NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
71<br />
und schallgedämpfte Belüftungen) durchgeführt. Betroffen sind<br />
rund 11.000 meist mehrgeschossige Gebäude. Die Flughafen<br />
Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH hat für diesen Zweck Rückstellungen in Höhe von<br />
128 Mio. DM gebildet. Davon sind bisher rund 54,5 Mio. DM für<br />
abgeschlossene Maßnahmen in Anspruch genommen worden. Weitere<br />
rund 49 Mio. DM sind für bereits beantragte und noch in Bearbeitung<br />
befindliche Schallschutzmaßnahmen festgelegt. Die verbleibenden<br />
24,5 Mio. DM stehen weiter für die Finanzierung dieser<br />
Schallschutzmaßnahme zur Verfügung. Mit Beschluss vom 30.03.2000<br />
hat die Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH weitere 42 Mio. DM zur Verfügung<br />
gestellt, mit denen etwa 2.000 Wohnungen zusätzlich mit<br />
baulichen Schallschutzmaßnahmen ausgestattet werden können. Damit<br />
fließen insgesamt rund 170 Mio. DM in den passiven Schallschutz.<br />
Bei Abflügen auf der Startbahn 14 L in Richtung Süden werden<br />
Ortsteile der nahe gelegenen Gemeinden Lohmar und Siegburg unvermeidbar<br />
überflogen. Durch eine größere Überflughöhe könnte<br />
eine Lärmminderung bis zu 2 dB(A) erreicht werden. Dazu müssten<br />
eine Startvorlaufstrecke von etwa 300 m bis 400 m Länge gebaut<br />
und der Startpunkt für die Flugzeuge vorverlegt werden. Damit<br />
auf der anderen Seite keine Lärmerhöhung über Köln-Rath eintritt,<br />
müsste die Landeschwelle für Anflüge aus dem Norden beibehalten<br />
werden.<br />
Außerdem wird ein Bürgerbeauftragter/eine Bürgerbeauftragte zur<br />
Entwicklung eines unabhängigen und bürgernahen Fluglärm-Beschwerde-Managements<br />
eingesetzt.<br />
Handlungsoption 29n: Reduzierung der Lärmbelastung der Anliegergemeinden<br />
Lohmar und Siegburg durch<br />
Vorverlegung des Startpunktes auf der<br />
Startbahn 14 L<br />
Umsetzung:<br />
- Bauanzeige der Flughafen Köln/<strong>Bonn</strong> GmbH gemäß § 45 Abs. 2<br />
LuftVZO<br />
- Luftrechtliche Prüfung durch das MWMEV, ob hierfür ein Planfeststellungsverfahren<br />
gem. § 8 ff LuftVG erforderlich ist; bejahendenfalls<br />
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens