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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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im Landesdienst beschäftigten Sachbearbeiter für Luftaufsicht<br />

(SFL) und/oder die über 400 von den <strong>Flugplatz</strong>haltern und den<br />

Luftsportvereinen beschäftigten und hoheitlich bestallten Beauftragten<br />

für Luftaufsicht (BFL).<br />

Handlungsoption 21n: Erhaltung und Verbesserung der Flugsicherheit<br />

in der Allgemeinen Luftfahrt<br />

Umsetzung:<br />

- Sicherstellung einer quantitativ ausreichenden und qualitativ<br />

geeigneten personellen Ausstattung der Luftaufsichtsstellen<br />

auf den Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen;<br />

- ständige Modernisierung der technischen Ausstattung der Luftaufsichtsstellen<br />

mit Bodenfunkgeräten, Telefonanlagen, Tonaufzeichnungsgeräten,<br />

Wetterbeobachtungsgeräten, Peilern sowie im<br />

Einzelfall auch Radardaten-Darstellungsgeräten und Anschluss<br />

an das System KISSLS (Kommunikations- und Informationssystem<br />

Luftsicherheit).<br />

6.1.10 Privatisierung der Landes-Flugsicherung<br />

Gemäß § 27 d Abs. 1 LuftVG werden Flugsicherungsbetriebsdienste<br />

der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nur auf den Flugplätzen vorgehalten,<br />

bei denen das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und<br />

Wohnungswesen einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus<br />

verkehrspolitischen Interessen anerkannt hat. Wird ein solcher<br />

Bedarf nicht anerkannt - und dieses ist u.a. bei den <strong>NRW</strong>-Regionalflugplätzen<br />

Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Mönchengladbach<br />

bisher der Fall – können laut § 27 d Abs. 4 LuftVG auf diesem<br />

<strong>Flugplatz</strong> auf Antrag und zu Lasten des <strong>Flugplatz</strong>unternehmers<br />

oder wenn auf andere Weise die volle Deckung der Kosten ohne Inanspruchnahme<br />

des Bundes sichergestellt ist, Flugsicherungsbetriebsdienste<br />

und flugsicherungstechnische Einrichtungen vorgehalten<br />

werden. Für die auf den beiden <strong>NRW</strong>-Regionalflughäfen<br />

Dortmund und Paderborn/Lippstadt eingerichteten Flugverkehrskontrollstellen<br />

stellt daher das Land <strong>NRW</strong> das notwendige Flugsicherungspersonal<br />

(Angestellte der Bezirksregierung Münster) zur

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