NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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6.1.7.2 Militärflugplatz Gütersloh<br />
Der Militärflugplatz Gütersloh ist von der Royal Air Force 1993<br />
geräumt worden und wird nunmehr von der British Army u.a. mit<br />
einer Heeresfliegereinheit benutzt. Der operative Teil des Militärflugplatzes<br />
hat bis auf Weiteres die Funktion eines NATO-Reserveflugplatzes.<br />
Auf Antrag der Flughafen Gütersloh GmbH hat<br />
das damalige MWMTV 1996 die Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung<br />
des Militärflugplatzes Gütersloh als Sonderflughafen erteilt.<br />
Der zivile Flugbetrieb ist begrenzt auf insgesamt 3.500 Flugbewegungen<br />
pro Jahr im Sicht- und Instrumentenflugbetrieb mit<br />
Flugzeugen bis zu 20 t und Hubschraubern bis zu 5,7 t Höchstgewicht.<br />
Im Falle einer Aufgabe als NATO-Reserveflugplatz und Räumung<br />
durch die British Army oder teilweise Freigabe von geeigneten<br />
Betriebsflächen wird seitens des Landes <strong>NRW</strong> der Vorschlag der<br />
Flughafen Gütersloh GmbH unterstützt, den <strong>Flugplatz</strong> als zivilen<br />
Sonderflughafen für den Geschäftsreiseluftverkehr weiter zu<br />
betreiben.<br />
Handlungsoption 19n: Im Falle der Aufgabe als NATO-Reserveflugplatz<br />
und Räumung des Militärflugplatzes<br />
oder der teilweisen Freigabe geeigneter Betriebsflächen<br />
Konversion des Militärflugplatzes<br />
zu einem zivilen Sonderflughafen<br />
für den Geschäftsreiseluftverkehr<br />
Umsetzung:<br />
- Antrag der Flughafen Gütersloh GmbH auf Genehmigung einer zivilen<br />
Nachfolgenutzung als Sonderflughafen,<br />
- Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durch die Bezirksregierung<br />
Münster; dabei soll die derzeitige Bewegungszahlbegrenzung<br />
unverändert bleiben.