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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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6.1.7.2 Militärflugplatz Gütersloh<br />

Der Militärflugplatz Gütersloh ist von der Royal Air Force 1993<br />

geräumt worden und wird nunmehr von der British Army u.a. mit<br />

einer Heeresfliegereinheit benutzt. Der operative Teil des Militärflugplatzes<br />

hat bis auf Weiteres die Funktion eines NATO-Reserveflugplatzes.<br />

Auf Antrag der Flughafen Gütersloh GmbH hat<br />

das damalige MWMTV 1996 die Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung<br />

des Militärflugplatzes Gütersloh als Sonderflughafen erteilt.<br />

Der zivile Flugbetrieb ist begrenzt auf insgesamt 3.500 Flugbewegungen<br />

pro Jahr im Sicht- und Instrumentenflugbetrieb mit<br />

Flugzeugen bis zu 20 t und Hubschraubern bis zu 5,7 t Höchstgewicht.<br />

Im Falle einer Aufgabe als NATO-Reserveflugplatz und Räumung<br />

durch die British Army oder teilweise Freigabe von geeigneten<br />

Betriebsflächen wird seitens des Landes <strong>NRW</strong> der Vorschlag der<br />

Flughafen Gütersloh GmbH unterstützt, den <strong>Flugplatz</strong> als zivilen<br />

Sonderflughafen für den Geschäftsreiseluftverkehr weiter zu<br />

betreiben.<br />

Handlungsoption 19n: Im Falle der Aufgabe als NATO-Reserveflugplatz<br />

und Räumung des Militärflugplatzes<br />

oder der teilweisen Freigabe geeigneter Betriebsflächen<br />

Konversion des Militärflugplatzes<br />

zu einem zivilen Sonderflughafen<br />

für den Geschäftsreiseluftverkehr<br />

Umsetzung:<br />

- Antrag der Flughafen Gütersloh GmbH auf Genehmigung einer zivilen<br />

Nachfolgenutzung als Sonderflughafen,<br />

- Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durch die Bezirksregierung<br />

Münster; dabei soll die derzeitige Bewegungszahlbegrenzung<br />

unverändert bleiben.

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