NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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6.1.5 Kooperation der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf<br />
und Köln/<strong>Bonn</strong><br />
Für die beiden nur gut 50 km voneinander entfernt liegenden und<br />
damit aus der Perspektive des Luftverkehrs eng benachbarten<br />
Großflughäfen Düsseldorf und Köln/<strong>Bonn</strong> ist seitens der Landesregierung<br />
seit vielen Jahren ein organisatorischer Verbund angestrebt<br />
worden. Als Handlungsfelder für eine solche Kooperation<br />
kommen im Bereich der Leistungserstellung insbesondere die Materialbeschaffung,<br />
die Schulung des Personals, die Bodenverkehrsdienste<br />
und die Datenverarbeitung in Betracht. Im Bereich der<br />
Leistungsverwertung käme es darauf an, konkurrierende Verhaltensweisen<br />
der beiden Flughafenunternehmen zu vermeiden, die<br />
schwerpunktmäßig zu bedienenden Marktsegmente abzustimmen und<br />
die Akquisitionsmaßnahmen im internationalen Luftverkehrsmarkt<br />
entsprechend zu koordinieren.<br />
Die insbesondere in den 90er Jahren intensivierten Bemühungen<br />
der Landesregierung, eine Kooperation der Flughafen Düsseldorf<br />
GmbH und der Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH im Rahmen einer Flughafen-<br />
Holding zu erreichen, haben letztlich wegen der Standortkonkurrenz<br />
der Städte Düsseldorf und Köln zu keinem Erfolg geführt.<br />
Die vier Hauptgesellschafter der beiden Flughafenunternehmen<br />
(Städte Düsseldorf und Köln, Bund und Land <strong>NRW</strong>) haben stattdessen<br />
im Mai 1994 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und<br />
auf deren Grundlage einen Kooperationsausschuss eingerichtet. In<br />
diesem Gremium werden insbesondere die Investitionsplanungen abgestimmt<br />
und Einzelprojekte für eine Zusammenarbeit beim Betrieb<br />
beider Flughafenunternehmen beraten.<br />
Dem Vorschlag der Landesregierung, für die beiden Flughäfen Düsseldorf<br />
und Köln/<strong>Bonn</strong> ein "förmliches Flughafensystem" im Sinne<br />
der EU-Verordnung Nr. 2408/92 einzurichten, haben die beiden<br />
Flughafenunternehmen wegen fehlender gesetzlicher Regelungen für<br />
die Verkehrsaufteilung nicht zugestimmt.<br />
Inzwischen haben sich einige Rahmenbedingungen für die Entwicklung<br />
des Luftverkehrsmarktes geändert:<br />
- Eine Reihe anderer deutscher Flughafenunternehmen hat untereinander<br />
Verträge über eine Zusammenarbeit in den Geschäftsfeldern<br />
der Leistungserstellung geschlossen, in denen dieses zweckmäßig<br />
erscheint und die Flughafenunternehmen keine Konkurrenten sind.