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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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7.2 Schwere Funktionsstörung der<br />

Zunge durch Gewebsverlust, narbige<br />

Fixierung oder Lähmung je nach Umfang<br />

<strong>und</strong> Artikulationsstörung . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />

<strong>Behinderung</strong> der M<strong>und</strong>öffnung (Schneidekantendistanz<br />

zwischen 5 <strong>und</strong> 25<br />

mm) mit deutlicher Auswirkung<br />

auf die Nahrungsaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

Kieferklemme mit Notwendigkeit der<br />

Aufnahme flüssiger oder passierter<br />

Nahrung <strong>und</strong> entsprechenden Sprechstörungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer<br />

Pseudarthrose<br />

ohne wesentliche Beeinträchtigung<br />

der Kaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit erheblicher Beeinträchtigung der<br />

Kaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . . . 20–50<br />

Verlust eines Teiles des Oberkiefers<br />

ohne wesentliche kosmetische <strong>und</strong><br />

funktionelle Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit entstellender Wirkung, wesentlicher<br />

Beeinträchtigung der Nasen<strong>und</strong><br />

Nebenhöhlen (Borkenbildung,<br />

ständige Sekretion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

7.4 Umfassender Zahnverlust über ½<br />

Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend<br />

zu versorgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes<br />

mit wesentlicher, prothetisch<br />

nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens<br />

mit gut sitzender Defektprothese . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit<br />

durch geeignete Prothese<br />

(Störung der Nahrungsaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalten bei Kindern,<br />

bis zum Abschluss der Behandlung<br />

Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte<br />

(ein- oder beidseitig)<br />

bis zum Abschluss der Behandlung<br />

(in der Regel ein Jahr nach der Operation)<br />

je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung<br />

der mimischen Muskulatur<br />

<strong>und</strong> Störung der Lautbildung . . . . . . . . . . . . 30–50<br />

Lippen-Kieferspalte<br />

bis zum Abschluss der Erstbehandlung<br />

(in der Regel ein Jahr nach der<br />

Operation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–70<br />

bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />

Lippen-Kiefer-Gaumenspalte<br />

bis zum Abschluss der Erstbehandlung<br />

(in der Regel ein Jahr nach der<br />

Operation) unter Mitberücksichtigung<br />

der regelhaft damit verb<strong>und</strong>enen Hörstörung<br />

(Tubenfehlbelüftung) <strong>und</strong> der<br />

Störung der Nasenatmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />

Komplette Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalte<br />

ohne Kieferspalte<br />

wegen der bis zum Abschluss der<br />

Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr<br />

nach der Operation) bestehenden mit<br />

der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren<br />

Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Isolierte Segelspalte, submuköse<br />

Gaumenspalte bis zum Abschluss der<br />

Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–30<br />

Ausgeprägte Hörstörungen sind gegebenenfalls zusätzlich<br />

zu berücksichtigen.<br />

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS<br />

immer nach der verbliebenen Ges<strong>und</strong>heitsstörung.<br />

7.7 Schluckstörungen<br />

ohne wesentliche <strong>Behinderung</strong> der<br />

Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit erheblicher <strong>Behinderung</strong> der Nahrungsaufnahme<br />

je nach Auswirkung<br />

(Einschränkung der Kostform, verlängerte<br />

Essdauer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit häufiger Aspiration <strong>und</strong> erheblicher<br />

Beeinträchtigung des Kräfte<strong>und</strong><br />

Ernährungs zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

7.8 Verlust des Kehlkopfes<br />

bei guter Ersatzstimme <strong>und</strong> ohne Begleiterscheinungen,<br />

unter Mitberücksichtigung<br />

der Beeinträchtigung der<br />

körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende<br />

Bauchpresse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

in allen anderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Anhaltende schwere Bronchitiden <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

durch Nervenlähmungen im Hals- <strong>und</strong> Schulterbereich<br />

sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines<br />

malignen Tumors ist in den ersten fünf<br />

Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />

GdB beziehungsweise GdS<br />

während dieser Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Teilverlust des Kehlkopfes<br />

je nach Sprechfähigkeit <strong>und</strong> Beeinträchtigung<br />

der körperlichen Leis -<br />

tungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–50<br />

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