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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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oder Ja ankreuzt. Gleiches gilt auch für Krankenhaus- <strong>und</strong> Reha-/Kurentlassungsberichte.<br />

Zumindest sollte aber der Antragsteller seinen Hausarzt über die Antragstellung<br />

unterrichten <strong>und</strong> ihn darauf aufmerksam machen, dass die zuständige Stelle wahrscheinlich<br />

bei ihm Auskünfte über seinen Ges<strong>und</strong>heitszustand einholen wird. Es ist<br />

sinnvoll, ihm eine Kopie der Anträge zu übergeben. Dabei sollte der Arzt darum<br />

gebeten werden, dass er in seiner Antwort dann nicht nur auf die Diag nose der<br />

Ges<strong>und</strong>heitsstörung eingeht, sondern möglichst genau auch die Auswirkungen<br />

beschreibt; denn insbesondere davon hängt ab, wie hoch der Grad der <strong>Behinderung</strong><br />

(GdB) festgestellt wird. Wenn der Antragsteller sich von seinen Ärzten ärztliche<br />

Bescheinigungen zur Vorlage bei der zuständigen Stelle geben lässt, muss er<br />

diese im Regelfall selbst bezahlen (dadurch kann allerdings eventuell die Bearbeitungszeit<br />

verkürzt werden). Auskünfte, die die zuständige Stelle von Ärzten über<br />

Ges<strong>und</strong>heitsstörungen einholt, sind für den Antragsteller kostenfrei.<br />

Zu Randnummer j:<br />

Sofern der Antragsteller wegen einer Ges<strong>und</strong>heitsstörung, die er als <strong>Behinderung</strong><br />

festgestellt haben möchte, in einem Krankenhaus behandelt wurde, muss er hier<br />

den Namen, die Abteilung/Station, die Anschrift, den Behandlungszeitraum <strong>und</strong><br />

die Art der Behandlung angeben.<br />

Stationäre<br />

Behandlung<br />

Die zuständige Stelle kann bei den Krankenhäusern eventuell wichtige Unterlagen<br />

anfordern, die zu einer schnelleren Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter<br />

Mensch ohne zusätzliche Untersuchung führen können. Gleiches gilt, sofern<br />

in den letzten zwei Jahren Rehabilitationsverfahren/Kuren durchgeführt worden<br />

sind. Auch in diesen Fällen sollte außer der Behandlungszeit auch der Name<br />

<strong>und</strong> die Anschrift der Klinik, des Kostenträgers sowie dessen Aktenzeichen angegeben<br />

werden. Die Angaben sind dem Einberufungsbescheid zur Rehabilitationsmaßnahme/Kur<br />

zu entnehmen.<br />

Falls dem Antragsteller ärztliche Berichte über Krankenhausbehandlungen <strong>und</strong><br />

Klinikaufenthalte oder Behandlungen bei den angegebenen Ärzten vorliegen,<br />

sollte er diese in Kopie dem Antrag beifügen; dadurch kann die Bearbeitungszeit<br />

erheblich abgekürzt werden.<br />

Zu Randnummer k:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Diesem Gr<strong>und</strong>satz<br />

wird durch die Präzisierung der Ziffern 9.5 <strong>und</strong> 9.6 des Antragsvordruckes auch<br />

weiterhin Rechnung getragen. Die Berechtigten haben die Möglichkeit, selbst zu<br />

entscheiden, ob sie Angaben zu eventuell bei den Ges<strong>und</strong>heitsämtern oder sonstigen<br />

Stellen vorliegenden ärztlichen Unterlagen machen wollen. Auch werden<br />

hierdurch überflüssige erneute ärztliche Untersuchungen vermieden.<br />

Zu Randnummer l:<br />

Um bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können (zum Beispiel Freifahrt im<br />

öffentlichen Personenverkehr, R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung <strong>und</strong> so weiter), müssen<br />

besondere Merkzeichen im <strong>Ausweis</strong> eingetragen sein. Dafür muss – wie bei<br />

Merkzeichen<br />

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