NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Im Segment "Allgemeine Luftfahrt" sind in <strong>NRW</strong> rund 4.000 Flugzeuge<br />
zugelassen, davon rund<br />
300 Geschäftsreiseflugzeuge (Klasse I: 2 t – 5,7 t und<br />
Klasse C: 5,7 t – 14 t Höchstabflugmasse),<br />
1.620 Leichtflugzeuge (Klassen G und E, jeweils < 2 t Höchstabflugmasse),<br />
250 Hubschrauber<br />
1.700 Segelflugzeuge und Motorsegler,<br />
130 Ballone und<br />
3 Luftschiffe.<br />
In <strong>NRW</strong> sind über 90 Luftfahrtunternehmen beheimatet, davon<br />
- über 30 Luftfahrtunternehmen, die für Flüge nach Instrumentenflugregeln<br />
genehmigt sind und der Aufsicht des Luftfahrt-<br />
Bundesamtes unterstehen<br />
sowie<br />
- rund 20 Unternehmen, die nach Sichtflugregeln fliegen und der<br />
Aufsicht der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster unterstehen<br />
sowie<br />
- über 40 Ballonunternehmen, die ebenfalls von den Bezirksregierungen<br />
beaufsichtigt werden.<br />
Die "Allgemeine Luftfahrt" stellt im Umfeld vieler Verkehrslandeplätze<br />
einen nicht unbedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Zahlreiche<br />
luftfahrttechnische Betriebe (Hersteller, Service, Schulung)<br />
sichern vorhandene und schaffen neue Arbeitsplätze.<br />
Zur Führung von Luftfahrzeugen sind in <strong>NRW</strong> rund 22.000 Piloten<br />
zugelassen, davon<br />
2.200 als Verkehrsflugzeugführer (ATPL),<br />
1.400 als Berufsflugzeugführer (CPL) und<br />
18.400 als Privatflugzeugführer (PPL).