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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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16.2 Hodgkin-Krankheit<br />

im Stadium I bis IIIA<br />

bei mehr als sechs Monate andauernder<br />

Therapie, bis zum Ende der<br />

Intensiv-Therapie je nach Auswirkung<br />

auf den Allgemeinzustand . . . . . . . . . . . . . . . 60–100<br />

nach Vollremission GdS für die Dauer<br />

von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

im Stadium IIIB <strong>und</strong> IV<br />

bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />

nach Vollremission GdS für die Dauer<br />

von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

16.3 Non-Hodgkin-Lymphome<br />

16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie <strong>und</strong> andere<br />

generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome<br />

mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen<br />

Beschwerden, keine Allgemeinsymptome,<br />

keine Behandlungsbedürftigkeit,<br />

keine wesentliche Progredienz)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

mit starken Auswirkungen, starke Progredienz<br />

(zum Beispiel schwere Anämie,<br />

ausgeprägte Thrombozytopenie,<br />

rezidivierende Infektionen, starke<br />

Milzvergrößerung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />

Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome<br />

nach Vollremission (Beseitigung des<br />

Tumors) für die Dauer von drei Jahren<br />

(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-<br />

Lymphome<br />

bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />

nach Vollremission GdS für die Dauer<br />

von drei Jahren (Heilungsbewährung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

16.4 Plasmozytom (Myelom)<br />

mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche<br />

Auswirkung auf den Allgemeinzustand,<br />

keine Behandlungsbedürftigkeit,<br />

ohne Beschwerden, keine<br />

wesentliche Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />

schwere Anämie, starke Schmerzen,<br />

Nierenfunktionseinschränkung) . . . . . . . 80–100<br />

16.5 Chronische myeloische Leukämie<br />

chronische Phase, je nach Auswirkung<br />

– auch der Behandlung – auf<br />

den Allgemeinzustand, Ausmaß der<br />

Milzvergrößerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />

akute Phase (Akzeleration, Blastenschub) . . . . . . 100<br />

Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen<br />

(zum Beispiel Polycythaemia vera, essentielle Thrombozythämie,<br />

Osteomyelosklerose)<br />

mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit stärkeren Auswirkungen (zum Beispiel<br />

mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />

schwere Anämie, ausgeprägte<br />

Thrombozytopenie, starke Milzvergrößerung,<br />

Blutungs- <strong>und</strong>/oder Thromboseneigung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />

16.6 Akute Leukämien<br />

bis zum Ende der Intensiv-Therapie . . . . . . . . . . . 100<br />

danach für die Dauer von drei Jahren<br />

(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

16.7 Myelodysplastische Syndrome<br />

mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen<br />

<strong>und</strong> ohne wesentliche Allgemeinstörungen)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

mit mäßigen Auswirkungen (zum Beispiel<br />

gelegentliche Transfusionen) . . . . . . . . . . 30–40<br />

mit stärkeren Auswirkungen (zum Beispiel<br />

andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />

rezidivierende Infektionen) . . . . . . . . . . 50–80<br />

mit starken Auswirkungen (zum Beispiel<br />

andauernde Transfusionsbedürftigkeit,<br />

häufige Infektionen, Blutungsneigung,<br />

leukämische Transformation)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose<br />

Der GdS bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose<br />

ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen<br />

Syndromen zu bewerten.<br />

16.8 Knochenmark- <strong>und</strong> Stammzelltransplantation<br />

Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation<br />

ist der GdS entsprechend der Gr<strong>und</strong>krankheit<br />

zu beurteilen.<br />

Nach allogener Knochenmarktransplantation<br />

für die Dauer von drei Jahren<br />

(Heilungsbewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

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