31.10.2012 Aufrufe

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

84<br />

In der ersten Stufe wurden die vom Nachtflug am stärksten betroffenen<br />

Gebiete in der Lärmschutzzone 2 nach Fluglärmgesetz<br />

berücksichtigt; es handelt sich hierbei um Teilgebiete der<br />

Städte Lohmar und Siegburg. In rd. 650 Wohneinheiten wurden rd.<br />

2.500 Schlafräume mit Schallschutzfenstern mit Belüftung ausgestattet.<br />

Handlungsoptionen 38, 39, 26 und 40<br />

38) Fortsetzung der Präferenzpolitik der Landesregierung zugunsten<br />

solcher Propellerflugzeuge, die "erhöhten Schallschutzanforderungen"<br />

entsprechen, durch Vorteile bei den zeitlichen<br />

Flugbetriebsbeschränkungen und den Landegebühren.<br />

39) Einbringung einer <strong>NRW</strong>-Bundesratsinitiative zwecks Novellierung<br />

der "Verordnung über die zeitliche Einschränkung des<br />

Flugbetriebes mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen".<br />

26) Verminderung des störenden Platzrundenflugbetriebes auf den<br />

Verkehrslandeplätzen in Ballungszonen und Ballungsrandzonen<br />

und Stärkung des Geschäftsreiseluftverkehrs.<br />

40) Verstärkung der Lärmdifferenzierung der Landegebühren für<br />

Propellerflugzeuge durch die <strong>Flugplatz</strong>halter.<br />

An allen Landeplätzen, für die zeitliche Flugbetriebsbeschränkungen<br />

erlassen wurden, gelten Regelungen, die die "leisen" Propellerflugzeuge<br />

bevorzugen.<br />

Nachdem der Bundesrat am 06.11.1992 die vom Land <strong>NRW</strong> eingebrachte<br />

Entschließung zur Novellierung der so genannten Landeplatzverordnung<br />

vom 16. August 1976 beschlossen hatte, haben die<br />

Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach rund 6-jähriger<br />

Beratung mit Zustimmung des Bundesrates am 05. Januar 1999 die<br />

neue "Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung" erlassen. Die darin enthaltenen<br />

Flugbetriebsbeschränkungen in genau definierten lärmsensiblen<br />

Tageszeiten gelten nunmehr an allen Landeplätzen, an<br />

denen mehr als 15.000 (bisher 20.000) Flugbewegungen stattfinden,<br />

für alle Propellerflugzeuge und Motorflugzeuge bis zu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!