31.10.2012 Aufrufe

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

31<br />

Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr im Dezember<br />

1997 eine neue Betriebsgenehmigung erteilt; unter Beachtung eines<br />

am Fluglärm von 1991 orientierten Lärmkontingentes wurde<br />

eine stufenweise Erhöhung der Zahl der Flugbewegungen bis zur<br />

vollen Ausschöpfung der Einbahnkapazität im Hinblick auf die im<br />

Voraus zu koordinierenden Slots genehmigt; jede dieser Stufen<br />

war davon abhängig, dass die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte<br />

nicht überschritt.<br />

Gegen diese neue Betriebsgenehmigung wurden insgesamt acht Anfechtungsklagen<br />

erhoben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster<br />

hat im Mai 1999 in den entsprechenden Eilverfahren zu Gunsten<br />

der Kläger entschieden und die "aufschiebende Wirkung" ihrer Anfechtungsklagen<br />

mit Wirkung ab 01.11.1999 wieder hergestellt.<br />

Das Oberverwaltungsgericht vertrat in dieser Entscheidung die<br />

Auffassung, dass die Genehmigungsbehörde die Lärmvorbelastung<br />

der Anwohner nicht zutreffend bewertet und deshalb zu Gunsten<br />

der Flughafen Düsseldorf GmbH entschieden habe. Diese Betriebsgenehmigung<br />

ist inzwischen durch die Genehmigung vom 21.09.2000<br />

zur vollen Ausschöpfung der Einbahnkapazität ersetzt worden und<br />

damit gegenstandslos.<br />

<strong>NRW</strong> hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(BMVBW) gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei der bereits<br />

laufenden Novellierung der EU-Slotverordnung (EWG Nr. 95/93) die<br />

Flugzeuggröße als zusätzliches Prioritätskriterium berücksichtigt<br />

wird. Gegebenenfalls hätten dann große, im Mittel- und<br />

Langstreckenverkehr eingesetzte Flugzeuge bei der Slot-Zuteilung<br />

Vorrang vor kleinen, im Kurzstreckenverkehr eingesetzten Flugzeugen.<br />

Die EU-Kommission hat jedoch bisher noch keinen Entwurf<br />

für eine Änderung der Slot-Verordnung vorgelegt.<br />

Handlungsoption 01n : Einsatz größerer Flugzeuge<br />

Umsetzung:<br />

- Degressive Gestaltung der von der FDG erhobenen Lande- und Abfertigungsentgelte<br />

bei zunehmendem Flugzeuggewicht,<br />

- Einführung der Flugzeuggröße bzw. des Flugzeuggewichtes als zusätzliches<br />

Prioritätskriterium bei der Slotzuteilung gemäß Artikel<br />

8 EU-SlotVO.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!