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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 63<br />

) die in Bezug auf Brucellose und Tuberku lose die Vorschriften der<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III, Abschnitt IX, Kapitel I,<br />

Nr. 2 und 3 erfüllen (dies bedeutet, dass die Tiere nur aus amtlich an<br />

erkannt freien Beständen stammen dürfen bzw. ei ner amtlichen<br />

Überwachung unterliegen müssen),<br />

) und sofern Ziegen mit Kühen zusammen gehalten werden, die Zie<br />

gen auf Tuberku lose untersucht und getestet wurden.<br />

Tiere, die Anzeichen einer Infektionskrankheit zeigen, die auf den Menschen<br />

übertragen wer den kann oder die eine Kontamination der Milch zur Folge<br />

haben könnte oder die brucellose- oder tuberkuloseinfiziert oder infektionsver­<br />

sung der Milch ande rer Tiere vermieden<br />

dächtig sind, müssen isoliert werden, so dass eine nachteilige Beeinflus<br />

wird.<br />

Das Melken muss unter hygienisch einwand freien Bedingungen stattfinden,<br />

insbesondere müssen<br />

) Zitzen, Euter und angrenzende Kör perteile vor Melkbeginn sauber<br />

sein,<br />

) Tiere, die infolge einer tierärztlichen Behandlung Rückstände in die<br />

Milch übertragen können, identifizierbar sein und diese Milch darf vor<br />

Ablauf der Wartezeit nicht für den menschlichen Verzehr verwendet<br />

werden.<br />

7.2.6 Eiererzeugung<br />

Eier müssen im Erzeugerbetrieb bis zur Abgabe trocken und sauber gehalten<br />

werden. Sie müssen vor Fremdgeruch, Stößen und Sonneneinstrahlung<br />

bis zur Abgabe geschützt werden.<br />

Eierlagerung<br />

Diese Anforderungen sind jedoch nur <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevant, soweit<br />

die Erzeugung nicht auf die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen<br />

beschränkt ist (Art. 1 Abs. 3 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

in Verbindung mit § 5 Abs. 2 LMHV).<br />

Wenn mehr als 350 Legehennen im Betrieb gehalten werden oder die Abgabe<br />

nicht nur an Endverbraucher erfolgt, hat die nicht sachgemäße Lagerung<br />

von Eiern einen <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verstoß zur Folge.<br />

Hinweis:<br />

Auch im Falle der Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen<br />

(weniger als 350 Legehennen im Betrieb und Abgabe der Eier an<br />

Endverbraucher) sind die o. g. Vorgaben für die Lagerung von Eiern<br />

einzuhalten. Ein Verstoß ist allerdings nicht <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevant,<br />

sondern wird nur nach Fachrecht sanktioniert.

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