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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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6.3 Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes<br />

Die in der <strong>NRW</strong>-<strong>Luftverkehrskonzeption</strong> von 1991/1992 aufgeführten<br />

Handlungsoptionen, die den Bereich des Immissionsschutzes<br />

betreffen, sind in den wesentlichen Punkten begonnen worden und<br />

teilweise auch schon umgesetzt (Handlungsoptionen 28, 42 und 45<br />

des Konzeptes von 1991/1992). Es handelt sich aber bei den Maßnahmen<br />

zur Verminderung von flugverkehrsbedingten Luftverunreinigungen<br />

um eine Daueraufgabe, die auch in Zukunft weiter fortgesetzt<br />

werden muss.<br />

Das Land unterstützt daher die Bundesregierung in der Initiative<br />

zur EU-weiten Besteuerung von Flugzeugtreibstoff.<br />

Die auf dem Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> im Sommer 1994 errichtete Luftschadstoff-Messstelle<br />

"OPSIS" misst auf Dauer die flugbetriebsbedingte<br />

Luftverunreinigung auf dem Flughafengelände. Die gewonnen<br />

Messwerte stehen allen Mitgliedern der Kommission gem. § 32<br />

B Luftverkehrsgesetz (Fluglärmkommission) jederzeit zur Verfügung.<br />

Nach jahrelangen kontroversen Beratungen hat die ICAO am 1. März<br />

1999 beschlossen, den Grenzwert für Stickoxidemissionen ab 2003<br />

um weitere 16% zu senken; damit wird in der Summe eine Senkung<br />

der Stickoxidemissionen um 1/3 gegenüber der ursprünglich zugelassenen<br />

Schadstoffmenge erreicht. Nach Ermittlungen der Enquête-Kommission<br />

"Zukunft der Mobilität" trägt der Luftverkehr nur<br />

4% zur Schadstoffbelastung durch den Verkehr bei.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes<br />

bei der Anlage und dem Betrieb von Flugplätzen ist grundsätzlich<br />

auch der internationale Charakter des Verkehrssystems Luftverkehr<br />

besonders zu beachten. Denn Fluggäste und Güter werden ganz<br />

überwiegend grenzüberschreitend befördert; dafür werden Verkehrsflugzeuge<br />

eingesetzt, die nach weltweit gültigen, auf der<br />

Ebene der International Civil Aviation Organisation (ICAO) vereinbarten<br />

Regelungen zugelassen und geflogen werden; fast die<br />

Hälfte des Fluggast- und Frachtaufkommens deutscher Flughäfen<br />

wird von ausländischen Fluggesellschaften bedient. Innerhalb der<br />

Europäischen Union gibt es praktisch keine Unterscheidung mehr<br />

nach nationalen und ausländischen Fluggesellschaften, sondern<br />

nur noch europäische Fluggesellschaften. Dieser internationale<br />

Charakter des Luftverkehrs hat zur Konsequenz, dass nationale

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