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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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im Januar 1963 einen Antrag auf Genehmigung vorgelegt; die<br />

letzte Anfechtungsklage gegen den diesbezüglichen Planfeststellungsbeschluss<br />

von 1983/85 wurde erst im Dezember 1999 abgewiesen.<br />

Die Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder hat daher<br />

auf ihrer Sitzung am 03./04 November 1999 in Saarbrücken in<br />

einem einstimmigen Beschluss den Bundesminister für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen aufgefordert, unter seiner Federführung<br />

die Arbeiten innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgruppe "<strong>Flugplatz</strong>recht"<br />

alsbald zum Abschluss zu führen und einen mit den Ländern<br />

abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes<br />

in der ersten Hälfte des Jahres 2000 in das Gesetzgebungsverfahren<br />

einzubringen. Dabei sollen die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten<br />

zur Beschleunigung und Straffung luftrechtlicher Genehmigungs-<br />

und Planfeststellungsverfahren ausgeschöpft und in<br />

Systematik und Wortlaut des <strong>Flugplatz</strong>rechtes grundsätzlich nur<br />

insoweit Änderungen vorgenommen werden, als sie zur Erreichung<br />

der im VMK-Beschluss vom 16./17.04.1998 genannten Ziele unerlässlich<br />

sind. Da der Bund nach Artikel 73 GG die ausschließliche<br />

Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr hat und somit für<br />

dieses besonders wichtige Instrument zur Weiterentwicklung der<br />

Luftfahrtinfrastruktur eine besondere Verantwortung trägt, wird<br />

auf die konkrete Ausweisung einer eigenen Handlungsoption für<br />

die Novellierung der entsprechenden Vorschriften im Luftverkehrsgesetz<br />

verzichtet.<br />

Bei der Wahrnehmung ihrer Funktion als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden<br />

für die Flugplätze stehen die Luftfahrtbehörden<br />

des Landes vor dem Zielkonflikt zwischen den luftverkehrspolitischen<br />

Zielen<br />

- Deckung des Bedarfes von Wirtschaft und Bevölkerung nach nationalen,<br />

europäischen und interkontinentalen Flugverbindungen und<br />

- Bereitstellung einer leistungsfähigen sowie die Sicherheit des<br />

Flugbetriebes voll gewährleistenden Luftfahrtinfrastruktur<br />

einerseits sowie dem generellen gesellschaftspolitischen Ziel<br />

- Schutz von Umwelt und Natur<br />

andererseits.

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