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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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6.1.7.3 Militärflugplatz Niederkrüchten-Elmpt (Brüggen)<br />

53<br />

Zwecks Steuerung der Konversion dieses eventuell freiwerdenden<br />

Militärflugplatzes hatten der Kreis Viersen und die Gemeinde<br />

Niederkrüchten die "Entwicklungsgesellschaft Flughafen Elmpt<br />

mbH" gegründet. In deren Auftrag hat die Landesentwicklungsgesellschaft<br />

<strong>NRW</strong> alternative zivile Nutzungsszenarien untersucht.<br />

Eine im Auftrag des MWMTV durchgeführte Bedarfs- und Eignungsuntersuchung<br />

ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der für einen zivilen<br />

Mittelstreckenverkehr technisch gut geeignete <strong>Flugplatz</strong><br />

wegen der konkurrierenden Flughäfen in seiner Nähe (Maastricht,<br />

Lüttich, Mönchengladbach, Köln/<strong>Bonn</strong> und Düsseldorf) kein nennenswertes<br />

eigenständiges Fluggast- und Luftfrachtaufkommen<br />

hätte.<br />

Im Rahmen seiner weiteren Prüfung dieses Konversionsprojektes<br />

hatte das MWMTV von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mögliche<br />

An- und Abflugverfahren sowie Streckenführungen für einen zivilen<br />

Instrumentenflugbetrieb entwickeln und dessen kapazitätsund<br />

verfahrensmäßigen Einfluss auf die IFR-An- und Abflugverfahren<br />

der Flugplätze Düsseldorf und Mönchengladbach im Rahmen einer<br />

Computersimulation untersuchen lassen. Das Ergebnis zeigt,<br />

dass bei gleichzeitiger Nutzung der Flugplätze Düsseldorf,<br />

Köln/<strong>Bonn</strong> und Mönchengladbach sowie zusätzlich 10 zivilen IFR-<br />

Flugbewegungen pro Stunde in Brüggen die Kapazität in bestimmten<br />

Sektoren des Luftraumes erschöpft ist. Das bedeutet, dass es im<br />

Fall einer zivilen Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Brüggen<br />

in bestimmten Zeiten zu Engpässen im Luftraum kommen würde,<br />

denen nur mit Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen (Verzögerungen im<br />

Betriebsablauf) insbesondere für den Flughafen Düsseldorf begegnet<br />

werden könnte. Sollten die Flugbewegungen die der Computersimulation<br />

zugrundegelegten Verkehrswerte (Spitzentag 1999)<br />

überschreiten, müssten die Luftraumstruktur geändert und ggf.<br />

auch der IFR-Flugbetrieb in Mönchengladbach und/oder Brüggen<br />

einschränkt werden.<br />

Da auf deutscher Seite der Überflug der Gemeinde Niederkrüchten<br />

und auf niederländischer Seite der Überflug der Stadt Roermond<br />

unvermeidbar ist, bedürfte die Lärmbelästigung durch einen zivilen<br />

Flugbetrieb in Brüggen ebenfalls noch einer besonderen Prüfung.

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