Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Hinweis:<br />
Das Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen in Bayern<br />
(ohne Landwirte) kann im Internet unter www.reg-ob.de, (Stichwort<br />
„Futtermittel“, Rubrik „Service, für die Futtermittelunternehmer“) ab<br />
gerufen oder bei den Kreisverwaltungsbehörden eingesehen werden.<br />
Verunreinigungen,<br />
Kontaminationen<br />
Verunreinigungen oder<br />
Kontaminationen<br />
Futtermittel sind getrennt von:<br />
) Chemikalien,<br />
) Düngemitteln,<br />
) Bioziden,<br />
) Pflanzenschutzmitteln,<br />
) Fütterungsarzneimitteln und<br />
) Produkten, die tierische Bestandteile enthalten (z. B. Bodenverbes<br />
serer mit verarbeitetem tierischen Protein; Heimtierfutter)<br />
zu lagern und zu handhaben, um Verunreinigungen oder Kon taminationen<br />
von Futtermitteln zu vermeiden.<br />
Darüber hinaus müssen Futtermittel, die Arzneimittel enthalten, getrennt von<br />
Futtermitteln ohne Arzneimittel hergestellt, gelagert und transportiert werden,<br />
um Verunreinigungen oder Kontaminationen zu verhindern.<br />
Abfälle und gefährliche Stoffe sind so sicher zu lagern und zu behandeln,<br />
dass eine gefährliche Kontamination von Futtermitteln verhindert wird.<br />
Analyseergebnisse<br />
Ergebnisse einschlägiger Analysen von Primärerzeugnisproben oder<br />
sonstiger Proben, die für die Futtermittelsicherheit von Belang sind, sind<br />
durch den Betriebsinhaber zu berücksichtigen.<br />
7.2 Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit<br />
7.2.1 Sichere Lebensmittel<br />
Der Betriebsinhaber muss in seinem Betrieb auf allen Produktions-, Verarbeitungs-<br />
und Vertriebsstufen dafür sorgen, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts<br />
im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt werden<br />
und dies auch überprüfen.<br />
Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.<br />
Der Betriebsinhaber muss deshalb auch prüfen, ob die Lebensmittelsicherheit<br />
gewährleistet ist, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die die Sicherheit<br />
der von ihm produzierten Lebensmittel nachteilig beeinflussen<br />
könnten.<br />
Nicht sichere Lebensmittel<br />
Gesundheitsschädlichkeit<br />
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie<br />
gesundheitsschädlich oder nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet<br />
sind.<br />
Eine Gesundheitsschädlichkeit kann beispielsweise bei Produkten aus<br />
der Primärproduktion ausgelöst werden durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln<br />
und Bioziden, pharmakologisch wirksamen Substanzen,<br />
Kontamination mit Dioxinen, polychlorierten Biphenylen, polyzyklischen aromatischen<br />
Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Mykotoxinen, Nitrat oder<br />
durch mikrobiologische Belastungen (Krankheitserreger). Die Gesundheits