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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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86<br />

Schulflugzeuge durch die <strong>Flugplatz</strong>halter<br />

und<br />

- im Einzelfall, insbesondere bei den Flugplätzen<br />

Essen/Mülheim und Mönchengladbach, Einrichtung<br />

von Instrumentenflugbetrieb.<br />

Die Absicht der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster, nur<br />

noch "leise" Propellerflugzeuge für die Flugschulung zuzulassen,<br />

konnte aus rechtlichen Gründen nicht durchgesetzt werden.<br />

Gleichwohl konnte eine Verbesserung in Richtung umweltfreundliches<br />

Fluggerät erreicht werden: Inzwischen ist der Anteil der<br />

Schulflugzeuge, die ein Lärmzeugnis besitzen, auf 95% gestiegen;<br />

immerhin 53% der Schulflugzeuge entsprechen den "erhöhten<br />

Schallschutzanforderungen". Durch die Einbeziehung auch der gewerblichen<br />

Schulflüge in die zeitlichen Betriebsbeschränkungen<br />

der neuen Landeplatz-Lärmschutz-VO ergibt sich eine zusätzliche<br />

Einschränkung des Flugschulbetriebes an lärmkritischen Landeplätzen.<br />

Auf dem <strong>Flugplatz</strong> Mönchengladbach wurde inzwischen der Instrumentenflugbetrieb<br />

eingeführt, auf dem <strong>Flugplatz</strong> Essen/Mülheim<br />

war dieses bisher nicht möglich.<br />

Handlungsoption 42<br />

Einrichtung einer Schadstoff-Messstelle am Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />

durch die Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH<br />

Das Immissionsmesssystem "OPSIS" wurde im August 1994 in Betrieb<br />

genommen.<br />

Handlungsoptionen 43 und 44<br />

43) Aufforderung der Landesregierung an den Bund, für eine Reduzierung<br />

der Grenzwerte für die zulässigen Schadstoffemissionen<br />

von Flugzeugtriebwerken im Rahmen der International Civil<br />

Aviation Organization (ICAO) Sorge zu tragen.

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