NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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87<br />
44) Aufforderung der Landesregierung an den Bund, das von der<br />
Deutschen Forschungsgemeinschaft für Luft- und Raumfahrt<br />
e.V. vorgeschlagene nationale Forschungsprogramm "Schadstoffe<br />
in der Luftfahrt - Wirkung und Prävention" durchzuführen.<br />
Im Dezember 1992 hatte die ICAO beschlossen, den Grenzwert für<br />
Stickoxidimmissionen für neue Turbinen ab 1996 und für alle übrigen<br />
Turbinen ab 1998 um 20% zu senken. Im Einvernehmen mit den<br />
Bundesländern hat sich die Bundesregierung in den vergangenen<br />
Jahren mit Nachdruck für eine weitere deutliche Verschärfung der<br />
Grenzwerte für die Schadstoffemissionen bei Flugzeugen eingesetzt.<br />
Nach jahrelangen kontroversen Beratungen hat die ICAO am<br />
01. März 1999 beschlossen, den Grenzwert für Stickoxidemissionen<br />
ab 2003 um weitere 16% zu senken; damit wird in der Summe eine<br />
Senkung der Stickoxidemissionen um 1/3 gegenüber der ursprünglich<br />
zugelassenen Schadstoffmenge erreicht.<br />
Das Forschungsprogramm "Schadstoffe in der Luftfahrt - Wirkung<br />
und Prävention" ist inzwischen abgeschlossen und hat wichtige<br />
Erkenntnisse über den Einfluss des Luftverkehrs auf das Klima<br />
gebracht: So nimmt man den derzeitigen Anteil des globalen Luftverkehrs<br />
an allen von Menschen verursachten Kohlendioxid-Emissionen<br />
mit ca. 2% an, geht aber hier von zukünftig höheren Emissionen<br />
aus. In der Wirkung der Kohlendioxid-Emissionen für den<br />
Treibhauseffekt unterscheidet sich der Luftverkehr nicht von den<br />
Emissionsquellen am Boden. Durch die Emission von Stickoxiden in<br />
höheren Luftschichten wird eine zusätzliche Ozonbildung in den<br />
höheren Luftschichten in nördlichen und mittleren Breiten herbeigeführt;<br />
es existieren jedoch keine Erkenntnisse, dass die<br />
Stickoxid-Emissionen des Luftverkehrs in die mittlere Stratosphäre<br />
gelangen und dort Ozon abbauen.<br />
Handlungsoption 48<br />
Herausgabe eines gemeinsamen Runderlasses der Ministerien für<br />
Stadtentwicklung und Verkehr sowie für Umwelt, Raumordnung und<br />
Landwirtschaft zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Luftfahrt-<br />
und Landschaftsbehörden bei flugbetriebsbedingten Eingriffen<br />
in Natur und Landschaft.