Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
oder Ja ankreuzt. Gleiches gilt auch für Krankenhaus- <strong>und</strong> Reha-/Kurentlassungsberichte.<br />
Zumindest sollte aber der Antragsteller seinen Hausarzt über die Antragstellung<br />
unterrichten <strong>und</strong> ihn darauf aufmerksam machen, dass die zuständige Stelle wahrscheinlich<br />
bei ihm Auskünfte über seinen Ges<strong>und</strong>heitszustand einholen wird. Es ist<br />
sinnvoll, ihm eine Kopie der Anträge zu übergeben. Dabei sollte der Arzt darum<br />
gebeten werden, dass er in seiner Antwort dann nicht nur auf die Diag nose der<br />
Ges<strong>und</strong>heitsstörung eingeht, sondern möglichst genau auch die Auswirkungen<br />
beschreibt; denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch der Grad der <strong>Behinderung</strong><br />
(GdB) festgestellt wird. Wenn der Antragsteller sich von seinen Ärzten ärztliche<br />
Bescheinigungen zur Vorlage bei der zuständigen Stelle geben lässt, muss er<br />
diese im Regelfall selbst bezahlen (dadurch kann allerdings eventuell die Bearbeitungszeit<br />
verkürzt werden). Auskünfte, die die zuständige Stelle von Ärzten über<br />
Ges<strong>und</strong>heitsstörungen einholt, sind für den Antragsteller kostenfrei.<br />
Zu Randnummer j:<br />
Sofern der Antragsteller wegen einer Ges<strong>und</strong>heitsstörung, die er als <strong>Behinderung</strong><br />
festgestellt haben möchte, in einem Krankenhaus behandelt wurde, muss er hier<br />
den Namen, die Abteilung/Station, die Anschrift, den Behandlungszeitraum <strong>und</strong><br />
die Art der Behandlung angeben.<br />
Stationäre<br />
Behandlung<br />
Die zuständige Stelle kann bei den Krankenhäusern eventuell wichtige Unterlagen<br />
anfordern, die zu einer schnelleren Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter<br />
Mensch ohne zusätzliche Untersuchung führen können. Gleiches gilt, sofern<br />
in den letzten zwei Jahren Rehabilitationsverfahren/Kuren durchgeführt worden<br />
sind. Auch in diesen Fällen sollte außer der Behandlungszeit auch der Name<br />
<strong>und</strong> die Anschrift der Klinik, des Kostenträgers sowie dessen Aktenzeichen angegeben<br />
werden. Die Angaben sind dem Einberufungsbescheid zur Rehabilitationsmaßnahme/Kur<br />
zu entnehmen.<br />
Falls dem Antragsteller ärztliche Berichte über Krankenhausbehandlungen <strong>und</strong><br />
Klinikaufenthalte oder Behandlungen bei den angegebenen Ärzten vorliegen,<br />
sollte er diese in Kopie dem Antrag beifügen; dadurch kann die Bearbeitungszeit<br />
erheblich abgekürzt werden.<br />
Zu Randnummer k:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Diesem Gr<strong>und</strong>satz<br />
wird durch die Präzisierung der Ziffern 9.5 <strong>und</strong> 9.6 des Antragsvordruckes auch<br />
weiterhin Rechnung getragen. Die Berechtigten haben die Möglichkeit, selbst zu<br />
entscheiden, ob sie Angaben zu eventuell bei den Ges<strong>und</strong>heitsämtern oder sonstigen<br />
Stellen vorliegenden ärztlichen Unterlagen machen wollen. Auch werden<br />
hierdurch überflüssige erneute ärztliche Untersuchungen vermieden.<br />
Zu Randnummer l:<br />
Um bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können (zum Beispiel Freifahrt im<br />
öffentlichen Personenverkehr, R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung <strong>und</strong> so weiter), müssen<br />
besondere Merkzeichen im <strong>Ausweis</strong> eingetragen sein. Dafür muss – wie bei<br />
Merkzeichen<br />
25