-Dokument (Ergebnis und zugrunde<br />

gelegte Daten), das ausgedruckt werden sollte, um es bei einer Kontrolle<br />

vorlegen zu können.<br />

Zusätzliche Anforderungen bestehen bei der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen<br />

im Hinblick auf die Düngung mit phosphathaltigen Düngemitteln.<br />

Nähere Einzelheiten dazu unter Kapitel V.<br />

Agrarumweltmaßnahmen<br />

4.2 Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche,<br />

Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersäften<br />

Die wesentlichen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

4.2.1 Bauliche Anforderungen<br />

Anlagen für das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silage<br />

und Silagesickersäften einschließlich deren Sammel-, Um- und Abfülleinrichtungen<br />

müssen bei den zu erwartenden Beanspruchungen standsicher,<br />

dicht und gegen die zu erwartenden mechanischen und chemischen Einflüsse<br />

hinreichend widerstandsfähig sein.<br />

Ein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes, insbesondere dessen Eindringen<br />

in das Grundwasser, in Oberflächengewässer und in die Kanalisation muss<br />

zuverlässig verhindert werden.<br />

Die zugänglichen Anlagenteile, wie Armaturen, Rohrleitungen und die sichtbaren<br />

Teile des Behälters – soweit kein Einstieg erforderlich ist – sowie insbesondere<br />

die Kontrollschächte der Leckageerkennung sind mindestens<br />

jährlich durch Sicht- oder Funktionskontrolle zu prüfen. Bei Verdacht auf<br />

Undichtigkeit (z. B. Gülle im Kontrollschacht) ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />

unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist und Silage sind mit einer dichten<br />

und wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Zur ordnungsgemäßen<br />

Ableitung der Jauche ist die Bodenplatte einer Festmistlagerstätte<br />

seitlich einzufassen. Die Anlagen sind gegen das Eindringen von<br />

Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen.<br />

Sofern eine Ableitung der Jauche in eine vorhandene Jauche- oder Güllegrube<br />

nicht möglich ist, ist eine gesonderte Sammeleinrichtung vorzusehen.<br />

Dasselbe gilt für Anlagen zur Lagerung von Silage. Anfallender Silagesickersaft<br />

muss entweder in eine Jauche- oder Güllegrube abgeleitet werden,<br />

oder es ist eine gesonderte Sammeleinrichtung vorzusehen.<br />

Grundanforderungen<br />

Ab-/Überlaufen<br />

von Lagergut<br />

Sicht-/<br />

Funktionskontrolle<br />

Bodenplatte<br />

Einfassung<br />

Jauche<br />

Silagesickersaft

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