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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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6.1.6.5 Flughafen Essen/Mülheim<br />

49<br />

Nach der <strong>Luftverkehrskonzeption</strong> von 1991/92 sollte der Flughafen<br />

Essen/Mülheim den Flughafen Düsseldorf von Teilen des Regionalluftverkehrs<br />

und des Geschäftsreiseluftverkehrs mit kleineren<br />

Flugzeugen entlasten. Aufgrund des Widerstandes der kommunalen<br />

Gesellschafter der Flughafen Essen/Mülheim GmbH, der Städte Essen<br />

und Mülheim an der Ruhr, sowie der ab Juli 1995 geänderten<br />

Zielvorstellungen des Gesellschafters Land <strong>NRW</strong> ist es nicht zu<br />

einer diesbezüglichen Kooperation der Flughafen Düsseldorf GmbH<br />

und der Flughafen Essen/Mülheim GmbH gekommen. Auch ist kein Antrag<br />

der Flughafen Essen/Mülheim GmbH auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung<br />

von Sichtflugbetrieb auf Instrumentenflugbetrieb<br />

gestellt worden. Der am 03. Dezember 1991 vom Ministerium<br />

für Stadtentwicklung und Verkehr erlassene Planfeststellungsbeschluss,<br />

der wegen sechs noch anhängiger Anfechtungsklagen noch<br />

nicht bestandskräftig ist, ist auf Antrag der Flughafen Essen/Mülheim<br />

GmbH am 03. Dezember 1998 vom MWMTV wieder aufgehoben<br />

worden. Gegen diese Entscheidung sind noch einige Anfechtungsklagen<br />

der Flughafennutzer beim Bundesverwaltungsgericht<br />

anhängig.<br />

Andererseits kann die von den Gesellschaftern der Flughafen Essen/Mülheim<br />

GmbH 1995 einvernehmlich verabredete Zielvorstellung,<br />

den Motorflugbetrieb, soweit rechtlich möglich, stillzulegen,<br />

wenn überhaupt, nur in Stufen realisiert werden. Denn die<br />

Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten hat ergeben, dass<br />

- aufgrund der Rechtsansprüche der Firmengruppe Wüllenkemper aus<br />

ihrem Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Mülheim an der Ruhr bis<br />

zu dessen Ablauf im Jahre 2004 der gesamte Flughafen erhalten<br />

werden muss und<br />

- aufgrund der obergerichtlich gestützten Rechtsansprüche des<br />

Aero Clubs Mülheim an der Ruhr e.V. aus seinem Erbbaurechtsvertrag<br />

mit der Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum Ablauf dieses<br />

Vertrages im Jahre 2034 ein Rechtsanspruch besteht auf Benutzung<br />

etwa des halben Flughafengeländes für Zwecke des Luftsports<br />

einschließlich des Luftsports mit Motorflugzeugen.<br />

Hinzu kommt, dass unter den Flughafengesellschaftern Einvernehmen<br />

bestand, dass die Luftschiffwerft der Firmengruppe Wüllenkemper<br />

auch nach dem Jahre 2004 auf dem Flughafengelände

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