NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Die Nachtflugbeschränkungen wurden für den Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong><br />
zum 01.11.1992 und zum 01.11.1997, für den Flughafen Düsseldorf<br />
zum 01.04.1993 und zum 01.04.1999 sowie für den Flughafen Münster/Osnabrück<br />
zum 01.04.1993 neu geregelt.<br />
In allen Neuregelungen sind die Einschränkungen für laute<br />
Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Kapitel<br />
2 erheblich verschärft und zum Teil in die Tagesrandstunden<br />
ausgedehnt worden. Darüber hinaus wurden auch laute Propellerflugzeuge<br />
ohne Lärmzulassung in die Nachtflugbeschränkungen<br />
einbezogen.<br />
Die Landeentgelte werden in der Regel im jährlichen Turnus von<br />
den Flughafenunternehmen geändert; bei der Genehmigung dieser<br />
Änderungen wurde stets darauf geachtet, dass die Gebührenspanne<br />
zugunsten umweltverträglicher Flugzeuge immer weiter geöffnet<br />
wird.<br />
Für das Mittelstreckenflugzeug Boeing 727-100 mit einem maximalen<br />
Startgewicht von 76 t, welches es in den Versionen als Kapitel<br />
2-, Kapitel 3- und Kapitel 3 Bonus-Flugzeug gibt, ergeben<br />
sich bei den fixen Landeentgelte auf dem Flughafen Düsseldorf im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr am Tage folgende Unterschiede:<br />
Flugzeugtyp Lärmkategorie Fixes<br />
Landeentgelt<br />
Lärmzuschlag<br />
Boeing 727-100 Kapitel 3 983,- DM -<br />
(3 Tay-Triebwerke) Bonusliste<br />
Boeing 727-100 hk<br />
(hush-kits)<br />
Kapitel 3 2.282,- DM + 132%<br />
Boeing<br />
adv.<br />
727-200 Kapitel 2 7.840,- DM + 697%<br />
Die auf allen <strong>NRW</strong>-Flughäfen konsequent durchgesetzte Präferenzpolitik<br />
hat mittlerweile dazu geführt, dass der Anteil der Kapitel<br />
2-Strahlflugzeuge inzwischen auf eine Restgröße von 1 bis 2%<br />
zurückgegangen ist und innerhalb der Kapitel 3-Flugzeuge die<br />
Flugzeugtypen, die auf der Bonus-Liste des Bundesministeriums<br />
für Verkehr stehen, bereits überwiegen.<br />
Die in den Handlungsoptionen 28, 43 und 45 genannte Präferenzpolitik<br />
wird kontinuierlich weitergeführt.