NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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6.3 Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes<br />
Die in der <strong>NRW</strong>-<strong>Luftverkehrskonzeption</strong> von 1991/1992 aufgeführten<br />
Handlungsoptionen, die den Bereich des Immissionsschutzes<br />
betreffen, sind in den wesentlichen Punkten begonnen worden und<br />
teilweise auch schon umgesetzt (Handlungsoptionen 28, 42 und 45<br />
des Konzeptes von 1991/1992). Es handelt sich aber bei den Maßnahmen<br />
zur Verminderung von flugverkehrsbedingten Luftverunreinigungen<br />
um eine Daueraufgabe, die auch in Zukunft weiter fortgesetzt<br />
werden muss.<br />
Das Land unterstützt daher die Bundesregierung in der Initiative<br />
zur EU-weiten Besteuerung von Flugzeugtreibstoff.<br />
Die auf dem Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> im Sommer 1994 errichtete Luftschadstoff-Messstelle<br />
"OPSIS" misst auf Dauer die flugbetriebsbedingte<br />
Luftverunreinigung auf dem Flughafengelände. Die gewonnen<br />
Messwerte stehen allen Mitgliedern der Kommission gem. § 32<br />
B Luftverkehrsgesetz (Fluglärmkommission) jederzeit zur Verfügung.<br />
Nach jahrelangen kontroversen Beratungen hat die ICAO am 1. März<br />
1999 beschlossen, den Grenzwert für Stickoxidemissionen ab 2003<br />
um weitere 16% zu senken; damit wird in der Summe eine Senkung<br />
der Stickoxidemissionen um 1/3 gegenüber der ursprünglich zugelassenen<br />
Schadstoffmenge erreicht. Nach Ermittlungen der Enquête-Kommission<br />
"Zukunft der Mobilität" trägt der Luftverkehr nur<br />
4% zur Schadstoffbelastung durch den Verkehr bei.<br />
Hinsichtlich der Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes<br />
bei der Anlage und dem Betrieb von Flugplätzen ist grundsätzlich<br />
auch der internationale Charakter des Verkehrssystems Luftverkehr<br />
besonders zu beachten. Denn Fluggäste und Güter werden ganz<br />
überwiegend grenzüberschreitend befördert; dafür werden Verkehrsflugzeuge<br />
eingesetzt, die nach weltweit gültigen, auf der<br />
Ebene der International Civil Aviation Organisation (ICAO) vereinbarten<br />
Regelungen zugelassen und geflogen werden; fast die<br />
Hälfte des Fluggast- und Frachtaufkommens deutscher Flughäfen<br />
wird von ausländischen Fluggesellschaften bedient. Innerhalb der<br />
Europäischen Union gibt es praktisch keine Unterscheidung mehr<br />
nach nationalen und ausländischen Fluggesellschaften, sondern<br />
nur noch europäische Fluggesellschaften. Dieser internationale<br />
Charakter des Luftverkehrs hat zur Konsequenz, dass nationale