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NRW-Luftverkehrskonzeption 2010 - Flugplatz Bonn Hangelar EDKB

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Handlungsoption 22<br />

77<br />

Entscheidung über eine Verlängerung der 1.050 m langen Start und<br />

Landebahn des Verkehrslandeplatzes Dortmund zwecks Installation<br />

eines Gleitwegsenders und Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit<br />

und Festlegung eines "großen Bauschutzbereiches" gemäß § 12<br />

LuftVG zwecks langfristiger Gewährleistung der Hindernisfreiheit.<br />

Die Start- und Landebahn wurde auf 2.000 m verlängert. Der<br />

Gleitwegsender ist seit 1998 in Betrieb, der "große Bauschutzbereich"<br />

wurde durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung<br />

Münster vom 24.01.2000 eingerichtet.<br />

Handlungsoptionen 23 und 24<br />

23) Entscheidung der Flughafen Siegerland GmbH über die Einrichtung<br />

von Instrumentenflugbetrieb<br />

24) Entscheidung des Zweckverbandes Verkehrsflughafen Siegerland<br />

über die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 1.810 m<br />

Gesamtlänge<br />

Nachdem das MWMTV mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im<br />

Jahre 1998 die luftrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte,<br />

ist 1999 ein Instrumentenlandesystem installiert und in Betrieb<br />

genommen worden. Der IFR-Flugbetrieb ist vorläufig beschränkt<br />

auf die zeitliche Aktivierung eines unkontrollierten Luftraumes<br />

der Klasse "F" mit dem Vorhalten eines <strong>Flugplatz</strong>informationsdienstes<br />

(AFIS). Die enge Lagebeziehung im Luftraum zum Landeplatz<br />

Breitscheid in Hessen erfordert beim IFR-Verkehr in Siegerland<br />

stets eine Koordination mit dem VFR-Verkehr in Breitscheid;<br />

dies hat das MWMTV in der "Regelung des <strong>Flugplatz</strong>verkehrs"<br />

gemäß § 21 a LuftVO in Abstimmung mit dem Land Hessen sichergestellt.<br />

Die Start- und Landebahn darf nunmehr auf einer Länge von<br />

1.620 m genutzt werden.

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