NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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6.1.7.3 Militärflugplatz Niederkrüchten-Elmpt (Brüggen)<br />
53<br />
Zwecks Steuerung der Konversion dieses eventuell freiwerdenden<br />
Militärflugplatzes hatten der Kreis Viersen und die Gemeinde<br />
Niederkrüchten die "Entwicklungsgesellschaft Flughafen Elmpt<br />
mbH" gegründet. In deren Auftrag hat die Landesentwicklungsgesellschaft<br />
<strong>NRW</strong> alternative zivile Nutzungsszenarien untersucht.<br />
Eine im Auftrag des MWMTV durchgeführte Bedarfs- und Eignungsuntersuchung<br />
ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der für einen zivilen<br />
Mittelstreckenverkehr technisch gut geeignete <strong>Flugplatz</strong><br />
wegen der konkurrierenden Flughäfen in seiner Nähe (Maastricht,<br />
Lüttich, Mönchengladbach, Köln/<strong>Bonn</strong> und Düsseldorf) kein nennenswertes<br />
eigenständiges Fluggast- und Luftfrachtaufkommen<br />
hätte.<br />
Im Rahmen seiner weiteren Prüfung dieses Konversionsprojektes<br />
hatte das MWMTV von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mögliche<br />
An- und Abflugverfahren sowie Streckenführungen für einen zivilen<br />
Instrumentenflugbetrieb entwickeln und dessen kapazitätsund<br />
verfahrensmäßigen Einfluss auf die IFR-An- und Abflugverfahren<br />
der Flugplätze Düsseldorf und Mönchengladbach im Rahmen einer<br />
Computersimulation untersuchen lassen. Das Ergebnis zeigt,<br />
dass bei gleichzeitiger Nutzung der Flugplätze Düsseldorf,<br />
Köln/<strong>Bonn</strong> und Mönchengladbach sowie zusätzlich 10 zivilen IFR-<br />
Flugbewegungen pro Stunde in Brüggen die Kapazität in bestimmten<br />
Sektoren des Luftraumes erschöpft ist. Das bedeutet, dass es im<br />
Fall einer zivilen Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Brüggen<br />
in bestimmten Zeiten zu Engpässen im Luftraum kommen würde,<br />
denen nur mit Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen (Verzögerungen im<br />
Betriebsablauf) insbesondere für den Flughafen Düsseldorf begegnet<br />
werden könnte. Sollten die Flugbewegungen die der Computersimulation<br />
zugrundegelegten Verkehrswerte (Spitzentag 1999)<br />
überschreiten, müssten die Luftraumstruktur geändert und ggf.<br />
auch der IFR-Flugbetrieb in Mönchengladbach und/oder Brüggen<br />
einschränkt werden.<br />
Da auf deutscher Seite der Überflug der Gemeinde Niederkrüchten<br />
und auf niederländischer Seite der Überflug der Stadt Roermond<br />
unvermeidbar ist, bedürfte die Lärmbelästigung durch einen zivilen<br />
Flugbetrieb in Brüggen ebenfalls noch einer besonderen Prüfung.