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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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42<br />

6.1.5 Kooperation der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf<br />

und Köln/<strong>Bonn</strong><br />

Für die beiden nur gut 50 km voneinander entfernt liegenden und<br />

damit aus der Perspektive des Luftverkehrs eng benachbarten<br />

Großflughäfen Düsseldorf und Köln/<strong>Bonn</strong> ist seitens der Landesregierung<br />

seit vielen Jahren ein organisatorischer Verbund angestrebt<br />

worden. Als Handlungsfelder für eine solche Kooperation<br />

kommen im Bereich der Leistungserstellung insbesondere die Materialbeschaffung,<br />

die Schulung des Personals, die Bodenverkehrsdienste<br />

und die Datenverarbeitung in Betracht. Im Bereich der<br />

Leistungsverwertung käme es darauf an, konkurrierende Verhaltensweisen<br />

der beiden Flughafenunternehmen zu vermeiden, die<br />

schwerpunktmäßig zu bedienenden Marktsegmente abzustimmen und<br />

die Akquisitionsmaßnahmen im internationalen Luftverkehrsmarkt<br />

entsprechend zu koordinieren.<br />

Die insbesondere in den 90er Jahren intensivierten Bemühungen<br />

der Landesregierung, eine Kooperation der Flughafen Düsseldorf<br />

GmbH und der Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH im Rahmen einer Flughafen-<br />

Holding zu erreichen, haben letztlich wegen der Standortkonkurrenz<br />

der Städte Düsseldorf und Köln zu keinem Erfolg geführt.<br />

Die vier Hauptgesellschafter der beiden Flughafenunternehmen<br />

(Städte Düsseldorf und Köln, Bund und Land <strong>NRW</strong>) haben stattdessen<br />

im Mai 1994 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und<br />

auf deren Grundlage einen Kooperationsausschuss eingerichtet. In<br />

diesem Gremium werden insbesondere die Investitionsplanungen abgestimmt<br />

und Einzelprojekte für eine Zusammenarbeit beim Betrieb<br />

beider Flughafenunternehmen beraten.<br />

Dem Vorschlag der Landesregierung, für die beiden Flughäfen Düsseldorf<br />

und Köln/<strong>Bonn</strong> ein "förmliches Flughafensystem" im Sinne<br />

der EU-Verordnung Nr. 2408/92 einzurichten, haben die beiden<br />

Flughafenunternehmen wegen fehlender gesetzlicher Regelungen für<br />

die Verkehrsaufteilung nicht zugestimmt.<br />

Inzwischen haben sich einige Rahmenbedingungen für die Entwicklung<br />

des Luftverkehrsmarktes geändert:<br />

- Eine Reihe anderer deutscher Flughafenunternehmen hat untereinander<br />

Verträge über eine Zusammenarbeit in den Geschäftsfeldern<br />

der Leistungserstellung geschlossen, in denen dieses zweckmäßig<br />

erscheint und die Flughafenunternehmen keine Konkurrenten sind.

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