NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Schulflugzeuge durch die <strong>Flugplatz</strong>halter<br />
und<br />
- im Einzelfall, insbesondere bei den Flugplätzen<br />
Essen/Mülheim und Mönchengladbach, Einrichtung<br />
von Instrumentenflugbetrieb.<br />
Die Absicht der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster, nur<br />
noch "leise" Propellerflugzeuge für die Flugschulung zuzulassen,<br />
konnte aus rechtlichen Gründen nicht durchgesetzt werden.<br />
Gleichwohl konnte eine Verbesserung in Richtung umweltfreundliches<br />
Fluggerät erreicht werden: Inzwischen ist der Anteil der<br />
Schulflugzeuge, die ein Lärmzeugnis besitzen, auf 95% gestiegen;<br />
immerhin 53% der Schulflugzeuge entsprechen den "erhöhten<br />
Schallschutzanforderungen". Durch die Einbeziehung auch der gewerblichen<br />
Schulflüge in die zeitlichen Betriebsbeschränkungen<br />
der neuen Landeplatz-Lärmschutz-VO ergibt sich eine zusätzliche<br />
Einschränkung des Flugschulbetriebes an lärmkritischen Landeplätzen.<br />
Auf dem <strong>Flugplatz</strong> Mönchengladbach wurde inzwischen der Instrumentenflugbetrieb<br />
eingeführt, auf dem <strong>Flugplatz</strong> Essen/Mülheim<br />
war dieses bisher nicht möglich.<br />
Handlungsoption 42<br />
Einrichtung einer Schadstoff-Messstelle am Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />
durch die Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH<br />
Das Immissionsmesssystem "OPSIS" wurde im August 1994 in Betrieb<br />
genommen.<br />
Handlungsoptionen 43 und 44<br />
43) Aufforderung der Landesregierung an den Bund, für eine Reduzierung<br />
der Grenzwerte für die zulässigen Schadstoffemissionen<br />
von Flugzeugtriebwerken im Rahmen der International Civil<br />
Aviation Organization (ICAO) Sorge zu tragen.