NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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im Landesdienst beschäftigten Sachbearbeiter für Luftaufsicht<br />
(SFL) und/oder die über 400 von den <strong>Flugplatz</strong>haltern und den<br />
Luftsportvereinen beschäftigten und hoheitlich bestallten Beauftragten<br />
für Luftaufsicht (BFL).<br />
Handlungsoption 21n: Erhaltung und Verbesserung der Flugsicherheit<br />
in der Allgemeinen Luftfahrt<br />
Umsetzung:<br />
- Sicherstellung einer quantitativ ausreichenden und qualitativ<br />
geeigneten personellen Ausstattung der Luftaufsichtsstellen<br />
auf den Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen;<br />
- ständige Modernisierung der technischen Ausstattung der Luftaufsichtsstellen<br />
mit Bodenfunkgeräten, Telefonanlagen, Tonaufzeichnungsgeräten,<br />
Wetterbeobachtungsgeräten, Peilern sowie im<br />
Einzelfall auch Radardaten-Darstellungsgeräten und Anschluss<br />
an das System KISSLS (Kommunikations- und Informationssystem<br />
Luftsicherheit).<br />
6.1.10 Privatisierung der Landes-Flugsicherung<br />
Gemäß § 27 d Abs. 1 LuftVG werden Flugsicherungsbetriebsdienste<br />
der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nur auf den Flugplätzen vorgehalten,<br />
bei denen das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und<br />
Wohnungswesen einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus<br />
verkehrspolitischen Interessen anerkannt hat. Wird ein solcher<br />
Bedarf nicht anerkannt - und dieses ist u.a. bei den <strong>NRW</strong>-Regionalflugplätzen<br />
Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Mönchengladbach<br />
bisher der Fall – können laut § 27 d Abs. 4 LuftVG auf diesem<br />
<strong>Flugplatz</strong> auf Antrag und zu Lasten des <strong>Flugplatz</strong>unternehmers<br />
oder wenn auf andere Weise die volle Deckung der Kosten ohne Inanspruchnahme<br />
des Bundes sichergestellt ist, Flugsicherungsbetriebsdienste<br />
und flugsicherungstechnische Einrichtungen vorgehalten<br />
werden. Für die auf den beiden <strong>NRW</strong>-Regionalflughäfen<br />
Dortmund und Paderborn/Lippstadt eingerichteten Flugverkehrskontrollstellen<br />
stellt daher das Land <strong>NRW</strong> das notwendige Flugsicherungspersonal<br />
(Angestellte der Bezirksregierung Münster) zur