NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB
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Handlungsoption 22<br />
77<br />
Entscheidung über eine Verlängerung der 1.050 m langen Start und<br />
Landebahn des Verkehrslandeplatzes Dortmund zwecks Installation<br />
eines Gleitwegsenders und Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit<br />
und Festlegung eines "großen Bauschutzbereiches" gemäß § 12<br />
LuftVG zwecks langfristiger Gewährleistung der Hindernisfreiheit.<br />
Die Start- und Landebahn wurde auf 2.000 m verlängert. Der<br />
Gleitwegsender ist seit 1998 in Betrieb, der "große Bauschutzbereich"<br />
wurde durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung<br />
Münster vom 24.01.2000 eingerichtet.<br />
Handlungsoptionen 23 und 24<br />
23) Entscheidung der Flughafen Siegerland GmbH über die Einrichtung<br />
von Instrumentenflugbetrieb<br />
24) Entscheidung des Zweckverbandes Verkehrsflughafen Siegerland<br />
über die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 1.810 m<br />
Gesamtlänge<br />
Nachdem das MWMTV mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im<br />
Jahre 1998 die luftrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte,<br />
ist 1999 ein Instrumentenlandesystem installiert und in Betrieb<br />
genommen worden. Der IFR-Flugbetrieb ist vorläufig beschränkt<br />
auf die zeitliche Aktivierung eines unkontrollierten Luftraumes<br />
der Klasse "F" mit dem Vorhalten eines <strong>Flugplatz</strong>informationsdienstes<br />
(AFIS). Die enge Lagebeziehung im Luftraum zum Landeplatz<br />
Breitscheid in Hessen erfordert beim IFR-Verkehr in Siegerland<br />
stets eine Koordination mit dem VFR-Verkehr in Breitscheid;<br />
dies hat das MWMTV in der "Regelung des <strong>Flugplatz</strong>verkehrs"<br />
gemäß § 21 a LuftVO in Abstimmung mit dem Land Hessen sichergestellt.<br />
Die Start- und Landebahn darf nunmehr auf einer Länge von<br />
1.620 m genutzt werden.