Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Beispiel:<br />
Ein Verstoß gegen das Beseitigungsverbot von Landschaftselementen,<br />
welcher sowohl ein Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie<br />
(1. Bereich) als auch gegen die Vorgaben zur Erhaltung von Flächen<br />
in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (4. Bereich)<br />
darstellen kann, wird als ein Verstoß gewertet.<br />
Wiederholungsverstoß<br />
3.2 Wiederholungsverstöße<br />
Im Wiederholungsfall, d. h. wenn sich ein Verstoß gegen eine relevante<br />
Anforderung einer Verordnung oder Richtlinie innerhalb von drei Kalenderjahren<br />
wiederholt, wird der anzuwendende Kürzungssatz um den Faktor 3<br />
erhöht. Beim ersten Wiederholungsverstoß wird der Faktor 3 auf den Kürzungssatz<br />
des aktuellen Jahres, bei weiteren Wiederholungsverstößen auf<br />
das Ergebnis des vorangegangenen Wiederholungsverstoßes angewendet.<br />
Die Sanktion darf jedoch bei Fahrlässigkeit eine Obergrenze von 15 % nicht<br />
überschreiten.<br />
Beispiel:<br />
a) Ein Betriebsinhaber verstößt gegen eine relevante Bestimmung<br />
der Düngeverordnung. Im darauf folgenden Jahr wird dieser Ver<br />
stoß erneut festgestellt.<br />
erstmaliger Verstoß (schwer) Kürzungssatz 5 %<br />
erneuter Verstoß (mittel) aktueller Kürzungssatz 3 %<br />
Gesamtkürzung im zweiten Jahr 9 %<br />
(aktueller Kürzungssatz 3 % x 3)<br />
Da es sich im zweiten Jahr um einen Wiederholungsfall handelt,<br />
beträgt die Sanktion dann 9 % (3 x 3 %).<br />
b) Der Betriebsinhaber aus dem Beispiel a) wiederholt auch im drit<br />
ten Jahr diesen Verstoß gegen die Düngeverordnung.<br />
erstmaliger Verstoß (schwer) Kürzungssatz 5 %<br />
erster Wiederholungsfall (mittel) Kürzungssatz 9 %<br />
zweiter Wiederholungsfall<br />
(vorheriger Kürzungssatz 9 % x 3 = 27 %)<br />
Kappung der Gesamtkürzung auf 15 %<br />
Bei der zweiten Wiederholung wird nicht der errechnete Wert<br />
von 27 % (3 x 9 %), sondern lediglich die Obergrenze von 15 %<br />
als Kürzungssatz angewendet.<br />
Wird der Prozentsatz von 15 % erreicht, erhält der Antragsteller eine Information,<br />
dass jeder weitere Verstoß gegen dieselbe relevante Verpflichtung<br />
als Vorsatz gewertet wird.