NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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im Januar 1963 einen Antrag auf Genehmigung vorgelegt; die<br />
letzte Anfechtungsklage gegen den diesbezüglichen Planfeststellungsbeschluss<br />
von 1983/85 wurde erst im Dezember 1999 abgewiesen.<br />
Die Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder hat daher<br />
auf ihrer Sitzung am 03./04 November 1999 in Saarbrücken in<br />
einem einstimmigen Beschluss den Bundesminister für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen aufgefordert, unter seiner Federführung<br />
die Arbeiten innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgruppe "<strong>Flugplatz</strong>recht"<br />
alsbald zum Abschluss zu führen und einen mit den Ländern<br />
abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes<br />
in der ersten Hälfte des Jahres 2000 in das Gesetzgebungsverfahren<br />
einzubringen. Dabei sollen die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten<br />
zur Beschleunigung und Straffung luftrechtlicher Genehmigungs-<br />
und Planfeststellungsverfahren ausgeschöpft und in<br />
Systematik und Wortlaut des <strong>Flugplatz</strong>rechtes grundsätzlich nur<br />
insoweit Änderungen vorgenommen werden, als sie zur Erreichung<br />
der im VMK-Beschluss vom 16./17.04.1998 genannten Ziele unerlässlich<br />
sind. Da der Bund nach Artikel 73 GG die ausschließliche<br />
Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr hat und somit für<br />
dieses besonders wichtige Instrument zur Weiterentwicklung der<br />
Luftfahrtinfrastruktur eine besondere Verantwortung trägt, wird<br />
auf die konkrete Ausweisung einer eigenen Handlungsoption für<br />
die Novellierung der entsprechenden Vorschriften im Luftverkehrsgesetz<br />
verzichtet.<br />
Bei der Wahrnehmung ihrer Funktion als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden<br />
für die Flugplätze stehen die Luftfahrtbehörden<br />
des Landes vor dem Zielkonflikt zwischen den luftverkehrspolitischen<br />
Zielen<br />
- Deckung des Bedarfes von Wirtschaft und Bevölkerung nach nationalen,<br />
europäischen und interkontinentalen Flugverbindungen und<br />
- Bereitstellung einer leistungsfähigen sowie die Sicherheit des<br />
Flugbetriebes voll gewährleistenden Luftfahrtinfrastruktur<br />
einerseits sowie dem generellen gesellschaftspolitischen Ziel<br />
- Schutz von Umwelt und Natur<br />
andererseits.