Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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Behinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem<br />
orangefarbenen Flächenaufdruck <strong>und</strong> ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke besitzen,<br />
können unter Vorlage des Streckenverzeichnisses auch Eisenbahnen des<br />
B<strong>und</strong>es in der zweiten Wagenklasse frei benutzen, <strong>und</strong> zwar<br />
Nutzung der<br />
2. Wagenklasse<br />
mit Zügen des Nahverkehrs. Hierunter fallen Züge mit folgenden Zuggattungsbezeichnungen:<br />
Regionalbahn (RB), Stadtexpress (SE), Regionalexpress (RE),<br />
Schnellzug (D), InterRegio (IR), im Umkreis von 50 Kilometern um ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort. (Das Recht zur unentgeltlichen Beförderung<br />
entbindet den schwerbehinderten Menschen nicht von der Zuzahlung<br />
eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagspflichtiger Züge des<br />
Nahverkehrs).<br />
in Verkehrsverbünden sowie auf allen S-Bahn-Strecken ohne Kilometerbegrenzung.<br />
Wo die 50-Kilometer-Zone um den Wohnsitz oder den gewöhnlichen<br />
Aufenthalt des Behinderten jeweils endet, ergibt sich aus dem Streckenverzeichnis.<br />
Das Streckenverzeichnis wird den freifahrtberechtigten<br />
schwerbehinderten Menschen von der zuständigen Stelle übersandt.<br />
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