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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Die Eintragung im <strong>Ausweis</strong> ist von Bedeutung<br />

bei der Lohn- <strong>und</strong> Einkommen steuer,<br />

bei „Freifahrt“ oder (wahlweise) bei der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls noch beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.<br />

Wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nicht nachgewiesen ist<br />

oder der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />

nicht erheblich beeinträchtigt ist, werden die vorgedruckten Eintragungen im<br />

<strong>Ausweis</strong> gelöscht.<br />

Auch Gehörlose erhalten den <strong>Ausweis</strong> mit orangefarbenem Flächenaufdruck<br />

(„Freifahrtausweis“). Das vorgedruckte Merkzeichen G auf der Rückseite des<br />

<strong>Ausweis</strong>es wird gestrichen, wenn sie nicht aufgr<strong>und</strong> weiterer Beeinträchtigungen<br />

gehbehindert sind. Auf der <strong>Ausweis</strong>rückseite wird außerdem das Merkzeichen<br />

Gl eingetragen.<br />

Hörbehinderte<br />

Menschen<br />

Weitere Merkmale<br />

Gehörlos in diesem Sinne sind nicht nur behinderte Menschen, bei denen Taubheit<br />

beiderseits vorliegt, sondern auch hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit<br />

grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen<br />

(schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das<br />

sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende<br />

Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. Diese<br />

Gruppen von hörbehinderten Menschen sind auf Kontakte mit in gleicher Art behinderten<br />

Personen <strong>und</strong> auf Informationen durch spezielle Gehörlosendolmetscher<br />

angewiesen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist erforderlich, um<br />

eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden <strong>und</strong> um den in ihrer Schulzeit erworbenen<br />

Bildungsstand weiterentwickeln zu können.<br />

In den übrigen Feldern können auch andere Merkzeichen eingetragen werden:<br />

aG Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist außergewöhnlich gehbehindert (siehe Seite 28).<br />

Dieses Merkzeichen ist von Bedeutung für<br />

– die „Freifahrt“<br />

– die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, eventuell noch den Beitragsnachlass in<br />

der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung <strong>und</strong><br />

– die Parkerleichterungen.<br />

H Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist hilflos (siehe Seite 32).<br />

Die Eintragung ist von Bedeutung für<br />

die Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuer,<br />

die H<strong>und</strong>esteuer,<br />

die Berechtigung zur „Freifahrt“ für Schwerbehinderte <strong>und</strong><br />

die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung <strong>und</strong> den Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche<br />

rung.<br />

Das Merkzeichen begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Pflegegeld<br />

nach dem B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz, es ist aber bei einer Entscheidung durch das<br />

Sozialamt mit zu berücksichtigen.<br />

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