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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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arbeitung eines Konzeptes für die erforderlichen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen wegen der durch den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück<br />

verursachten unvermeidbaren Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft. Das 1995 vorgelegte "Raumentwicklungskonzept für den<br />

Flughafen Münster/Osnabrück und den Naturschutz" ist in Abstimmung<br />

mit den beteiligten Ministerien (MURL und MSV) und unter<br />

Mitarbeit der betroffenen Fachbehörden von der Bezirksregierung<br />

Münster ausgewertet worden. Die Ergebnisse sind in das GEP-Änderungsverfahren<br />

für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt<br />

Münsterland) einbezogen worden und sind bei der weiteren Ausbauplanung<br />

für den Flughafen Münster/Osnabrück zu berücksichtigen.<br />

Handlungsoption 51<br />

Änderung der Zuwendungsrichtlinien des Landes für Ausbau- und<br />

Erneuerungsmaßnahmen auf Flugplätzen dahingehend, die Förderung<br />

vorrangig an folgenden Kriterien zu orientieren:<br />

- Verkehrspolitische Bedeutung,<br />

- Regionalpolitische Bedeutung,<br />

- Bedeutung für den Umweltschutz,<br />

- Bedeutung für die Flugsicherheit,<br />

- Bedeutung für die Luftsicherheit,<br />

- Bedeutung für den Segelflugsport.<br />

Die neuen "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für<br />

Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen auf Flugplätzen" sind nach Abstimmung<br />

mit den Ressorts und dem Landesrechnungshof sowie nach<br />

Beratung im Verkehrsausschuss des Landtags am 01.04.1993 in<br />

Kraft getreten (MBl. NW Nr. 23 vom 02.04.1993).<br />

Handlungsoptionen 47, 52 und 53<br />

47) Vermeidung von Warteschleifenflügen durch Verbesserung der<br />

Flugsicherungsorganisation<br />

52) Unterstützung durch die Landesregierung für die im Entwurf<br />

des 10. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgesehenen<br />

Vorschriften für eine Überführung der Bundesanstalt<br />

für Flugsicherung in eine privatrechtliche GmbH einschließlich<br />

der hierzu notwendigen Änderung des Grundgeset-

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