Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Regelungen umfassen:<br />
) Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem gu<br />
ten land wirtschaftlichen und ökologischen Zustand,<br />
) Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland,<br />
) 18 einschlägige Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung.<br />
Diese Fachrechtsregelungen bestehen auch unabhängig<br />
von <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>.<br />
Wenn flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen (siehe Glossar) beantragt<br />
werden, sind zudem die Grundsätze bei der Anwendung phosphathaltiger<br />
Düngemittel zu beachten (vgl. Kapitel V Nr. 2).<br />
<strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong><br />
Regelungen<br />
Grundsätze bei der<br />
Anwendung phosphathaltiger<br />
Düngemittel<br />
Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanten<br />
Zahlungen. Eine detaillierte Beschreibung des Kontrollund<br />
Sanktionssystems finden Sie in Kapitel VI.<br />
Die wesentlichen Durchführungsbestimmungen zu den <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-<br />
Verpflichtungen finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009. Über die<br />
Fachgesetze hinaus sind das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz sowie<br />
die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung zu beachten.<br />
Die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen<br />
Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der CC-relevante Zahlungen<br />
erhält, in allen Produktionsbereichen (z. B. Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser,<br />
Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten, auch wenn<br />
diese in unterschiedlichen Bundesländern liegen, die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-<br />
Verpflichtungen einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang<br />
Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevanten<br />
Zahlungen berücksichtigt wurden.<br />
Gesamtbetrieblicher<br />
Ansatz<br />
Beispiel:<br />
Ein Antragsteller, der <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-relevante Zahlungen erhält,<br />
muss die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Anforderungen auch auf aus der Erzeugung<br />
genommenen Flächen einhalten, für die er keine Zahlungen beantragt<br />
hat. Werden beispielsweise die Mindestpflegeverpflichtungen<br />
auf diesen Flächen nicht eingehalten, hat dies eine Kürzung der Zahlung<br />
zur Folge.<br />
Verstöße gegen die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen beziehen sich auf<br />
Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf<br />
den landwirtschaftlichen Flächen (siehe Glossar) des Betriebes ausge<br />
führt werden.<br />
Die <strong>Cross</strong> <strong>Compliance</strong>-Verpflichtungen gelten auch auf folgenden nichtlandwirtschaftlichen<br />
Flächen:<br />
Kürzung bei Verstößen<br />
Nichtlandwirtschaftliche<br />
Flächen<br />
) Flächen, die sich in Folge von Maßnahmen gemäß Natura 2000<br />
oder der Wasserrahmenrichtlinie zu nichtlandwirtschaftlichen Flä<br />
chen entwickelt haben (Nutzungscode 583).<br />
) Naturschutzflächen ohne landwirtschaftliche Verwertung des Auf<br />
wuchses (Nutzungscode 958).