NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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II.<br />
Die <strong>Luftverkehrskonzeption</strong> wird in ein integriertes Verkehrskonzept<br />
des Landes einbezogen, das das Ziel der kurzen und schnellen<br />
Zuwegung aufgreift. Dadurch soll insbesondere eine optimierte<br />
Anbindung der <strong>NRW</strong>-Flughäfen an Schiene und Straße sichergestellt<br />
werden.<br />
III.<br />
Die berechtigten Interessen der Flughafenanwohner werden weitestgehend<br />
berücksichtigt; deshalb sollen die Maßnahmen zum passiven<br />
Schutz vor Fluglärm weiter verbessert werden. Dazu gehört<br />
auch die Aufforderung des Landes an die Hersteller, weiter mit<br />
Hochdruck an der Entwicklung von leisen und energiesparsamen<br />
Flugzeugen zu arbeiten, und an die Flughäfen, z.B. über die Einrichtung<br />
von bordunabhängiger Energieversorgung und Klimatisierung<br />
durch stationäre Anlagen beim Aufenthalt von Flugzeugen die<br />
direkten Emissionen auf den Flughäfen zu reduzieren. Der Betrieb<br />
von Hilfsgasturbinen an Flughafengebäuden könnte damit entfallen.<br />
IV.<br />
Zum Schutz von Anliegerinteressen gehört auch, dass Städte und<br />
Gemeinden aufgefordert werden, bei ihrer Raumplanung die Luftverkehrsplanung<br />
des Landes zu berücksichtigen und die Ziele des<br />
Landesentwicklungsplanes "Schutz vor dem Fluglärm" zu beachten.<br />
V.<br />
Umwelt- und Naturschutz sind integrale Bestandteile der <strong>Luftverkehrskonzeption</strong>.<br />
Deswegen werden die entsprechenden Empfehlungen<br />
der Enquête-Kommission "Zukunft der Mobilität" unterstützt.<br />
Einbindung in die Luftverkehrspolitik des Bundes<br />
Die Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder hat am<br />
16./17. April 1998 in Magdeburg ein "10-Punkte-Programm zur Entwicklung<br />
der deutschen Flughäfen" beschlossen. Am 03./04. November<br />
1999 hat die Verkehrsministerkonferenz den vom Bund und den<br />
Ländern gemeinsam erarbeiteten Bericht "Strategie zur Entwicklung<br />
der deutschen Flughäfen" zur Kenntnis genommen und u.a.<br />
Folgendes beschlossen: