Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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Die Eintragung im <strong>Ausweis</strong> ist von Bedeutung<br />
bei der Lohn- <strong>und</strong> Einkommen steuer,<br />
bei „Freifahrt“ oder (wahlweise) bei der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls noch beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.<br />
Wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nicht nachgewiesen ist<br />
oder der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />
nicht erheblich beeinträchtigt ist, werden die vorgedruckten Eintragungen im<br />
<strong>Ausweis</strong> gelöscht.<br />
Auch Gehörlose erhalten den <strong>Ausweis</strong> mit orangefarbenem Flächenaufdruck<br />
(„Freifahrtausweis“). Das vorgedruckte Merkzeichen G auf der Rückseite des<br />
<strong>Ausweis</strong>es wird gestrichen, wenn sie nicht aufgr<strong>und</strong> weiterer Beeinträchtigungen<br />
gehbehindert sind. Auf der <strong>Ausweis</strong>rückseite wird außerdem das Merkzeichen<br />
Gl eingetragen.<br />
Hörbehinderte<br />
Menschen<br />
Weitere Merkmale<br />
Gehörlos in diesem Sinne sind nicht nur behinderte Menschen, bei denen Taubheit<br />
beiderseits vorliegt, sondern auch hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit<br />
grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen<br />
(schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das<br />
sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende<br />
Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. Diese<br />
Gruppen von hörbehinderten Menschen sind auf Kontakte mit in gleicher Art behinderten<br />
Personen <strong>und</strong> auf Informationen durch spezielle Gehörlosendolmetscher<br />
angewiesen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist erforderlich, um<br />
eine gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden <strong>und</strong> um den in ihrer Schulzeit erworbenen<br />
Bildungsstand weiterentwickeln zu können.<br />
In den übrigen Feldern können auch andere Merkzeichen eingetragen werden:<br />
aG Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist außergewöhnlich gehbehindert (siehe Seite 28).<br />
Dieses Merkzeichen ist von Bedeutung für<br />
– die „Freifahrt“<br />
– die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, eventuell noch den Beitragsnachlass in<br />
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung <strong>und</strong><br />
– die Parkerleichterungen.<br />
H Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist hilflos (siehe Seite 32).<br />
Die Eintragung ist von Bedeutung für<br />
die Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuer,<br />
die H<strong>und</strong>esteuer,<br />
die Berechtigung zur „Freifahrt“ für Schwerbehinderte <strong>und</strong><br />
die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung <strong>und</strong> den Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche<br />
rung.<br />
Das Merkzeichen begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Pflegegeld<br />
nach dem B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz, es ist aber bei einer Entscheidung durch das<br />
Sozialamt mit zu berücksichtigen.<br />
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