Georg Steller: Rückersdorf Krs. Sprottau - Familie Spiegel in Radeberg
Georg Steller: Rückersdorf Krs. Sprottau - Familie Spiegel in Radeberg
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1540 heißt es nämlich: „Lehnherr Valten Knobelsdorf. Adalbertus<br />
Weyse, Pfarrer, von Neukiepen bürtig, ist 10 Jahr allhier<br />
gewesen, von Neuwalde anher kommen" (Jungnitz 738). Neuwaldau<br />
war von den Saganer August<strong>in</strong>ern (bis 1284 <strong>in</strong> Naumburg a. B.)<br />
bald nach 1221 gegründet worden und blieb bis 1810 im Klosterbesitz.<br />
Hier <strong>in</strong> Neuwaldau hatte die religiöse Neuerung schon um<br />
1526 zu e<strong>in</strong>er Beanstandung geführt. In e<strong>in</strong>em Notariats<strong>in</strong>strument<br />
vor dem Saganer Amt am 8. 6. 1526 beschwerte sich der Dorfpfarrer<br />
von Kottwitz im Naumburger Weichbild, „daß sich der pfarrer von<br />
New<strong>in</strong>walde understende, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em filial wider seynen willen dy<br />
sacrament ungebeycht zu reychen". Daraufh<strong>in</strong> befahl der Saganer<br />
Abt Jacobus se<strong>in</strong>em Neuwaldauer Pfarrer — dessen Namen nennen<br />
die Akten nicht; es könnte Adalbert Weise se<strong>in</strong> — sich niemals mehr<br />
der Pfarrechte von Kottwitz anzumaßen, „des sich auch der pfarrer<br />
zu New<strong>in</strong>walde gehorsamlichen vorhalden". Auf die „Neuerung" im<br />
Gottesdienst wurde nicht mehr e<strong>in</strong>gegangen. Vielleicht empfand sie<br />
der damalige Abt nicht so ungewöhnlich, da schon vor April 1527 <strong>in</strong><br />
den Dorfkirchen von Eckersdorf und Dittersbach „nach Lotterischer<br />
weise" gepredigt wurde. 58 G<strong>in</strong>g also Adalbert Weise 1530 von Neuwaldau<br />
nach Rückersdorf, so ist es recht glaubhaft, von diesem Jahre<br />
an den Beg<strong>in</strong>n der Reformation <strong>in</strong> Rückersdorf anzunehmen. Valent<strong>in</strong><br />
von Knobelsdorff (gest. 1566) legte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Dörfern Rückersdorf<br />
und Niederküpper Schöffenbücher an. Im Schöffenbuch von Niederküpper<br />
ließ er 1554 e<strong>in</strong>e Dorf Ordnung e<strong>in</strong>tragen, die christliche<br />
Grundsätze den Untertanen vorschrieb. Diese Ordnung ließ noch<br />
vier Punkte e<strong>in</strong>er älteren Regelung erkennen, die dann um 1550 durch<br />
Zusätze erweitert wurde. 59<br />
Unter se<strong>in</strong>em Nachfolger Seifried von Knobelsdorff (gest. 1591)<br />
wurde 1588 die Kanzel <strong>in</strong> der Kirche erneuert. Sie trägt die Inschrift<br />
„v. K. 1588" (Beschreibung der Bilder der Kanzel <strong>in</strong> Anm. 69). Schon<br />
aus sehr alter Zeit stammt die Tatsache, daß die Kirche zwei Gärtner<br />
und der Pfarrer zwei Gärtner für se<strong>in</strong>e Widmut hatte. So heißt es <strong>in</strong><br />
der Visitation 1540 beim E<strong>in</strong>kommen des Pfarrers u. a. „2 Paar alte<br />
Hühner Z<strong>in</strong>sen die Gärtner", beim E<strong>in</strong>kommen der Kirche: „2 Schil-<br />
58<br />
Abdruck bei Felician Geß, Akten u. Briefe zur Kirchenpolitik Herzogs<br />
<strong>Georg</strong> v. Sachsen, Bd. 2 (1917) S. 552, 747. Falsch ist, was Hei. 369 über den<br />
Neuwaldauer Pfarrer aussagt; die „unvorschempte bestia" bezieht sich auf<br />
den Kottwitzer Pfarrer. — Leider ist der 3. Band des Werkes von Geß<br />
(1528—39) bisher nicht erschienen.<br />
59<br />
Rep. 37 Ortsakten Küpper. Diese Dorfordnung wurde vom Verf. im<br />
<strong>Sprottau</strong>er Tgbl. v. 30. 6. 1935 („E<strong>in</strong>e Dorfordnung aus der Reformationszeit,<br />
1554") veröffentlicht, ebenso <strong>in</strong> der Niederschles. Allgem. Ztg. 1935.<br />
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