Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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geringe, auf die Prädilektionsstellen<br />
begrenzte Ausdehnung<br />
bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen<br />
auftretend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
bei länger dauerndem Bestehen . . . . . . . . . . . 20–30<br />
mit generalisierten Hauterscheinungen,<br />
insbesondere Gesichtsbefall . . . . . . . . . . 40<br />
mit klinischer oder vergleichbar intensiver<br />
ambulanter Behandlungsnotwendigkeit<br />
mehrmals im Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Seborrhoisches Ekzem<br />
geringe Ausdehnung <strong>und</strong> Beschränkung<br />
auf die Prädilektionsstellen . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
sonst, je nach Ausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem<br />
selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend,<br />
leicht vermeidbare Noxen oder<br />
Allergene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
häufiger auftretende Schübe, schwer<br />
vermeidbare Noxen oder Allergene . . . . . . . . . 20–30<br />
schwerer chronischer, über Jahre sich<br />
hinziehender Verlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />
Eine systemische Beteiligung zum Beispiel des Gastrointestinaltraktes<br />
oder des Kreislaufs ist gegebenenfalls<br />
zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
17.3 Akne<br />
Acne vulgaris<br />
leichteren bis mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
schweren Grades mit vereinzelter Abszess-<br />
<strong>und</strong> Knotenbildung <strong>und</strong> entsprechender<br />
erheblicher kosmetischer<br />
Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Acne conglobata<br />
auf die Prädilektionsstellen begrenzte<br />
häufige Abszess- <strong>und</strong> Fistelbildungen<br />
<strong>und</strong> lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
schwerste Formen mit rezidivierenden<br />
eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen<br />
<strong>und</strong> nuchalen Abszessen (Acne<br />
triade) <strong>und</strong> gegebenenfalls zusätzlicher<br />
Beteiligung des Pilonidalsinus<br />
(Acne tetrade) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 50<br />
17.4 Rosazea, Rhinophym<br />
geringe Ausdehnung, kosmetisch nur<br />
wenig störend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
stärkere Ausdehnung, entstellende<br />
Wirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten<br />
des Bindegewebes (zum Beispiel Lupus erythematodes,<br />
Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)<br />
auf die Prädilektionsstellen begrenzt<br />
bei geringer Ausdehnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
auf die Prädilektionsstellen begrenzt<br />
bei stärkerer Ausdehnung, je nach<br />
kosmetischer <strong>und</strong> funktioneller Auswirkung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
über die Prädilektionsstellen hinausgehend,<br />
gegebenenfalls Ulzerationen . . . . . . . 50–70<br />
17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten (zum Beispiel<br />
Pemphigus, Pemphigoide)<br />
bei begrenztem Haut- <strong>und</strong> Schleimhautbefall<br />
mit geringer Ausdehnung . . . . . . . . . . . . 10<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
bei generalisiertem Haut- <strong>und</strong><br />
Schleimhautbefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung<br />
des Allgemeinzustandes auch höher.<br />
17.7 Psoriasis vulgaris<br />
auf die Prädilektionsstellen beschränkt<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
ausgedehnter, aber erscheinungsfreie<br />
Intervalle von Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
bei andauerndem ausgedehnten Befall<br />
oder stark beeinträchtigendem lokalen<br />
Befall (zum Beispiel an den<br />
Händen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />
Eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung (mit Zerstörung<br />
der Nagelplatten) sowie eine Gelenk- <strong>und</strong> Wirbelsäulenbeteiligung<br />
sind zusätzlich zu bewerten.<br />
17.8 Erythrodermien<br />
bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses<br />
ohne wesentliche Auswirkung<br />
auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70–80<br />
17.9 Ichthyosis<br />
leichte Form,<br />
auf Stamm <strong>und</strong> Extremitäten weitgehend<br />
begrenzt, mit trockener Haut,<br />
mäßiger Schuppung, ohne wesentliche<br />
Verfärbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mittlere Form<br />
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