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Cross Compliance 2013 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

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Seite | 58<br />

Hinweis:<br />

Das Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen in Bayern<br />

(ohne Landwirte) kann im Internet unter www.reg-ob.de, (Stichwort<br />

„Futtermittel“, Rubrik „Service, für die Futtermittelunternehmer“) ab<br />

gerufen oder bei den Kreisverwaltungsbehörden eingesehen werden.<br />

Verunreinigungen,<br />

Kontaminationen<br />

Verunreinigungen oder<br />

Kontaminationen<br />

Futtermittel sind getrennt von:<br />

) Chemikalien,<br />

) Düngemitteln,<br />

) Bioziden,<br />

) Pflanzenschutzmitteln,<br />

) Fütterungsarzneimitteln und<br />

) Produkten, die tierische Bestandteile enthalten (z. B. Bodenverbes<br />

serer mit verarbeitetem tierischen Protein; Heimtierfutter)<br />

zu lagern und zu handhaben, um Verunreinigungen oder Kon taminationen<br />

von Futtermitteln zu vermeiden.<br />

Darüber hinaus müssen Futtermittel, die Arzneimittel enthalten, getrennt von<br />

Futtermitteln ohne Arzneimittel hergestellt, gelagert und transportiert werden,<br />

um Verunreinigungen oder Kontaminationen zu verhindern.<br />

Abfälle und gefährliche Stoffe sind so sicher zu lagern und zu behandeln,<br />

dass eine gefährliche Kontamination von Futtermitteln verhindert wird.<br />

Analyseergebnisse<br />

Ergebnisse einschlägiger Analysen von Primärerzeugnisproben oder<br />

sonstiger Proben, die für die Futtermittelsicherheit von Belang sind, sind<br />

durch den Betriebsinhaber zu berücksichtigen.<br />

7.2 Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit<br />

7.2.1 Sichere Lebensmittel<br />

Der Betriebsinhaber muss in seinem Betrieb auf allen Produktions-, Verarbeitungs-<br />

und Vertriebsstufen dafür sorgen, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts<br />

im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt werden<br />

und dies auch überprüfen.<br />

Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.<br />

Der Betriebsinhaber muss deshalb auch prüfen, ob die Lebensmittelsicherheit<br />

gewährleistet ist, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die die Sicherheit<br />

der von ihm produzierten Lebensmittel nachteilig beeinflussen<br />

könnten.<br />

Nicht sichere Lebensmittel<br />

Gesundheitsschädlichkeit<br />

Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie<br />

gesundheitsschädlich oder nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet<br />

sind.<br />

Eine Gesundheitsschädlichkeit kann beispielsweise bei Produkten aus<br />

der Primärproduktion ausgelöst werden durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln<br />

und Bioziden, pharmakologisch wirksamen Substanzen,<br />

Kontamination mit Dioxinen, polychlorierten Biphenylen, polyzyklischen aromatischen<br />

Kohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Mykotoxinen, Nitrat oder<br />

durch mikrobiologische Belastungen (Krankheitserreger). Die Gesundheits­

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