NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Die Piloten mit ATPL– und CPL-Lizenz sowie Piloten mit PPL-Lizenz<br />
und Instrumentenflug-Berechtigung unterstehen der Aufsicht<br />
des Luftfahrt-Bundesamtes, die 15.700 Piloten mit PPL-Lizenz für<br />
Sichtflugbetrieb sowie für die Führung von Motorseglern, Segelflugzeugen<br />
und Ballonen unterstehen der Aufsicht der beiden Bezirksregierungen.<br />
Die Ausbildung der Piloten erfolgt in <strong>NRW</strong> in<br />
über 70 Luftfahrerschulen sowie in den rund 160 Ausbildungsvereinen<br />
des Deutschen Aeroclubs. 12 Luftfahrerschulen unterliegen<br />
der Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes, über 60 Luftfahrerschulen<br />
unterstehen der Aufsicht der beiden Bezirksregierungen.<br />
Der Flugbetrieb der "Allgemeinen Luftfahrt" auf den über 120<br />
Flugplätzen in <strong>NRW</strong> hat eine Größenordnung von rund 500.000 Flugbewegungen/Jahr.<br />
In den vergangenen sechs Jahren ereigneten sich<br />
dabei insgesamt 459 Unfälle, bei denen es zu Personen- und/oder<br />
Sachschäden gekommen ist; bei 39 Unfällen kam es zu insgesamt 55<br />
tödlich Verletzten. Im Einzelnen waren an den Unfällen<br />
zu 29% Motorflugzeuge<br />
zu 4% Drehflügler<br />
zu 38% Segelflugzeuge und Motorsegler<br />
zu 11% Ballone und<br />
zu 18% Luftsportgeräte<br />
beteiligt. Die kritischen Phasen eines Fluges sind der Anflug<br />
und die Landung; auf sie entfallen über 50% aller Unfälle.<br />
Es ist nicht nur ein Ziel der <strong>NRW</strong>-Luftverkehrspolitik, auch im<br />
Bereich der "Allgemeinen Luftfahrt" eine leistungsfähige Luftfahrtinfrastruktur<br />
bereitzustellen, sondern es besteht darüber<br />
hinaus unverändert die Zielsetzung, besonders im Bereich der<br />
"Allgemeinen Luftfahrt" die Flugsicherheit zu erhalten und wo<br />
immer auch möglich zu verbessern. Diese Zielsetzung wird nicht<br />
zuletzt auch deshalb mit Nachdruck verfolgt, weil die Luftfahrtbehörden<br />
des Landes als Aufsichtsbehörden über Piloten, Flugschulen,<br />
Luftfahrtunternehmen, Landeplätze und Segelfluggelände<br />
sowie generell für die Luftaufsicht zuständig sind und damit für<br />
die Flugsicherheit in der "Allgemeinen Luftfahrt" eine Mitverantwortung<br />
tragen.<br />
Die Wahrnehmung der Luftaufsicht erfolgt konkret vor Ort, das<br />
heißt auf den Landeplätzen und Segelfluggeländen, durch die 57