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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Vollständige Halsmarkschädigung mit<br />

vollständiger Lähmung beider Arme<br />

<strong>und</strong> Beine <strong>und</strong> Störungen der Blasen<strong>und</strong>/oder<br />

Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Vollständige Brustmark-, Lendenmark-<br />

oder Kauda schädigung mit vollständiger<br />

Lähmung der Beine <strong>und</strong><br />

Störungen der Blasen <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

3.10 Multiple Sklerose<br />

Der GdS richtet sich vor allem nach den zerebralen <strong>und</strong><br />

spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus<br />

dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.11 Polyneuropathien<br />

Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen<br />

aufgr<strong>und</strong> motorischer Ausfälle (mit<br />

Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen<br />

von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in<br />

Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen.<br />

Bei den sensiblen Störungen <strong>und</strong> Schmerzen ist zu<br />

berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen<br />

– zum Beispiel bei Feinbewegungen –<br />

führen können.<br />

4. Sehorgan<br />

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens.<br />

Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte<br />

Sehschärfe maßgebend; daneben sind unter<br />

anderem Ausfälle des Gesichtsfeldes <strong>und</strong> des Blickfeldes<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Sehschärfe ist gr<strong>und</strong>sätzlich entsprechend den<br />

Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft<br />

(DOG) nach DIN 58220 zu prüfen; Abweichungen<br />

hiervon sind nur in Ausnahmefällen zulässig<br />

(zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern). Die<br />

übrigen Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur<br />

mit Geräten <strong>und</strong> Methoden zu prüfen, die den Richtlinien<br />

der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie<br />

Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet<br />

sich der GdS nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit<br />

von maximal einer Sek<strong>und</strong>e pro Landolt-Ring festgestellt<br />

wird.<br />

Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies,<br />

dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie<br />

entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden<br />

dürfen.<br />

Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens<br />

ist darauf zu achten, dass der morphologische Bef<strong>und</strong><br />

die Sehstörungen erklärt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage für die GdS-Beurteilung bei Herabsetzung<br />

der Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der DOG“.<br />

Eiterung der Augenhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

4.2 Linsenverlust<br />

eines Auges (korrigiert durch intraokulare<br />

Kunstlinse oder Kontaktlinse)<br />

Sehschärfe 0,4 <strong>und</strong> mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 . . . . . . . . . . . . 20<br />

Sehschärfe weniger als 0,1 . . . . . . . . . . . . . . . 25–30<br />

beider Augen<br />

der sich aus der Sehschärfe für beide Augen ergebende<br />

GdS ist um 10 zu erhöhen.<br />

<br />

Die GdS-Werte setzen die Verträglichkeit der Linsen<br />

voraus.Maßgebend ist der objektive Bef<strong>und</strong>.<br />

Bei Unkorrigierbarkeit richtet sich der GdS nach der<br />

Restsehschärfe.<br />

Bei Versorgung mit Starbrille ist der aus der Sehschärfe<br />

für beide Augen sich ergebende GdS um 10 zu erhöhen,<br />

bei Blindheit oder Verlust des anderen Auges<br />

um 20.<br />

4.3 Die augenärztliche Untersuchung umfasst die Prüfung<br />

der einäugigen <strong>und</strong> beidäugigen Sehschärfe. Sind<br />

die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so<br />

ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als<br />

Sehschärfewert des besseren Auges anzusetzen.<br />

4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus<br />

wenn ein Auge wegen der Doppelbilder<br />

vom Sehen ausgeschlossen werden<br />

muss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

bei Doppelbildern nur in einigen Blickfeldbereichen<br />

bei sonst normalem Binokularsehen<br />

ergibt sich der GdS aus<br />

dem nachstehenden Schema von<br />

Haase <strong>und</strong> Steinhorst:<br />

4.1 Verlust eines Auges mit dauernder,<br />

einer Behandlung nicht zugänglichen<br />

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