NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Umsetzung:<br />
69<br />
- Beratung in der Kommission nach § 32 b LuftVG,<br />
- Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung gemäß § 6 Abs. 2<br />
Satz 4 LuftVG durch die Bezirksregierung Münster.<br />
Am Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> werden die Anwohner zurzeit noch in besonderem<br />
Maße durch Nachtflüge von Frachtflugzeugen gestört, die<br />
zwar über eine Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Kapitel 3 verfügen,<br />
aber nicht als besonders umweltfreundliches Fluggerät auf<br />
der Bonusliste des BMVBW eingestuft sind. Denn im Rahmen der<br />
Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen musste diesen Flugzeugtypen<br />
aus Gründen des rechtlichen Vertrauensschutzes für eine<br />
Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2002 ein Flugbewegungskontingent<br />
zugestanden werden, dessen Umfang sich an der entsprechenden<br />
Zahl der Flugbewegungen vor dem Inkrafttreten der Neuregelung<br />
orientierte. Die Genehmigungsbehörde und die Flughafen<br />
Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH haben daher in intensiven Verhandlungen mit den<br />
Luftfrachtunternehmen versucht, einen vorzeitigen Austausch der<br />
noch lauten Frachtflugzeuge gegen Flugzeugtypen, die auf der Bonus-Liste<br />
des BMVBW aufgeführt sind, zu erreichen. Dabei konnten<br />
Teilerfolge insoweit erzielt werden:<br />
- Lufthansa-Cargo hat zwei Boeing 747-100/200 durch deutlich weniger<br />
lautstarke Frachtflugzeuge vom Typ McDonnel Douglas 11<br />
ersetzt und auch die noch lauten Boeing 737-200 HK ausgetauscht;<br />
- UPS hat ihre Langstrecken-Frachtflugzeuge vom Typ Douglas DC 8-<br />
73 gegen moderne Frachtflugzeuge vom Typ Boeing 767-300 auswechselt<br />
und setzt ihre letzte noch auf dem Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />
eingesetzte Boeing 747-100/200 seit 19.09.2000 nicht mehr in<br />
der Nacht ein.<br />
- DHL hat bereits mehrere laute Boeing 727 HK gegen wenigen lärmintensive<br />
Flugzeuge der Typen Airbus 300 B4 oder Boeing 757<br />
ausgetauscht.<br />
Der Erfolg zeigt sich darin, dass das aus rechtlichen Gründen<br />
zwingend notwendige Flugbewegungskontingent für Nachtflüge von<br />
Kapitel 3-Flugzeugen, die nicht auf der Bonus-Liste stehen, im<br />
Februar 2000 nur noch zu rund 20% ausgenutzt wurde.