Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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VI. Kontroll unD sanKtIonssystem<br />
1. Kontrolle<br />
Kontrollbehörden<br />
Rechte/Pflichten<br />
bei der Kontrolle<br />
Die Kontrolle der Betriebsinhaber hinsichtlich der Einhaltung der <strong>Cross</strong><br />
<strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen obliegt grundsätzlich den in Bayern zuständigen<br />
Fachrechtsbehörden. Die Kontrollen können von der Zahlstelle übernommen<br />
werden, wenn deren Kontrollen ebenso wirksam sind wie die Kontrollen<br />
der Fachrechtsbehörden (siehe Kapitel I, Nr. 2).<br />
Als Anlage 9 ist dieser Broschüre ein Merkblatt über die Rechte und Pflichten<br />
der Landwirte und Kontrolleure bei Vor-Ort-Kontrollen beigefügt, das<br />
Auskunft zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den Kontrollen<br />
gibt.<br />
Kontrollquote<br />
1.1 Systematische Kontrolle<br />
Das EU-Recht schreibt grundsätzlich vor, dass die Einhaltung der <strong>Cross</strong><br />
<strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen von der fachlich zuständigen Behörde bei mindestens<br />
1 % der Betriebsinhaber, die einen Antrag auf <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>relevante<br />
Zahlungen stellen, systematisch vor Ort kontrolliert werden muss.<br />
Um den Kontrollaufwand zu begrenzen, können die systematischen Kontrollen<br />
gebündelt werden, d. h. bei einem Kontrollbesuch werden im selben Betrieb<br />
mehrere Anforderungen oder Standards kontrolliert.<br />
Fachrechtskontrollen<br />
Sonstige Kontrollen<br />
1.2 Weitere Kontrollen<br />
Neben den systematischen Kontrollen sind von den fachlich zuständigen<br />
Behörden (z. B. <strong>Landwirtschaft</strong>s-, Veterinär- oder Naturschutzbehörde) alle<br />
weiteren festgestellten Verstöße gegen die CC-Verpflichtungen durch einen<br />
Antragsteller an die Zahlstelle zu melden.<br />
Anlassbezogene Kontrollen können auf Grund von Hinweisen anderer<br />
Behörden, aber auch von Dritten veranlasst sein, wenn diesen vermuteten<br />
Verstößen durch die Fachrechtsbehörde nachgegangen wird.<br />
2. BeWertung eInes Verstosses gegen DIe anDerWeItIgen<br />
VerpflIchtungen (cross complIance)<br />
Die den Verstoß feststellende Behörde erstellt einen Kontrollbericht und bewertet<br />
den Verstoß.<br />
Hinweis:<br />
Relevant für die Kürzung <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanter Zahlungen ist<br />
die Nichterfüllung einer oder mehrerer CC-Verpflichtungen nur dann,<br />
wenn dies im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf<br />
einer landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs (einschließlich aus der<br />
landwirtschaftlichen Erzeugung genommener Flächen, Naturschutzund<br />
Sukzessionsflächen) erfolgt.