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Georg Steller: Rückersdorf Krs. Sprottau - Familie Spiegel in Radeberg

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Hirschfeldau, mit je e<strong>in</strong>em Vorwerk <strong>in</strong> Hirschfeldau, Wachsdorf und<br />

Niederküpper belehnt, ferner mit 17 3 / 4 Mark Z<strong>in</strong>s zu Rückersdorf<br />

(Cop. 59, 392b). Bei e<strong>in</strong>er brüderlichen Teilung um 1500 kam der<br />

Z<strong>in</strong>santeil Rückersdorf an den Besitzer von Wachsdorf. Mit dem<br />

Tode des 1474 genannten He<strong>in</strong>ze von Promnitz und se<strong>in</strong>es Neffen<br />

Christoph 1516 fielen die Güter als erledigtes Lehen an den Herzog<br />

<strong>Georg</strong> von Sachsen, der sie 1517 dem Saganer Verweser (oder Landeshauptmann)<br />

<strong>Georg</strong> von Königsfeld verkaufte. Die Lehnsgüter<br />

(Anteil Wachsdorf mit Zubehör) behielt Königsfelds Witwe<br />

Margarete bis zu ihrem Tode 1549 als Leibged<strong>in</strong>ge. Die wiederum<br />

heimgefallenen Güter übergab Kaiser Ferd<strong>in</strong>and I. — seit 1549 gehörte<br />

Sagan wieder den Habsburgern — 1550 dem Sebastian<br />

von Schönaich (1509—1557). In den späteren Erbause<strong>in</strong>andersetzungen<br />

zwischen Sebastians Sohn Johann <strong>Georg</strong> (geb. 1550) und<br />

se<strong>in</strong>em Onkel Fabian von Schönaich 1573 und 1578 erhielt Johann<br />

<strong>Georg</strong> von Schönaich die Hertwigswaldauer Güter und mit ihm den<br />

Z<strong>in</strong>santeil Rückersdorf. Um aber im Fürstentum Sagan belehnt zu<br />

bleiben, behielt sich Fabian von Schönaich den Erbz<strong>in</strong>s auf zwei<br />

Bauern <strong>in</strong> Rückersdorf zurück. Dieser Z<strong>in</strong>s fiel mit Fabians Tode 1591<br />

an den Kaiser Rudolph II., der ihn 1603 an Maximilian von<br />

Knobelsdorff auf Rückersdorf verkaufte (Rep. 37 Ortsakten<br />

Rückersdorf). Der Z<strong>in</strong>santeil bestand nunmehr (bis zur Ablösung) aus<br />

acht Bauerngütern mit 5½ Hufen, von denen vier Bauern ihr Wohngut<br />

im Knobelsdorffschen Anteil hatten. Schon früher wurde diese<br />

auffällige Tatsache durch die Überscharäcker im Oberdorf erklärt.<br />

Bei der Kolonisation vor 1250 hatten hier wenig fruchtbare Ackerstreifen<br />

ke<strong>in</strong>en Käufer gefunden, so daß schmale Streifen nunmehr<br />

von anderen Bauernhöfen zusätzlich — d. h. abseits vom Gehöft —<br />

erworben wurden. Diese vier Bauern zahlten daher Erbz<strong>in</strong>sen an<br />

das Rittergut Rückersdorf und Rittergut Hertwigswaldau, leisteten<br />

aber Gutsdienste dem Rittergut Rückersdorf. Die übrigen vier „Hertwigswaldauer<br />

Bauern" (welche Bauerngüter das waren, ist dem Verf.<br />

jetzt nicht mehr bekannt) mußten ihre Kaufverträge vor dem Gerichtsamt<br />

Hertwigswaldau abschließen, aber der Rückersdorfer<br />

Schreiber trug die Verträge <strong>in</strong>s Schöffenbuch Rückersdorf e<strong>in</strong>.<br />

Mit den Gütern Hertwigswaldau, Wachsdorf, Wittgendorf usw.<br />

kam dieser Z<strong>in</strong>santeil Rückersdorf 1730 an die Stadt <strong>Sprottau</strong> (E<strong>in</strong>zelheiten<br />

bei Ste. Gru. 35). Nach 1825 wurden die Gutsdienste und<br />

Z<strong>in</strong>sen von der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Sprottau</strong> abgelöst (Verträge im Stadtarchiv<br />

<strong>Sprottau</strong>).<br />

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