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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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Die Piloten mit ATPL– und CPL-Lizenz sowie Piloten mit PPL-Lizenz<br />

und Instrumentenflug-Berechtigung unterstehen der Aufsicht<br />

des Luftfahrt-Bundesamtes, die 15.700 Piloten mit PPL-Lizenz für<br />

Sichtflugbetrieb sowie für die Führung von Motorseglern, Segelflugzeugen<br />

und Ballonen unterstehen der Aufsicht der beiden Bezirksregierungen.<br />

Die Ausbildung der Piloten erfolgt in <strong>NRW</strong> in<br />

über 70 Luftfahrerschulen sowie in den rund 160 Ausbildungsvereinen<br />

des Deutschen Aeroclubs. 12 Luftfahrerschulen unterliegen<br />

der Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes, über 60 Luftfahrerschulen<br />

unterstehen der Aufsicht der beiden Bezirksregierungen.<br />

Der Flugbetrieb der "Allgemeinen Luftfahrt" auf den über 120<br />

Flugplätzen in <strong>NRW</strong> hat eine Größenordnung von rund 500.000 Flugbewegungen/Jahr.<br />

In den vergangenen sechs Jahren ereigneten sich<br />

dabei insgesamt 459 Unfälle, bei denen es zu Personen- und/oder<br />

Sachschäden gekommen ist; bei 39 Unfällen kam es zu insgesamt 55<br />

tödlich Verletzten. Im Einzelnen waren an den Unfällen<br />

zu 29% Motorflugzeuge<br />

zu 4% Drehflügler<br />

zu 38% Segelflugzeuge und Motorsegler<br />

zu 11% Ballone und<br />

zu 18% Luftsportgeräte<br />

beteiligt. Die kritischen Phasen eines Fluges sind der Anflug<br />

und die Landung; auf sie entfallen über 50% aller Unfälle.<br />

Es ist nicht nur ein Ziel der <strong>NRW</strong>-Luftverkehrspolitik, auch im<br />

Bereich der "Allgemeinen Luftfahrt" eine leistungsfähige Luftfahrtinfrastruktur<br />

bereitzustellen, sondern es besteht darüber<br />

hinaus unverändert die Zielsetzung, besonders im Bereich der<br />

"Allgemeinen Luftfahrt" die Flugsicherheit zu erhalten und wo<br />

immer auch möglich zu verbessern. Diese Zielsetzung wird nicht<br />

zuletzt auch deshalb mit Nachdruck verfolgt, weil die Luftfahrtbehörden<br />

des Landes als Aufsichtsbehörden über Piloten, Flugschulen,<br />

Luftfahrtunternehmen, Landeplätze und Segelfluggelände<br />

sowie generell für die Luftaufsicht zuständig sind und damit für<br />

die Flugsicherheit in der "Allgemeinen Luftfahrt" eine Mitverantwortung<br />

tragen.<br />

Die Wahrnehmung der Luftaufsicht erfolgt konkret vor Ort, das<br />

heißt auf den Landeplätzen und Segelfluggeländen, durch die 57

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