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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Behinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem<br />

orangefarbenen Flächenaufdruck <strong>und</strong> ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke besitzen,<br />

können unter Vorlage des Streckenverzeichnisses auch Eisenbahnen des<br />

B<strong>und</strong>es in der zweiten Wagenklasse frei benutzen, <strong>und</strong> zwar<br />

Nutzung der<br />

2. Wagenklasse<br />

mit Zügen des Nahverkehrs. Hierunter fallen Züge mit folgenden Zuggattungsbezeichnungen:<br />

Regionalbahn (RB), Stadtexpress (SE), Regionalexpress (RE),<br />

Schnellzug (D), InterRegio (IR), im Umkreis von 50 Kilometern um ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort. (Das Recht zur unentgeltlichen Beförderung<br />

entbindet den schwerbehinderten Menschen nicht von der Zuzahlung<br />

eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagspflichtiger Züge des<br />

Nahverkehrs).<br />

in Verkehrsverbünden sowie auf allen S-Bahn-Strecken ohne Kilometerbegrenzung.<br />

Wo die 50-Kilometer-Zone um den Wohnsitz oder den gewöhnlichen<br />

Aufenthalt des Behinderten jeweils endet, ergibt sich aus dem Streckenverzeichnis.<br />

Das Streckenverzeichnis wird den freifahrtberechtigten<br />

schwerbehinderten Menschen von der zuständigen Stelle übersandt.<br />

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