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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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Umsetzung:<br />

69<br />

- Beratung in der Kommission nach § 32 b LuftVG,<br />

- Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung gemäß § 6 Abs. 2<br />

Satz 4 LuftVG durch die Bezirksregierung Münster.<br />

Am Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> werden die Anwohner zurzeit noch in besonderem<br />

Maße durch Nachtflüge von Frachtflugzeugen gestört, die<br />

zwar über eine Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Kapitel 3 verfügen,<br />

aber nicht als besonders umweltfreundliches Fluggerät auf<br />

der Bonusliste des BMVBW eingestuft sind. Denn im Rahmen der<br />

Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen musste diesen Flugzeugtypen<br />

aus Gründen des rechtlichen Vertrauensschutzes für eine<br />

Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2002 ein Flugbewegungskontingent<br />

zugestanden werden, dessen Umfang sich an der entsprechenden<br />

Zahl der Flugbewegungen vor dem Inkrafttreten der Neuregelung<br />

orientierte. Die Genehmigungsbehörde und die Flughafen<br />

Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH haben daher in intensiven Verhandlungen mit den<br />

Luftfrachtunternehmen versucht, einen vorzeitigen Austausch der<br />

noch lauten Frachtflugzeuge gegen Flugzeugtypen, die auf der Bonus-Liste<br />

des BMVBW aufgeführt sind, zu erreichen. Dabei konnten<br />

Teilerfolge insoweit erzielt werden:<br />

- Lufthansa-Cargo hat zwei Boeing 747-100/200 durch deutlich weniger<br />

lautstarke Frachtflugzeuge vom Typ McDonnel Douglas 11<br />

ersetzt und auch die noch lauten Boeing 737-200 HK ausgetauscht;<br />

- UPS hat ihre Langstrecken-Frachtflugzeuge vom Typ Douglas DC 8-<br />

73 gegen moderne Frachtflugzeuge vom Typ Boeing 767-300 auswechselt<br />

und setzt ihre letzte noch auf dem Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />

eingesetzte Boeing 747-100/200 seit 19.09.2000 nicht mehr in<br />

der Nacht ein.<br />

- DHL hat bereits mehrere laute Boeing 727 HK gegen wenigen lärmintensive<br />

Flugzeuge der Typen Airbus 300 B4 oder Boeing 757<br />

ausgetauscht.<br />

Der Erfolg zeigt sich darin, dass das aus rechtlichen Gründen<br />

zwingend notwendige Flugbewegungskontingent für Nachtflüge von<br />

Kapitel 3-Flugzeugen, die nicht auf der Bonus-Liste stehen, im<br />

Februar 2000 nur noch zu rund 20% ausgenutzt wurde.

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