Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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) die in Bezug auf Brucellose und Tuberku lose die Vorschriften der<br />
Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III, Abschnitt IX, Kapitel I,<br />
Nr. 2 und 3 erfüllen (dies bedeutet, dass die Tiere nur aus amtlich an<br />
erkannt freien Beständen stammen dürfen bzw. ei ner amtlichen<br />
Überwachung unterliegen müssen),<br />
) und sofern Ziegen mit Kühen zusammen gehalten werden, die Zie<br />
gen auf Tuberku lose untersucht und getestet wurden.<br />
Tiere, die Anzeichen einer Infektionskrankheit zeigen, die auf den Menschen<br />
übertragen wer den kann oder die eine Kontamination der Milch zur Folge<br />
haben könnte oder die brucellose- oder tuberkuloseinfiziert oder infektionsver<br />
sung der Milch ande rer Tiere vermieden<br />
dächtig sind, müssen isoliert werden, so dass eine nachteilige Beeinflus<br />
wird.<br />
Das Melken muss unter hygienisch einwand freien Bedingungen stattfinden,<br />
insbesondere müssen<br />
) Zitzen, Euter und angrenzende Kör perteile vor Melkbeginn sauber<br />
sein,<br />
) Tiere, die infolge einer tierärztlichen Behandlung Rückstände in die<br />
Milch übertragen können, identifizierbar sein und diese Milch darf vor<br />
Ablauf der Wartezeit nicht für den menschlichen Verzehr verwendet<br />
werden.<br />
7.2.6 Eiererzeugung<br />
Eier müssen im Erzeugerbetrieb bis zur Abgabe trocken und sauber gehalten<br />
werden. Sie müssen vor Fremdgeruch, Stößen und Sonneneinstrahlung<br />
bis zur Abgabe geschützt werden.<br />
Eierlagerung<br />
Diese Anforderungen sind jedoch nur <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevant, soweit<br />
die Erzeugung nicht auf die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen<br />
beschränkt ist (Art. 1 Abs. 3 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />
in Verbindung mit § 5 Abs. 2 LMHV).<br />
Wenn mehr als 350 Legehennen im Betrieb gehalten werden oder die Abgabe<br />
nicht nur an Endverbraucher erfolgt, hat die nicht sachgemäße Lagerung<br />
von Eiern einen <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verstoß zur Folge.<br />
Hinweis:<br />
Auch im Falle der Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen<br />
(weniger als 350 Legehennen im Betrieb und Abgabe der Eier an<br />
Endverbraucher) sind die o. g. Vorgaben für die Lagerung von Eiern<br />
einzuhalten. Ein Verstoß ist allerdings nicht <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevant,<br />
sondern wird nur nach Fachrecht sanktioniert.