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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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Die Nachtflugbeschränkungen wurden für den Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />

zum 01.11.1992 und zum 01.11.1997, für den Flughafen Düsseldorf<br />

zum 01.04.1993 und zum 01.04.1999 sowie für den Flughafen Münster/Osnabrück<br />

zum 01.04.1993 neu geregelt.<br />

In allen Neuregelungen sind die Einschränkungen für laute<br />

Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Kapitel<br />

2 erheblich verschärft und zum Teil in die Tagesrandstunden<br />

ausgedehnt worden. Darüber hinaus wurden auch laute Propellerflugzeuge<br />

ohne Lärmzulassung in die Nachtflugbeschränkungen<br />

einbezogen.<br />

Die Landeentgelte werden in der Regel im jährlichen Turnus von<br />

den Flughafenunternehmen geändert; bei der Genehmigung dieser<br />

Änderungen wurde stets darauf geachtet, dass die Gebührenspanne<br />

zugunsten umweltverträglicher Flugzeuge immer weiter geöffnet<br />

wird.<br />

Für das Mittelstreckenflugzeug Boeing 727-100 mit einem maximalen<br />

Startgewicht von 76 t, welches es in den Versionen als Kapitel<br />

2-, Kapitel 3- und Kapitel 3 Bonus-Flugzeug gibt, ergeben<br />

sich bei den fixen Landeentgelte auf dem Flughafen Düsseldorf im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr am Tage folgende Unterschiede:<br />

Flugzeugtyp Lärmkategorie Fixes<br />

Landeentgelt<br />

Lärmzuschlag<br />

Boeing 727-100 Kapitel 3 983,- DM -<br />

(3 Tay-Triebwerke) Bonusliste<br />

Boeing 727-100 hk<br />

(hush-kits)<br />

Kapitel 3 2.282,- DM + 132%<br />

Boeing<br />

adv.<br />

727-200 Kapitel 2 7.840,- DM + 697%<br />

Die auf allen <strong>NRW</strong>-Flughäfen konsequent durchgesetzte Präferenzpolitik<br />

hat mittlerweile dazu geführt, dass der Anteil der Kapitel<br />

2-Strahlflugzeuge inzwischen auf eine Restgröße von 1 bis 2%<br />

zurückgegangen ist und innerhalb der Kapitel 3-Flugzeuge die<br />

Flugzeugtypen, die auf der Bonus-Liste des Bundesministeriums<br />

für Verkehr stehen, bereits überwiegen.<br />

Die in den Handlungsoptionen 28, 43 und 45 genannte Präferenzpolitik<br />

wird kontinuierlich weitergeführt.

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