NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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die Bundesregierung u.a. aufgefordert hat, "das Ergebnis einer<br />
Anhörung von Sachverständigen am 12. November 1997 zum Thema<br />
Fluglärm eingehend zu analysieren und dem Deutschen Bundestag zu<br />
Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge für Verbesserungen<br />
im Bereich des Schutzes vor Fluglärm vorzulegen", hat das<br />
federführend zuständige Bundesministerium für Umwelt, Raumordnung<br />
und Reaktorsicherheit inzwischen die Arbeit an einer Novellierung<br />
dieses Gesetzes aufgenommen; für eine erneute Bundesratsinitiative<br />
besteht daher kein Bedarf.<br />
Handlungsoption 35<br />
Vollzug der Lärmschutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
für die Parallelbahn auf dem Flughafen Düsseldorf durch die<br />
Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG)<br />
Aufgrund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm hat die FDG bisher<br />
für bauliche Schallschutzmaßnahmen in 1.735 Wohneinheiten in<br />
der Lärmschutzzone 1 rd. 16,7 Mio. DM Aufwendungsersatz gezahlt.<br />
Darüber hinaus wurden im Rahmen des FDG-Programms "flankierende<br />
Umweltschutzmaßnahmen" für bauliche Schallschutzmaßnahmen in<br />
2.073 Wohneinheiten und sowie in einer Schule in der Schutzzone<br />
2 rund 20,0 Mio. DM Aufwendungsersatz geleistet.<br />
Im Vollzug der Lärmschutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
von 1983 für die Parallelbahn hat die FDG für bauliche<br />
Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden in der neuberechneten<br />
Schutzzone 2 und für besonders schutzbedürftige Einrichtungen in<br />
der Schutzzone C sowie für Schutzmaßnahmen an Schlafräumen in<br />
einem speziell abgegrenzten Nachtschutzgebiet an 555 Antragsteller<br />
insgesamt 13,0 Mio. DM ausgezahlt.<br />
Handlungsoption 36<br />
Vollzug des Aufsichtsratsbeschlusses der Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />
GmbH, in einer ersten Stufe Aufwendungsersatz für passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
(Schallschutzfenster und schallgedämpfte Belüftungsanlagen)<br />
an Schlafräumen in den am stärksten vom Nachtfluglärm<br />
betroffenen Gebieten der Lärmschutzzone 2 zu leisten;<br />
Schutzziel der Lärmminderungsmaßnahme ist ein Innenpegel von<br />
55 dB(A).