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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 88<br />

Beispiel:<br />

Ein Verstoß gegen das Beseitigungsverbot von Landschaftselementen,<br />

welcher sowohl ein Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie<br />

(1. Bereich) als auch gegen die Vorgaben zur Erhaltung von Flächen<br />

in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (4. Bereich)<br />

darstellen kann, wird als ein Verstoß gewertet.<br />

Wiederholungsverstoß<br />

3.2 Wiederholungsverstöße<br />

Im Wiederholungsfall, d. h. wenn sich ein Verstoß gegen eine relevante<br />

Anforderung einer Verordnung oder Richtlinie innerhalb von drei Kalenderjahren<br />

wiederholt, wird der anzuwendende Kürzungssatz um den Faktor 3<br />

erhöht. Beim ersten Wiederholungsverstoß wird der Faktor 3 auf den Kürzungssatz<br />

des aktuellen Jahres, bei weiteren Wiederholungsverstößen auf<br />

das Ergebnis des vorangegangenen Wiederholungsverstoßes angewendet.<br />

Die Sanktion darf jedoch bei Fahrlässigkeit eine Obergrenze von 15 % nicht<br />

überschreiten.<br />

Beispiel:<br />

a) Ein Betriebsinhaber verstößt gegen eine relevante Bestimmung<br />

der Düngeverordnung. Im darauf folgenden Jahr wird dieser Ver<br />

stoß erneut festgestellt.<br />

erstmaliger Verstoß (schwer) Kürzungssatz 5 %<br />

erneuter Verstoß (mittel) aktueller Kürzungssatz 3 %<br />

Gesamtkürzung im zweiten Jahr 9 %<br />

(aktueller Kürzungssatz 3 % x 3)<br />

Da es sich im zweiten Jahr um einen Wiederholungsfall handelt,<br />

beträgt die Sanktion dann 9 % (3 x 3 %).<br />

b) Der Betriebsinhaber aus dem Beispiel a) wiederholt auch im drit<br />

ten Jahr diesen Verstoß gegen die Düngeverordnung.<br />

erstmaliger Verstoß (schwer) Kürzungssatz 5 %<br />

erster Wiederholungsfall (mittel) Kürzungssatz 9 %<br />

zweiter Wiederholungsfall<br />

(vorheriger Kürzungssatz 9 % x 3 = 27 %)<br />

Kappung der Gesamtkürzung auf 15 %<br />

Bei der zweiten Wiederholung wird nicht der errechnete Wert<br />

von 27 % (3 x 9 %), sondern lediglich die Obergrenze von 15 %<br />

als Kürzungssatz angewendet.<br />

Wird der Prozentsatz von 15 % erreicht, erhält der Antragsteller eine Information,<br />

dass jeder weitere Verstoß gegen dieselbe relevante Verpflichtung<br />

als Vorsatz gewertet wird.

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